Protocol of the Session on December 3, 2008

(Heiterkeit)

Vielleicht hätte ich irgendwo einmal eine Vorlesung in Bankbetriebslehre mit wenig Sachverstand, aber einem gewissen gesunden Menschenverstand halten sollen.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Claus Schmiedel SPD: Woher wissen Sie denn, dass sie hö- here Beschaffungskosten haben, wenn Sie nichts vom Thema verstehen? Wieso haben die höhere Beschaf- fungskosten?)

Von diesem Thema, Herr Schmiedel, verstehe ich viel, aber ich verstehe nicht alles von der Finanzkrise. Ich glaube, wer

die Finanzkrise versteht, wird unter Umständen den Nobelpreis in Wirtschaftswissenschaften erhalten.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Dann taugt es aber auch nicht zu Populismus! – Weitere Zurufe von der SPD)

Es geht um den Ausgleich der höheren Beschaffungskosten auf dem Geldmarkt, und in der Tat sind wir durch die Regelungen, die wir gemeinsam getroffen haben, jetzt offener. Dieser Ausgleich wird nicht aus Studiengebühren finanziert, sondern aus Haushaltsmitteln. Derzeit bestreiten wir diesen Ausgleich übrigens aus unseren zentralen Mitteln und nehmen den Studienfonds überhaupt nicht in Anspruch.

(Beifall der Abg. Heiderose Berroth und Dr. Ulrich Noll FDP/DVP)

Wenn der Zinssatz unter die 5,5-%-Grenze fällt, zahlen die Studierenden ja auch weniger an Zinsen. Es ist ein Cap, ein oberer Zinssatz. Dann erst tritt übrigens gemäß unseren Verhandlungen genau für den Betrag, der als Defizit entsteht, der Fonds bzw. das Land mit Haushaltsmitteln ein. Ich glaube, das ist eine kluge Regelung.

Wir waren auch gut beraten, dass wir die Frage der Erziehungszeiten insofern erweitert haben, als Studierende jetzt von Studiengebühren befreit sind, wenn sie Kinder bis zu 14 Jahren erziehen.

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Ganz wichtig! Jawohl!)

Es war auch ein guter gemeinsamer Antrag, die Frage der Mutterschutzfristen und ihrer Auswirkungen auf die Studiengebühren und die Studierleistungen zu thematisieren, die Anrechenbarkeit von Studierleistungen zu erweitern und damit auch die Beurlaubung zu erweitern. Man muss immerhin sehen: 18 % der Studierenden, die eigentlich studiengebührenpflichtig sind, sind von Studiengebühren befreit. Das ist ein sozialer Tatbestand, der vielfach übersehen wird.

Ich glaube, dass die Studiengebühren im Land wirklich sozial verträglich sind. Das zeigt sich übrigens auch bei den Zahlen der Erstsemester – dazu kommen wir morgen noch –, die in diesem Wintersemester wirklich keine Auswirkungen aufweisen. Insofern wirken sich die Studiengebühren positiv auf die Qualität des Studiums aus. Wir sind allerdings jeweils gefordert, möglichen sozialen Verwerfungen, die durch Studiengebühren auftreten, durch Gesetzesmaßnahmen Abhilfe zu schaffen. Das tun wir.

Damit haben wir im Grunde genommen dem Berufsakademie/Duale-Hochschule-Gesetz die notwendigen Artikel hinzugefügt, um das Studiengebührenmodell weiter zu optimieren, und zwar im Sinne eines vernünftigen, sozial verträglichen Studiengebührenmodells, das für die Hochschulen, für die Qualität der Lehre, für die Qualität ihres Angebots von wesentlicher Bedeutung ist.

Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, um auch den Berufsakademien, der dualen Hochschule das Signal zu geben, dass dieser Landtag insgesamt dahinter steht, dass die Berufsakademie Baden-Württemberg zur dualen Hochschule wird und ihren Erfolgsweg mit den Betrieben und ihren aus

gezeichneten Studierenden, ihren Professorinnen und Professoren fortsetzen kann.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/3390.

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Drucksache 14/3585. Die dazu gestellten Änderungsanträge werde ich an den jeweiligen Stellen aufrufen und zur Abstimmung stellen.

Da der Gesetzentwurf mit insgesamt 27 Artikeln sehr umfangreich ist, schlage ich Ihnen vor, das Abstimmungsverfahren zu straffen und jeweils mehrere Artikel bzw. Untergliederungen zusammenzufassen. –

(Zuruf von der CDU: Sehr gut!)

Sie sind damit einverstanden.

Ich rufe auf

Artikel 1

Gesetz zur Errichtung der Dualen Hochschule BadenWürttemberg (DH-Errichtungsgesetz – DH-ErrichtG)

Artikel 1 ist in zwei Abschnitte gegliedert und umfasst insgesamt 13 Paragrafen.

Ich lasse jetzt über den Ersten Abschnitt – Gründungsregelungen – mit den §§ 1 bis 7 abstimmen. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 1 Abschnitt 1 mit den §§ 1 bis 7 ist einstimmig angenommen.

Zum Zweiten Abschnitt von Artikel 1 mit den §§ 8 bis 13 liegen der Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 14/3698-1, sowie der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/3698-4, vor, die beide § 10 betreffen.

Ich lasse nunmehr abstimmen über den Zweiten Abschnitt – Überleitungs- und Übergangsregelungen –, §§ 8 und 9. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die §§ 8 und 9 in Artikel 1 Abschnitt 2 sind einstimmig angenommen.

(Abg. Elke Brunnemer CDU: Das war jetzt aber nicht klar!)

Bei Artikel 1 Abschnitt 2 § 10 lasse ich zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/3698-4, abstimmen, mit dem eine Neufassung von § 10 Abs. 2 Satz 1 begehrt wird. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD ist mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 14/3698-1, der eine Änderung von § 10 Abs. 2 und 3 begehrt. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP ist mehrheitlich angenommen.

Ich lasse jetzt abstimmen über Artikel 1 Abschnitt 2 § 10 in der Fassung des gerade beschlossenen Änderungsantrags Drucksache 14/3698-1. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 1 Abschnitt 2 § 10 ist in der Fassung des Änderungsantrags mehrheitlich angenommen.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die drei restlichen §§ 11 bis 13 von Artikel 1 Abschnitt 2. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die §§ 11 bis 13 in Artikel 1 Abschnitt 2 sind einstimmig angenommen.

Ich rufe auf

Artikel 2

Änderung des Landeshochschulgesetzes

mit den Nummern 1 bis 62.

Zu Artikel 2 Nr. 1 bis 5 liegen keine Änderungsanträge vor. Ich lasse deshalb gemeinsam darüber abstimmen. Wer Artikel 2 Nr. 1 bis 5 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die Nummern 1 bis 5 von Artikel 2 sind mehrheitlich angenommen.

Zu Artikel 2 Nr. 6 liegt der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/3698-5, vor, über den ich bei den Buchstaben b und c abstimmen lasse.

Zunächst stelle ich Artikel 2 Nr. 6 Buchst. a zur Abstimmung. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 2 Nr. 6 Buchst. a ist mehrheitlich zugestimmt.

Bei Artikel 2 Nr. 6 Buchst. b Doppelbuchst. aa lasse ich zuerst über den dazu gestellten Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/3698-5 Ziffer 1, abstimmen. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Ziffer 1 dieses Änderungsantrags ist mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Artikel 2 Nr. 6 Buchst. b Doppelbuchst. aa. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 2 Nr. 6 Buchst. b Doppelbuchst. aa ist mehrheitlich zugestimmt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Artikel 2 Nr. 6 Buchst. b Doppelbuchst. bb. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 2 Nr. 6 Buchst. b Doppelbuchst. bb ist mehrheitlich verabschiedet.

Bei Artikel 2 Nr. 6 Buchst. c lasse ich zunächst über den dazu gestellten Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/3698-5 Ziffer 2, abstimmen. Wer zustimmt, den bit

te ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Ziffer 2 des Änderungsantrags Drucksache 14/3698-5 ist mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Artikel 2 Nr. 6 Buchst. c. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 2 Nr. 6 Buchst. c ist mehrheitlich verabschiedet.

Zu Artikel 2 Nr. 7 bis 17 liegen keine Änderungsanträge vor. Ich lasse deshalb gemeinsam darüber abstimmen. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die Nummern 7 bis 17 in Artikel 2 sind mehrheitlich verabschiedet.

Zu Artikel 2 Nr. 18 liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Drucksache 14/3585, vor. Wer Artikel 2 Nr. 18 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Wissenschaftsausschusses zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 2 Nr. 18 ist in der Fassung der Beschlussempfehlung mehrheitlich verabschiedet.

Zu Artikel 2 Nr. 19 Buchst. e liegt der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/3698-6, vor. Ich lasse deshalb zunächst über Nr. 19 Buchst. a bis d abstimmen. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die Buchstaben a bis d von Artikel 2 Nr. 19 sind mehrheitlich angenommen.