Das heißt im Bereich Biogas: mehr Einsatz von Reststoffen einerseits, Direkteinspeisung in die Gasnetze andererseits, zumindest aber Kraft-Wärme-Kopplung,
wenn es um den Neubau von Anlagen und die Einspeisevergütung geht. Da sind wir jetzt – das hätte man alles schon längst machen können – mit der Novelle des Energieeinspeisegesetzes, glaube ich, auf dem richtigen Weg. Der Güllebonus tut ein Übriges dazu.
Herr Minister, Sie haben gerade sehr umfassend erläutert, dass bei der Biomassediskussion die Zeit im Grunde genommen schon vorangeschritten ist und wir auch nicht mehr da sind, wo wir vor einem Jahr standen, auch heruntergebrochen auf die Fragestellung: Wie soll der Biomasseanbau gestaltet werden, und was sind die Rahmenbedingungen?
Worüber ich von Ihnen überhaupt noch nichts gehört habe, ist, wie Sie das gestalten wollen, ob Sie wirklich konstruktiv an eine politische Rahmenbedingung herangehen wollen,
etwa indem Sie in der „guten fachlichen Praxis“ verankern, was z. B. Fruchtfolgeansätze, die Begrenzung von Stickstoff einträgen oder des Einsatzes von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln anbelangt, …
(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Er hat nie praktische Landwirtschaft gemacht! Woher soll er es wissen? – Glocke der Präsidentin)
(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Reden Sie jetzt, oder fragen Sie, Herr Kollege? – Gegenruf des Abg. Norbert Zeller SPD: Beides!)
Herr Dr. Murschel, nachdem Sie ein Zehntel meiner bisherigen Redezeit für Ihre Frage gebraucht haben, will ich versuchen, kurz zu antworten.
Es ist ganz einfach: Die von Ihnen eingeforderten Obergrenzen und Begrenzungen gibt es doch überall.
Wir haben doch in unserer guten landwirtschaftlichen Praxis, wie sie per Gesetz definiert ist, überall genau diese Vorgaben drin. Ich weigere mich deshalb – nicht nur im Interesse der Landwirtschaft, sondern auch im Interesse einer effizienten Biomasseerzeugung und damit im Interesse eines höheren Einsatzes regenerativer Energien –, unterschiedliche Maßstäbe anzulegen, ob Mais – ich bleibe einmal bei diesem Beispiel – am Ende in eine Biogasanlage zu verbringen ist oder als Tierfutter verwendet wird. Maisanbau ist Maisanbau. Deshalb muss es für den Maisanbau
klare Regeln geben, die zur Umweltfreundlichkeit beitragen, die eine nachhaltige Ökobilanz ergeben, egal, wofür der Mais letztendlich bestimmt ist. Das ist doch überhaupt keine Frage.
Denn der Umwelt ist es letztendlich egal, ob die Silage in die Biogasanlage kommt oder die Wildsäue den Mais fressen. Ich glaube, das ist auch nachvollziehbar.
Ich warne auch davor, diese Vermarktungschancen für die Landwirte, die jetzt gerade eine zusätzliche Möglichkeit der Freiheit in der Vermarktung erleben, weil sie vorher das Segment Biomasse auf dem Absatzmarkt nicht hatten, durch zusätzliche Auflagen schon wieder im Keim zu ersticken. Die Landwirtschaft braucht auch diese Form der Vermarktung. Dass es Preiskonkurrenz und Nachfragekonkurrenz gibt, ist doch im Prinzip normal und auch nicht verwerflich.
Ich möchte als Letztes noch das Thema Pflanzentreibstoffe ansprechen. Ich glaube, auch dort war die Entwicklung der sogenannten ersten Generation richtig und notwendig. Dass wir den Einsatz von Ethanol und dergleichen mehr forciert haben, war richtig und notwendig. Aber wir müssen mit Hochdruck an der zweiten Generation arbeiten. Dazu kann der Kollege Richard Drautz sicherlich mehr sagen. In Karlsruhe steht eine entsprechende Forschungsanlage. Sie ist auch im Interesse der landwirtschaftlichen Nutzung notwendig, weil dort Reststoffe zum Einsatz kommen, die uns damit die Freiheit geben, Stroh für Pflanzentreibstoffe und Weizenkörner für die Nahrungsmittel zu produzieren.
Genau in diesem Sektor wollen und müssen wir weitermachen. Ich bin überzeugt davon, dass dann das Thema Biomasseerzeugung – wir Industrieländer können und müssen dabei
die Vorreiterrolle übernehmen – ganz normal zur Landwirtschaft dazugehört, so wie die Nahrungsmittelerzeugung über Jahrzehnte und Jahrtausende heute bereits zur Selbstverständlichkeit geworden ist.
(Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Sehr gut!)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Minister, es gibt keinen Grund für Sie, für die Landesregierung irgendwelche Leistungen in Sachen Bio energieförderung in Baden-Württemberg in Anspruch zu nehmen, gar keinen! Da ist Bayern weiter. Bayern hat bereits vor einem Jahr ein Institut für Biotechnologie eingerichtet. Alles, was Sie oder Ihre Vorgänger hier erreicht haben, ist weit, weit unter dem Durchschnitt.
(Abg. Franz Untersteller GRÜNE: Das geht über das EEG! – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Schauen Sie sich einmal die Biogasanlagen an! – Abg. Jochen Karl Kübler CDU: Zahlen, Herr Wink- ler! – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Unterer Lin- denhof!)
Es gibt nur zwei große Leitplanken für das Thema Bioenergie. Die eine ist die Frage, ob die Landwirtschaft in der Lage ist, das mit der Fläche und mit ihren Möglichkeiten zu leisten. Die zweite Leitplanke sind die gesellschaftliche Diskussion und die Auseinandersetzung über Nahrungsmittel und Bio energie. Es gibt keine andere Leitplanke, die das bestimmt.
Weil das so wichtig ist, sind Bedingungen daran zu knüpfen. Wir haben darüber geredet. Wir brauchen die Nachhaltigkeit, auch für Importe. Es hat keinen Sinn, Hölzer von außen zu importieren und damit hier Heizenergie zu erzeugen. Diese Energie wird dort an Ort und Stelle genauso gebraucht.
Und wir brauchen die Möglichkeit, hier bei uns Fehlentwicklungen entgegenzuwirken und gegenzusteuern mit Steuern, mit Abgaben und mit Vorschrif ten. Energieeffizienz und Reaktion der Agrarmärkte müssen in diese Politik laufend und schnell einfließen können, damit Fehlentwicklungen vermieden werden.
Die Bioenergie hat große Vorteile: die Örtlichkeit, die Spei cherbarkeit, die schnelle Verfügbarkeit, den Wechsel auf andere Systeme. Diese Vorteile sind auszunutzen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! In einem Antrag haben Sie sich ausführlich nach den Potenzialen und Nutzungszielen für die Energieerzeugung aus Biomasse erkun digt. Im Energiekonzept für das Jahr 2020 ist ein weiterer deutlicher Ausbau der energetischen Biomassenutzung vorgesehen. Die Stromerzeugung aus Biomasse betrug im Jahr 2005 1,7 Terawattstunden. Sie soll bis zum Jahr 2020 auf 4,7 Terawattstunden gesteigert und damit annähernd verdreifacht werden.