Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt.
Wir haben jetzt noch über Abschnitt II der Beschlussempfehlung Drucksache 14/3217 abzustimmen. – Sie stimmen Abschnitt II zu. Es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt in der Zweiten Beratung zur E i n z e l a b s t i m m u n g über den
Gesetzentwurf der Landesregierung – Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2008 – Drucksache 14/3000
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Drucksache 14/3231. Der Finanzausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf Drucksache 14/3000 zuzustimmen.
Wer § 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist § 1 mehrheitlich zugestimmt.
Wer § 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Mehrheitlich zugestimmt.
Wir kommen nun in der Dritten Beratung zur A b s t i m m u n g. Abstimmungsgrundlage sind die soeben in Zweiter Beratung gefassten Beschlüsse.
Ich mache Ihnen zum Abstimmungsverfahren einen Vereinfachungsvorschlag. Normalerweise müssten wir über alle Paragrafen einzeln abstimmen. Ich schlage Ihnen vor, dass ich die soeben in Zweiter Beratung in Einzelabstimmung mehrheitlich beschlossenen §§ 1 bis 5 jetzt in der Dritten Beratung insgesamt zur Abstimmung stelle.
zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist den §§ 1 bis 5 in Dritter Beratung mehrheitlich zugestimmt worden.
lautet: „Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2008“. – Sie stimmen dieser Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diesem Gesetz mehrheitlich zugestimmt worden.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes sowie zur Anpassung von Rechtsvorschriften – Drucksache 14/2896
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat eine Allgemeine Aussprache mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
beschlossenen Gesetzen handelt es sich jetzt um ein Gesetz, das wirklich als bescheiden bezeichnet werden kann. Zudem beraten wir ein Gesetz, auf das wir eigentlich verzichten könn ten. Wir könnten darauf verzichten, wenn alle Menschen so wären, wie sie sein sollten,
(Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP: Das stimmt! – Abg. Rainer Stickelberger SPD: Dann könnten wir auf viele Gesetze verzichten!)
Aber leider bezahlen immer mehr Menschen Forderungen ungern oder gar nicht. Darüber klagen nicht nur Handwerker, Banken und Kaufleute, sondern zunehmend auch staatliche Institutionen.
Weil dies so ist und die Rechtsanwälte deshalb auch noch zusätzliche Arbeit bekommen, hat der Rechnungshof schon vor drei Jahren, im Jahr 2005, angeregt, man möge doch einmal überlegen, ob die Beitreibung von öffentlichen Forderungen nicht auch von privaten Institutionen, von Inkassobüros, durch geführt werden könnte. Der Rechnungshof hat damals nämlich festgestellt, dass allein bei der Landesoberkasse Justizforderungen in Höhe von jährlich 10 Millionen € niedergeschlagen werden müssen, eine Summe, auf die man nicht verzichten kann, und dies schon gar nicht als ein Land, das verschuldet ist und das das Ziel verfolgt, demnächst Schulden abzubauen.
Der Rechnungshof hat damals auch angeregt, man möge doch einmal überlegen, ob man private Inkassobüros einschaltet. Dies ist natürlich nicht so ohne Weiteres möglich und bedarf einiger gesetzlicher Konsequenzen und Änderungen.