Protocol of the Session on July 24, 2008

Es spricht aus meiner Sicht für die Gründlichkeit der Arbeit der KEF, dass sie eine deutliche Reduzierung gegenüber den Anmeldungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vorgenommen hat. Die KEF hat dabei allerdings auch massiv Mittel im Bereich des digitalen Hörfunks gestrichen. Dies ist eine Entscheidung, die den Neustart des digitalen Hörfunks zumindest erschwert.

Hintergrund für die Kürzung der Mittel ist die in der Vergangenheit eher geringe Resonanz, auf die das digitale Radio in DAB-Technologie bei den Zuhörerinnen und Zuhörern gestoßen ist. Hauptursachen hierfür sind vor allem die hohe Verbreitung von UKW-Empfängern und natürlich die damit verbundene Dominanz der analogen UKW-Radiolandschaft, aber auch technische Schwächen bei der Verbreitung.

Vor diesem Hintergrund setzen Baden-Württemberg, aber auch andere Bundesländer auf einen Neustart des digitalen Radios mit weiterentwickelter Technologie. Ein solcher Neustart wird jedoch nur dann erfolgreich sein, wenn alle am Markt Beteiligten, private und öffentliche Rundfunkanbieter, die Geräteindustrie sowie die Landesmedienanstalten und die Länder gemeinsam an einem Strang ziehen.

(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Wahnsinn!)

Herr Kollege Walter, die Landesregierung hat bereits Gespräche mit allen Beteiligten initiiert, um auf der Basis einer verbesserten Verbreitungstechnik ein zukunftsfähiges neues Gesamtkonzept mitzugestalten. Hierfür sind allerdings noch erhebliche Investitionsentscheidungen der Rundfunkanbieter erforderlich. Es bleibt abzuwarten, ob die von der KEF für diesen Zweck zugunsten von ARD und Deutschlandradio in der nächsten Gebührenperiode in Aussicht gestellten Mittel in Höhe von 42 Millionen € ausreichen werden.

Ich möchte gern noch einen weiteren Punkt ansprechen, nämlich die viel diskutierte PC-Gebühr, die von den Rundfunkanstalten nach dem Auslaufen des PC-Moratoriums ab 2007 erhoben wird. Die vorgelegten Zahlen der Anstalten belegen, dass die vielfach befürchteten hohen Zusatzbelastungen durch diese PC-Gebühr ausgeblieben sind. Die KEF hat im Zeitraum von 2009 bis 2012 aus der PC-Gebühr Einnahmen in Höhe von 23 Millionen € pro Jahr kalkuliert. Dies stellt im Verhält

nis zu den deutschlandweit jährlich erhobenen Gesamtgebühren in Höhe von ca. 7,3 Milliarden € eine nachrangige Größenordnung dar.

Das liegt zum einen daran, dass bisher und auch in der kommenden Gebührenperiode für neuartige Rundfunkempfangsgeräte wie internetfähige PCs lediglich die Grundgebühr erhoben wird, und zum anderen daran, dass die Erhebung der PC-Gebühr grundsätzlich nur subsidiär erfolgt. Was heißt das? Das heißt, sie wird nur für den Fall erhoben, dass der Rundfunkteilnehmer nicht bereits andere, herkömmliche Empfangsgeräte wie Radio, Fernseher oder Autoradio angemeldet hat.

Der Entwurf des Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrags orientiert sich im Übrigen ausschließlich an den Empfehlungen der KEF und beinhaltet auch keine weiteren Änderungen, beispielsweise im Befreiungsrecht. Das gesamte Befreiungsrecht wird vielmehr im Rahmen der in Aussicht genommenen Neuordnung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab 2013 auf dem Prüfstand stehen. Alle anderen derzeit diskutierten Fragen im Zusammenhang mit dem öffentlichrechtlichen Rundfunk, insbesondere die Frage nach dem zukünftigen Funktionsauftrag oder der Neustrukturierung des Finanzierungssystems, sind nicht Gegenstand dieses Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrags, sondern werden separat im Rahmen der nachfolgenden Verträge, insbesondere des jetzt diskutierten Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrags, verhandelt.

Lassen Sie mich am Schluss noch ein Wort zur Weiterfinanzierung der gemeinsamen Stelle Jugendschutz aller Länder, jugendschutz.net, sagen. Die Weiterführung steht an sich nicht im Zusammenhang mit dem eigentlichen Regelungsgegenstand des hier vorliegenden Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrags, nämlich der Gebührenfestsetzung. Mit der Verabschiedung dieses Staatsvertrags bietet sich jedoch die einzige Möglichkeit, um die nach der Regelung des derzeitig geltenden Rundfunkstaatsvertrags zum Jahresende auslaufende Finanzierung von jugendschutz.net weiterzuführen. Diese Weiterführung im Rahmen der bestehenden Haushaltsansätze ist gerechtfertigt und – das füge ich hinzu – aus unserer Sicht auch geboten, da die Stelle jugendschutz.net ausweislich des Evaluationsberichts des Hans-Bredow-Instituts zum Jugendmedienschutzrecht gute Arbeit geleistet hat. Deshalb wollen wir ihr auch weiterhin die Grundlagen dafür schaffen.

Wir bitten Sie deshalb um Zustimmung zu diesem Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Das Wort für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Kößler.

(Abg. Dieter Hillebrand CDU: Kurz und schmerz- los!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Rundfunkgebührenerhöhungen sind von Natur aus nicht populär. Niemand zahlt freiwillig mehr, wenn es nicht sein muss. Deshalb braucht eine Erhöhung eine gute Begründung und natürlich Augenmaß, gerade in einer Zeit, in

der Preissteigerungen den Bürger spürbar belasten und die Akzeptanz der Rundfunkgebühren sehr stark schwindet.

Kurz ein paar Sätze zur Gebührenerhöhung und zum Ablauf. Die KEF hat den Finanzbedarf der Anstalten zu prüfen. Sie hat ihn dahin gehend zu prüfen, ob sich die Programmentscheidungen im Rahmen des Rundfunkauftrags bewegen. Sie hat festzustellen, ob der Finanzbedarf den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entspricht. Dies wurde von der KEF auf 300 Seiten deutlich dargelegt. Als drittes Kriterium für die Erhöhung gilt, dass die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die Entwicklung der Haushalte berücksichtigt sein müssen.

Unter Zugrundelegung dieser Kriterien hat die KEF einen Vorschlag an die Landesregierungen und Parlamente zu machen. Dies geschieht mit diesem Tagesordnungspunkt.

Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. September 2007 wurde noch einmal deutlich gemacht, dass vom Vorschlag der KEF ohne Weiteres nicht abgewichen werden darf. Für die Festsetzung der Rundfunkgebühren gibt es ein drei gliedriges Verfahren. Dieses dreigliedrige Verfahren muss im Wesentlichen eingehalten werden. Abweichungen dürfen nur dann vorgenommen werden, wenn es nachprüfbare Begründungen dafür gibt. Das Verfassungsgericht hat also deutlich gemacht, dass vom KEF-Vorschlag nicht ohne Weiteres abgewichen werden darf.

Der Minister hat es schon gesagt: Der Vorschlag der Rundfunkanstalten lautete: eine Erhöhung um 1,69 €. Die KEF hat den vorgeschlagenen Betrag in Zusammenarbeit, in Kooperation mit den Anstalten auf 95 Cent reduziert, sodass wir in Zukunft ab 1. Januar 2009 insgesamt 17,98 € bezahlen müssen. Ich denke, das ist ein akzeptabler Vorschlag; denn wenn man die Steigerungsraten berechnet, betragen diese 1,6 % pro Jahr. Wenn man davon ausgeht, dass die Inflationsraten in den nächsten Jahren erheblich steigen werden – zumindest werden sie nicht sinken –, dann ist zu erwarten, dass den Anstalten real noch weniger bleibt.

Wir haben es mit Einnahmen von jährlich insgesamt 7,3 Milliarden € zu tun. Rechnet man die Werbeeinnahmen dazu, dann kommt man auf eine Summe von 7,8 Milliarden €. Wenn man die Werbeeinnahmen ins Verhältnis zum Gesamtetat der Rundfunkanstalten setzt, reden wir von einem Anteil von 6 bis 7 %. Wenn man die Werbeeinnahmen der öffentlich-rechtlichen Anstalten ins Verhältnis zum gesamten Medienmarkt in der Bundesrepublik setzt, der ungefähr 21 Milliarden € ausmacht, so ergibt dies einen Anteil von 2,5 %.

Aus diesem Grund erscheint es mir nicht gut und nicht angebracht, darüber zu sprechen, den öffentlich-rechtlichen Anstalten die Werbeeinnahmen zu nehmen. Wir sollten dies beibehalten, denn es ist klar: Wer die Werbeeinnahmen wegnehmen will, der muss sich darüber im Klaren sein, dass die monatlichen Gebühren noch einmal um 1,50 bis 1,60 € steigen würden.

Aber eines ist auch klar: Trotz einer Legalisierung der Werbung in Serien, also des Product-Placement, darf der öffentlich-rechtliche Bereich da auch in Zukunft nicht einsteigen. Das lässt sich meines Erachtens nicht mit dem öffentlichrechtlichen Bereich vereinbaren.

Lassen Sie mich im Zusammenhang mit der Gebührenerhöhung einige Anmerkungen machen, und zwar zum Sparverhalten und zum wirtschaftlichen Verhalten des SWR.

Der SWR hat entscheidend dazu beigetragen, dass die Anforderung der ARD sehr gering war – die geringste seit 20 Jahren. Denn der SWR hat dafür gesorgt, dass in seinem Sender ein hoher Grad an Wirtschaftlichkeit herrscht. Ich denke, wir sollten dies lobend erwähnen, wenn auch manche Sendung weniger dem Prinzip der Qualität und mehr dem der Quantität entspricht.

Aber in diesem Zusammenhang ist auch darüber zu reden, dass andere Anstalten die Rundfunkgebühren als Subvention betrachten. So hat der Rundfunk Berlin-Brandenburg eine weitere Anforderung in Bezug auf den Finanzausgleich und betreibt selbst sieben Rundfunkprogramme, während der SWR nur vier betreibt. Quantität sollte auch hier nicht vor Qualität gehen. Das muss im Finanzausgleich der Rundfunkanstalten erst recht gelten.

(Zuruf des Abg. Jürgen Walter GRÜNE)

Lassen Sie mich noch einige Sätze zur Gebührenerhöhung, zur Gebührensituation und zum zukünftigen Gebührenmodell sagen. Ob eine Pauschale pro Kopf oder pro Haushalt oder ob ein anderes Gebührenmodell gewählt wird: Es muss klar sein, dass nur ein in sich schlüssiges, transparentes und vom Gebührenzahler akzeptiertes System für die Zukunft tragend sein kann.

Aber dieses System muss auch Spareffekte mit sich bringen. Die GEZ bekommt 170 Millionen € für den Gebühreneinzug. Das muss durch das neue System entscheidend minimiert werden.

Ich will noch etwas zu dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sagen. Wie der Minister schon gesagt hat, ist die gemeinsame Stelle Jugendschutz aller Länder, jugendschutz.net, eingerichtet worden. Sie untersucht das Internet auf Gewaltszenen, Pornografie und Kindesmissbrauch. Sie macht das gut; das Hans-Bredow-Institut in Hamburg hat ihr dies bestätigt. Es gibt einige Mängel. Rechtliche Klarstellungen sind in Zukunft notwendig. Organisatorische Maßnahmen, z. B. die Trennung von Aufsichtsarbeit und Schulung, sollten vorgenommen werden.

Ich will in diesem Zusammenhang allerdings auch auf eine Lücke hinweisen. Wer jugendgefährdende Inhalte produziert, kann derzeit, wenn er sich im Ausland befindet, nicht belangt werden. Wir sollten dafür sorgen, dass die notwendigen rechtlichen Maßnahmen ergriffen werden, damit auch diejenigen, die solche Inhalte übertragen, belangt und rechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich will – vorhin war von einigen Denkanstößen die Rede – auch ein paar Denkanstöße zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag geben. Wir befinden uns in dieser Problematik in einem Dreieck aus dem Grundversorgungsauftrag, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und dem EU-Beihilferecht. In diesem Spannungsverhältnis muss ein fairer Ausgleich zwischen den Öffentlich-Rechtlichen und den Privaten gefunden werden.

Zum Schluss eine Anmerkung: In der ökumenischen Andacht heute Morgen war von Reife die Rede. Da wurde Folgendes gesagt: „Reife ist Lebensmut und eine Art Vollendung.“ Ich kann uns wünschen, dass wir rechtlich und organisatorisch eine Medienlandschaft bekommen, die Reife hat und die auch für die Zukunft trägt.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Günther-Martin Pauli CDU: Sehr gut!)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Stickelberger das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie sehen mich schon in der ersten Verlegenheit: Ich könnte vieles von dem unterschreiben, was Kollege Kößler soeben – vor allem im ersten Teil seiner Ausführungen – gesagt hat.

(Abg. Günther-Martin Pauli CDU: Das ist kein Feh- ler! – Zuruf des Abg. Jürgen Walter GRÜNE)

Das fällt uns naturgemäß schwer. Gestatten Sie mir dennoch einige Bemerkungen.

Für die SPD-Fraktion kann ich erklären: Wir stehen uneingeschränkt zu einer soliden, auskömmlichen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und zu einer zukunftsgerichteten Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Daran halten wir fest. Das war auch bisher unsere Position.

Ich glaube, vor diesem Hintergrund können wir auch diese Gebührenerhöhung mittragen. Herr Kollege Kößler, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass eine Gebührenerhöhung immer schmerzhaft ist. Das gilt gerade in diesen Zeiten, in denen die Preise steigen. Wir haben darüber in den letzten beiden Tagen ausführlich diskutiert. Aber wenn wir uns das Verfahren, wie es der Herr Minister vorhin auch beschrieben hat, ansehen, können wir sagen: Diese Gebührenerhöhung wird durch ein transparentes Verfahren gerechtfertigt, wie es das Bundesverfassungsgericht vorschreibt. Sie basiert auf soliden Erhebungen und Bewertungen durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, und sie ist, glaube ich, auch von einer sachlichen inneren Legitimation getragen. Dazu haben die Rundfunkanstalten selbst, gerade auch der Südwestrundfunk, einen wesentlichen Beitrag geleistet.

Die Anmeldung, die die ARD für diese Gebührenerhöhung vorgenommen hat, ist die niedrigste seit immerhin zwanzig Jahren. Sie liegt unter der rundfunkspezifischen Steigerungsrate, die wir anzusetzen haben.

Diese Sparbemühungen der Rundfunkanstalten fordern die Gebührenzahler und damit die Öffentlichkeit zu Recht ein. Ich glaube, gerade der Südwestrundfunk hat dazu einen erheblichen Beitrag geleistet. Er hat durch die Fusion von Südwestfunk und Süddeutschem Rundfunk vor einigen Jahren geradezu beispielhaft einen Beitrag geleistet, aber auch durch langjährige Sparbemühungen, die sich insbesondere in Personalentscheidungen niedergeschlagen haben, und in Rationalisierungsanstrengungen, die wir nicht hoch genug veranschla

gen können und die andere – Herr Kößler, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen – leider unterlassen haben. Wenn diese jetzt darangehen, den SWR und andere besser dastehende Rundfunkanstalten zur Kasse zu bitten, dann treten wir dem entschieden entgegen. Diese Form des Finanzausgleichs machen wir nicht mit. Der SWR hat seine Finanzbeziehungen geordnet, hat eine solide finanzielle Grundlage erarbeitet, und das erwarten wir auch von anderen Rundfunkanstalten.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Günther-Martin Pauli CDU)

Für diese solide Finanzierung bekommen wir auch etwas. Wir bekommen ein qualitativ hochwertiges, nicht kommerzielles und facettenreiches Radio- und Fernsehprogramm. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und insbesondere der SWR viele Kulturleis tungen erbringen durch Literaturfestivals, Filmfestivals und andere Veranstaltungen sowie durch den Unterhalt von Orchestern, die weltweit ein großes Renommee genießen. Das dürfen wir nicht vergessen. Ich glaube, das alles rechtfertigt auch diese Gebührenerhöhung.

Zudem sollten wir berücksichtigen, dass wir nur über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk überhaupt ein Korrespondentennetz aufrechterhalten können, das so umfänglich aus der ganzen Welt informiert, wie das die Öffentlich-Rechtlichen tun. Nur diese sind in der Lage, flächendeckend regionale Berichterstattungen und Informationen im Rahmen ihres Grundauftrags auf Dauer zu gewährleisten. Dazu gehört für uns Information, dazu gehören aber auch Unterhaltung und Sport; das möchte ich ausdrücklich betonen.

Auch Ihren Ausführungen zum Thema Werbeeinnahmen stimmen wir zu. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten können nicht auf Werbeeinnahmen verzichten. Das ist unsere eindeutige Position.

(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Das müssen Sie ein- mal Ihrer Bundestagsfraktion sagen!)

Herr Kollege Walter, wir sind hier in Baden-Württemberg. Wir vertreten die Interessen Baden-Württembergs. Was andere tun, das stellen wir erst einmal hintan.

Wie geht es nun weiter? Spannender als diese Regelung im jetzigen Staatsvertrag – Herr Minister, Sie haben auch darauf hingewiesen – ist natürlich die künftige Entwicklung im Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Wohin geht die Reise? Was soll Rundfunk leisten im digitalen Zeitalter? Wir plädieren einmütig dafür, den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Entwicklungsmöglichkeiten zu geben, Onlineangebote zu erweitern, zu entwickeln und im Internet über den klassischen Bereich des Rundfunks und Fernsehens hinaus präsent zu sein.