Protocol of the Session on February 28, 2008

(Beifall bei den Grünen und der Abg. Ute Vogt SPD)

Das Wort erteile ich Frau Abg. Chef für die Fraktion der FDP/DVP.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Über die Eckpunkte der Lebensmittelüberwachung in Baden-Würt temberg haben wir erst vor Kurzem in diesem Plenarsaal miteinander diskutiert. Das ist gar nicht so lange her.

Die Priorität für die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat erstens die risikoorientierte Überwachung, das heißt, die intensive und regelmäßige Kontrolle dort, wo tatsächlich wirkliche Risiken bestehen. Ich denke, wir sind uns darüber einig, dass Lebensmittelhersteller mit hoch verderblichen Waren strenger und vor allem öfter kontrolliert werden müssen als z. B. Getränkehändler.

Zweitens: Die FDP/DVP setzt auf die Eigenverantwortung der Betriebe. Das heißt, die Lebensmittelüberwachung kontrolliert die Eigenkontrolle der Betriebe.

(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Sehr gut!)

Lassen Sie mich an dieser Stelle betonen: Die Wirtschaft stellt in ihrer ganz großen Mehrzahl sichere und vor allem einwandfreie Lebensmittel her. Noch nie waren Lebensmittel so sicher, und noch nie wurden Lebensmittel so umfassend und genau kontrolliert wie in den letzten Jahren.

(Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Karl Zim- mermann CDU)

Verstöße bis hin zur Lebensmittelkriminalität lassen sich nie völlig ausschließen, auch nicht in Baden-Württemberg. Wenn aber die SPD in der Begründung ihres Antrags von einer „Fülle von Lebensmittelskandalen“ vor eineinhalb Jahren spricht, dann sollten Sie auch sagen, wo diese Skandale waren. In Baden-Württemberg auf jeden Fall nicht.

(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: So ist es!)

Meine Damen und Herren, die Effektivität der baden-würt tembergischen Lebensmittelüberwachung kann sich mit allen Bundesländern, aber auch mit allen Ländern innerhalb der Europäischen Union messen. Trotz vielfältigen Aufgabenzuwachses haben wir in Baden-Württemberg eine gute und vor allem eine schlagkräftige Lebensmittelüberwachung. Deshalb möchte ich an dieser Stelle den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Lebensmittelüberwachung auf allen Ebenen der Kommunen, Städte und Landkreise ganz herzlich danken.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Zur Initiative der SPD ist festzustellen: Die EU gibt nur allgemeine Rahmenvorgaben. Dies betrifft beim Personal die fachliche Qualifikation und bei den Lebensmittelkontrollen selbst deren durchschnittliche Häufigkeit. Beide Vorgaben werden in unserem Land erfüllt.

Meine Damen und Herren, die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Lebensmittelüberwachung ist unbestritten. Auch die Kontrollquoten liegen in Baden-Würt temberg im bundesweiten Rahmen.

Die FDP/DVP unterstützt die bundesweite Initiative, die Meldepflichten auch auf Lebensmittelunternehmen auszuweiten, denen unsichere Lebensmittel angeboten werden und die solche Lebensmittel zurückweisen.

Wie den Fachleuten bekannt ist, hat sich Baden-Württemberg auch für eine EU-weite Verbesserung der Rückverfolgbarkeit von tierischen Nebenprodukten – diesem hier schon vielfach genannten K-3-Material – ausgesprochen. Die FDP/DVP teilt aber nicht die Auffassung der SPD-Fraktion, dass Schwerpunktermittlungsbehörden bzw. -staatsanwaltschaften die Schlagkraft der Lebensmittelüberwachung erhöhen könnten. Im Gegenteil: Die Lebensmittelüberwachung zeichnet sich gerade dadurch aus, vor Ort beim Bürger mit hoher örtlicher und fachlicher Kompetenz effektiv und schlagkräftig aufzutreten.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Zu Ihrem heutigen Antrag möchte ich nur eines sagen: Dieser Antrag gehört eigentlich in eine Haushaltsdiskussion und ist sicherlich heute hier etwas fehl am Platz. Deshalb werden wir ihn ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Paul Lo- cherer CDU – Abg. Birgit Kipfer SPD: Das ist aber sehr einfach!)

Das Wort erteile ich Herrn Minister Hauk.

Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Zum Thema Lebensmittelkontrolle ist nochmals klar zu sagen: Wir haben in Baden-Württemberg einen hervorragenden Stand. Denn die Lebensmittelkontrolle setzt sich zusammen aus der Kontrolle vor Ort, der Eigenkontrolle der Betriebe und zum Dritten eben auch aus den Untersuchungen und Probennahmen in den Untersuchungsämtern, die immer wichtiger werden. Denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie einmal im Hinblick auf die Warenströme schauen, was in unseren Supermärkten steht, dann wird Ihnen auffallen, dass es gerade im Bereich der Lebensmittel so ist, dass wir schon international und globalisiert sind. Deren Produktion haben wir nicht in der Hand, sondern wir können nur das Endprodukt, das dann in den Regalen steht, kontrollieren. Die Zahl und der Anteil der nicht in Deutschland produzierten Waren in diesem Sektor nimmt ständig zu.

Deshalb geht es eben nicht nur um die Frage der Vor-Ort-Kontrollen, sondern auch um die Frage, ob wir der Aufgabe nachkommen können, Lebensmittel effektiv und ganzheitlich zu kontrollieren und zu untersuchen. Da sind wir in Baden-Würt temberg hervorragend aufgestellt.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Ha- gen Kluck FDP/DVP: So ist es! – Zuruf des Abg. Reinhold Pix GRÜNE)

Wenn Sie einmal schauen, wer wann welche auffälligen Paprika, Tomaten oder was auch immer entdeckt und welche „Entdeckungen“ in Kosmetika usw. gemacht werden, dann stellen Sie fest, dass das meistens unsere Chemischen und Veterinäruntersuchungsanstalten sind – so heißen die; das ist ein etwas sperriger Begriff –, die in der Summe mit über 800 Menschen besetzt sind und eine hervorragende Arbeit leis ten.

Immerhin drei davon, Herr Kollege Pix, sind europäische Referenzlabors. Das bedeutet im Klartext: Die Europäische Union verleiht in den Mitgliedsstaaten für bestimmte Untersuchungstätigkeiten jeweils an ein Amt die Auszeichnung, Referenzlabor zu sein. Das heißt, die anderen Labors in allen anderen Mitgliedsstaaten der EU haben sich daran zu orientieren. Das zeigt ein Stück weit auch die Qualität, mit der wir arbeiten.

(Abg. Reinhold Pix GRÜNE: Aber die gehen doch nicht in die Betriebe!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum einen geht es um die Frage der personellen Anforderungen. Die Europäische Union macht dazu Rahmenvorgaben. Zum anderen geht es um die Frage der Kontrolldichte. Die EU macht dabei überhaupt keine ganz konkreten Vorgaben, sondern die Vorgaben gibt es im Prinzip auf nationaler Ebene durch eine – auch das ist ein sperriger Begriff – Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung. Die Häufigkeit der Betriebskontrol

len richtet sich nach dem Ergebnis einer Risikoeinstufung der Betriebe.

(Abg. Birgit Kipfer SPD: Eben!)

Genau diese Risikoeinstufung, liebe Frau Kollegin Kipfer, haben wir in Baden-Württemberg zu einem Zeitpunkt gemacht, als andere Länder, geschweige denn der Bund, noch gar nicht davon gesprochen haben, weil ihnen das noch gar nicht bewusst war.

(Abg. Birgit Kipfer SPD: Welche Folgerung ziehen Sie daraus?)

Zu diesem Zeitpunkt haben wir bereits unsere Kontrolleure – bereits den damaligen WKD – risikoorientiert hinausgeschickt und dieses System jetzt erneut statistisch, wenn man so will, verfeinert und entsprechend unterlegt.

Wir haben in Baden-Württemberg die erste Erfahrung und damit auch die beste Erfahrung mit der risikoorientierten Kontrolle. Ich wage zu behaupten, dass dies auch mit dazu beigetragen hat, dass wir – Gott sei Dank; das kann sich täglich ändern – bislang von einem größeren Skandal bei uns im Land verschont geblieben sind. Denn wenn Sie der Wahrheit die Ehre geben, steht eines auch fest: Die Skandale, die sich in der Vergangenheit ereignet haben, traten nicht in BadenWürttemberg auf, sondern irgendwo anders – ob im östlichen Nachbarland Bayern, in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen oder wo auch immer. Ich glaube, das hängt auch mit einem integrierten System zusammen, das sich nicht allein auf die Lebensmittelkontrolle, aber auch auf diese bezieht und das sich auf gute Untersuchungsmethoden bezieht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Erfolg gibt uns, glaube ich, recht. Wir waren die Vorreiter, und wir haben die Risikoorientierung entsprechend in die Novellierung eingebracht.

(Abg. Birgit Kipfer SPD: Dann haben Sie auch kein Problem mit unserem Antrag!)

Mittlerweile ist eine Anzahl von jährlich 5,5 amtlichen Proben je 1 000 Einwohner festgelegt. Das ist der vorgegebene Rahmen. Diese Vorgabe wird in Baden-Württemberg auch in etwa erfüllt.

(Abg. Reinhold Pix GRÜNE: Nahezu!)

Frau Kipfer sagt, das Zehnpunkteprogramm – mittlerweile ist es ein 13-Punkte-Sofortprogramm – sei nicht umgesetzt worden.

(Abg. Birgit Kipfer SPD: Das habe ich nicht ge- sagt!)

Oder es sei nur schwach umgesetzt oder mit Verzögerung umgesetzt.

Zunächst einmal, um eines festzuhalten, Frau Kipfer: Ein guter Teil der Vorschläge für dieses 13-Punkte-Programm kam aus Baden-Württemberg. Wir haben auch dafür gesorgt, dass der größte Teil dieser Vorschläge tatsächlich umgesetzt wurde. Dieses 13-Punkte-Programm ist mittlerweile abgearbeitet und in jedem einzelnen Detail umgesetzt.

(Abg. Birgit Kipfer SPD: Habe ich zugegeben!)

Liebe Frau Kollegin Kipfer, um das einmal klar zu sagen: Die Skandale haben sich 2005 und 2006 ereignet. Daraufhin haben sich im Herbst 2006 die Verbraucherminister zusammengesetzt, dieses 13-Punkte-Programm entworfen, und am Ende des Jahres 2007 war es umgesetzt. Manche Gesetzgebungsprozesse dauern halt so lange. Es wäre schneller gegangen, wenn die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag etwas zügiger im Bereich Verbraucherinformationsgesetz und dergleichen gearbeitet hätte.

(Zurufe von der FDP/DVP: Aha! – Abg. Elke Brun- nemer CDU: Hört, hört!)

Es wäre deutlich schneller gegangen; um das klar zu sagen.

(Abg. Birgit Kipfer SPD: Das war das Bundesverfas- sungsgericht!)

Aber am Ende des Jahres 2007 waren alle Punkte umgesetzt. Da muss man doch sagen: Das ist eine Bilanz, die sich sehen lassen kann. Wir haben Punkt für Punkt das Programm abgearbeitet und alles gehalten, was angekündigt war. Insofern ist doch das alles unproblematisch. Ich weiß nicht, was Sie kritisieren.

(Zuruf des Abg. Reinhold Pix GRÜNE)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Bereiche von der Meldepflicht bis hin zur Rückverfolgbarkeit von K-3-Material etc. sind abgearbeitet.

Jetzt sagt Frau Kipfer, es gebe noch eine offene Baustelle, nämlich den Bereich der Lebensmittelkontrolleure im Land. Ich will das ja gar nicht ausblenden. Wahr ist natürlich, dass bei der Verwaltungsreform im Jahr 2005 die Lebensmittelkontrolleure nach einem Schema übergingen, das der heutigen Einstufung der risikoorientierten Kontrolle nicht gerecht wird. Damals hat man im Prinzip die Lebensmittelkontrolleure den Einwohnern zugeordnet. Das macht aber das Bild natürlich nicht rund. Das Bild würde rund machen, wenn man die zu kontrollierenden Betriebe und deren Risikoeinstufung zugrunde gelegt hätte. Das hat man damals aber nicht; dafür waren andere Gründe maßgeblich.