Erstens: Die Ökologie ist auf der Strecke geblieben. Ich habe schon im Jahr 2006 auf die Frage, wie es die Landesregierung mit der Ökologie im Integrierten Rheinprogramm hält, die Antwort erhalten, dass für eigenständige ökologische Maßnahmen kein Geld vorhanden sei. Es sei lediglich möglich, die zur Erfüllung der vertraglichen Hochwasserschutzverpflichtungen notwendigen Maßnahmen möglichst umweltverträglich zu realisieren. Da muss man die Erwartungen schon einmal ein ganzes Stück nach unten schrauben.
Was heißt jetzt „umweltverträglich“ für den Retentionsraum Bellenkopf/Rappenwört? Das ist einer von zwei Räumen im gesamten Integrierten Rheinprogramm, die überhaupt für eine Dammrückverlegung infrage kommen. Dass eine Dammrückverlegung gegenüber einem gesteuerten Polder die naturnähere Lösung ist, liegt auf der Hand. Für den Retentionsraum Bellenkopf/Rappenwört wird dies auch durch die Umweltverträglichkeitsuntersuchung und die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung bestätigt.
Mit einer Dammrückverlegung werden die vertraglich festgelegten Hochwasserschutzverpflichtungen erfüllt – ich beziehe mich auf den Wirksamkeitsnachweis aus dem Jahr 1998 –, und es kann eine naturnahe Aue entstehen. Trotzdem hat man sich vonseiten der Regierung und vonseiten des Regierungspräsidiums für die am wenigsten umweltverträgliche Poldervariante entschieden. Die Argumentation dafür ist abenteuerlich, und meine fünf Minuten Redezeit reichen nicht, um das im Detail auszuführen. Aber im Prinzip sagt man, dass jede Variante, die nicht die maximal mögliche Schutzwirkung vor Hochwässern aller Art bringt, eine Verschlechterung gegen über dem optimalen Hochwasserschutz darstelle und damit nicht zulässig sei, Umweltverträglichkeit und FFH-Verträglichkeit hin oder her.
Man lässt also nach Jahren der Planung plötzlich alles beiseite, was nicht rein im Hinblick auf die Hochwasserschutzwir
kung und die Steuerungsmöglichkeiten optimiert ist, tut aber so, als wäre es noch immer das Integrierte Rheinprogramm.
Herr Kaufmann hat es schon ausgeführt, und auch mir geht es so: Aus den vorliegenden Daten habe ich bis heute nicht herauslesen können, dass die Polderlösung zu einer spürbar besseren Hochwasserschutzwirkung als die Dammrückverlegung führen würde, zumal man ja die Maßnahmen alle im Paket sehen muss und es nur an dieser Stelle um die Frage „Dammrückverlegung oder Polder?“ geht.
Mit großer Sorge hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen der Poldervariante erfüllt mich neben der schlechteren Bilanz der Poldervariante im Vergleich zur Dammrückverlegung die Frage, ob die ökologischen Flutungen am Ende überhaupt wie zugesagt kommen werden, sprich ob die Planung am Ende noch so aussieht, wie sie der Variantenentscheidung zugrunde gelegt wurde. Die Stadt Karlsruhe beispielsweise hat ja schon erklärt, dass sie im Zuge des weiteren Verfahrens gegebenenfalls weiter gehende Forderungen zur Steuerungsweise des Polders erheben wird.
Zweitens: der fehlende Blick auf die Kosten. Klar ist, dass die von der Landesregierung favorisierte Poldervariante um mindestens 10 Millionen € teurer ist als die Dammrückverlegung. Auch die Betriebskosten sind deutlich höher, von späteren Sanierungskosten und Ähnlichem gar nicht zu reden. Ich habe den Eindruck, dass hier relativ locker mit Haushaltsmitteln umgegangen wird und der optimale Mitteleinsatz nicht im Vordergrund steht. Diese Erfahrung macht es mir über diese einzelne Maßnahme hinaus schwer, mehr Geld für den Hochwasserschutz einzufordern, obwohl uns Grünen der Hochwasserschutz ganz wichtig ist und wir immer gesagt haben: Wir müssen da schneller vorangehen und mehr Mittel einsetzen. Aber wir wollen auch, dass die Mittel, die zur Verfügung stehen, verantwortungsvoll eingesetzt werden.
Damit bin ich beim dritten Punkt, dem Planungsprozess insgesamt. Die Planung läuft seit etlichen Jahren, und es ist sehr erstaunlich, dass trotzdem immer wieder ganz neue Erkenntnisse auftauchen. Der „Joker“ der „Polder-Fans“, Daxlander Au, wurde erst Ende 2006 entdeckt, und jetzt spielt er die tragende Rolle, die aber sehr wacklig wird, wenn man hinter die Kulissen schaut. Denn in der Tat ist es den Unterliegern egal, ob das Wasser erst rechts oder erst links in den Retentionsraum schwappt.
Aktuell gibt es anscheinend wieder ganz neue Planungen: höhere landseitige Dämme bei der Poldervariante, eine andere Poldersteuerung. Ich weiß nicht, was noch alles kommt. Ich bitte in diesem Zusammenhang darum, dass uns im Umweltausschuss die seit letztem Mai vorgenommenen Planungsänderungen und die Auswirkungen auf die Umwelt- und FFHVerträglichkeit vorgelegt werden.
Ich muss noch einen Punkt ansprechen, und zwar die Positionierung der betroffenen Kommunen. Alle drei haben sich für
die Poldervariante ausgesprochen. Bei der Stadt Karlsruhe stand dabei die Frage der Trinkwassergewinnung im Vordergrund. Ich akzeptiere die Entscheidung der Gemeinderäte, aber ich halte es für denkbar, dass man die Kommunen auch für eine Dammrückverlegung hätte gewinnen können oder noch gewinnen könnte, wenn man vonseiten des Landes in dieser Richtung argumentieren würde.
Insofern möchte ich mich von der Vorstellung, dass es im IRP gelingen kann, vor den Toren der Stadt Karlsruhe Hochwasserschutz zu betreiben und eine naturnahe Aue zurückzugewinnen, nicht verabschieden. Wir Grünen wollen, dass das IRP integriert bleibt und die Ökologie wieder den Stellenwert erhält, der ihr zusteht.
Diese sehr treffende Aussage von Herrn Dr. Henrichfreise vom Bundesamt für Naturschutz zitiere ich sehr oft und sehr gern, weil gerade diese Position – die Position eines exzellenten Experten auf diesem Gebiet – völlig identisch ist mit meinem Verständnis von Hochwasserschutz im Allgemeinen und gerade auch beim IRP.
Nun liegen die Meinungen über ökologische Verträglichkeit gerade beim IRP in vielen Polderräumen, vor allem in den Räumen südlich des Polders Altenheim, sehr oft weit auseinander. Dies gilt insbesondere für die Meinungen über die sogenannten ökologischen Flutungen. Dazu später mehr. Nur so viel an dieser Stelle: Ich persönlich und viele Mitstreiter halten die ökologischen Flutungen, wie sie derzeit vorgesehen sind, in Höhe und Dauer für weit überzogen und nicht umweltverträglich. Ich möchte anmerken, dass auch etliche Bio logen dies so sehen. Dabei wird auch das Problem der Entschlammung der Rheinauen – das ist sehr wichtig – überhaupt nicht gelöst. Ich erinnere an das Maßnahmenpaket II.
Nun zum Polderraum Bellenkopf/Rappenwört. Über diesen Raum sprechen wir heute zum dritten Mal; zweimal haben wir dieses Thema bereits im Ausschuss diskutiert. Bereits bei der ersten Behandlung im Umweltausschuss im Jahr 2006 habe ich nach meinen persönlichen Erfahrungen in unseren Polderräumen in Südbaden als Kompromisslösung die Schaffung eines Polderraums mit einem gesteuerten Einlassbauwerk und anschließendem echten Fließpolder vorgeschlagen. Diesem Vorschlag kommt die Variante II des Landes am nächsten.
Allen drei Varianten, Herr Kaufmann, wurde in den Umweltverträglichkeitsstudien bestätigt, dass sie umweltverträglich gebaut werden können.
Die jetzt weiterverfolgte Variante II wurde zwischenzeitlich ökologisch verbessert. Das heißt, sie weist jetzt eine große Übereinstimmung mit der Variante I auf.
Ich fordere auch hier dazu auf, in der kommenden Zeit während der Planungsphase darauf zu achten, dass eine größtmögliche Fließgeschwindigkeit in diesem Polderraum erhalten wird und dass die ökologischen Flutungen in Höhe und Dauer maßvoll erfolgen.
Die Variante II bietet die optimale Hochwasserschutzwirkung, gerade auch im Zusammenspiel mit dem Polder Daxlander Au in Rheinland-Pfalz. Herr Kaufmann, Rheinland-Pfalz ist ja nicht bereit, hier Planungsänderungen vorzunehmen. Insofern macht es gar keinen Sinn, darüber nachzudenken. Bei Variante I wäre dies auch nicht der Fall.
Für uns als FDP/DVP-Fraktion ist es aber auch sehr wichtig, dass mit Variante II ein Schadensfall im Rhein – das ist vom Kollegen Jägel angesprochen worden – durch das Schließen der Einlassbauwerke beherrschbar würde. Solch ein Schadensfall lässt sich nie ausschließen.
Wer die Rheinauen nach dem Sandoz-Unfall gesehen hat, vergisst diese Bilder nicht und stimmt nicht für ungesteuerte Lösungen. Ich selbst habe mit der Fischerzunft und Hunderten von Bürgern mitgeholfen, die Schäden in den Rheinauen zu beseitigen,
(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Gisela Splett GRÜNE: Angst vor der Natur!)
Darüber hinaus liefert die Variante II einen positiven Beitrag zum vorsorglichen Schutz der geplanten Trinkwasserversorgung und wird somit dem Schutzbedürfnis des Bodens und des genutzten Grundwassers am besten gerecht. Deshalb ist die Entscheidung des Landes zugunsten der Variante II richtig. Die Mehrkosten sind leider nicht zu vermeiden.
Zurück zum Thema „Ökologische Flutungen“. Über den Status gibt es auch bei hochkarätigen Juristen sehr große Meinungsverschiedenheiten. Ich möchte das Problem aus ökologischer Sicht beleuchten.
In einigen Poldern südlich von Altenheim habe ich gemeinsam mit den Betroffenen anstelle der sogenannten ökologischen Flutung die „erweiterte ökologische Schlutenlösung“ gefordert, welche in Höhe und Dauer maßvoll ist. Ich würde Ihnen im Umweltausschuss und auch Ihnen, Frau Ministerin, das gern einmal zeigen. Das ist natürlich sehr umfänglich. Aber ich muss eines gleich dazusagen: Wir dürfen dann na
türlich nicht wieder zum „Musterpolder“ Altenheim fahren, wo Lobeshymnen gesungen werden. Dieser Raum ist nicht vergleichbar. Wir müssen dorthin gehen, wo es auch tatsächlich brennt.
Liebe Gisela Splett, nachdem ich deine Ausführungen eben gehört habe, muss ich sagen: Bei diesem Polderraum sind sämtliche Kommunen, die betroffen sind, einverstanden. Bei uns in Südbaden ist keine einzige Kommune einverstanden. Das heißt, jede Kommune will klagen. Dorthin muss man gehen und muss sich die guten Vorschläge vor Ort auch einmal anhören.
Ich habe diese Alternativplanung natürlich schon mehrfach im Umweltministerium vorgestellt und habe sie auch im Rahmen der Planungen des Regierungspräsidiums Freiburg vorgelegt. Unsere Vorschläge würden der Natur und dem Land sehr viel ersparen. Einfach zu sagen, diese Kompromisslösung funktioniere nicht, ohne stichhaltige Argumente vorzulegen, werden wir nicht akzeptieren.
Auf noch etwas möchte ich hinweisen: Nach der Anhörung des Umweltausschusses im Jahr 2001, bei der ich für die Bürgerinitiativen der Region Oberrhein gesprochen und diese vertreten habe – diese Bürgerinitiativen bekennen sich ausdrücklich zum Hochwasserschutz –, wurde in diesem Haus Übereinstimmung erzielt, dass das Land bei der Fortführung des IRP die bisherigen Erfahrungen stets aufgreift und im Einvernehmen mit den Betroffenen künftige Vorhaben flexibel gestaltet und nach den allerbesten Lösungen sucht. Die Einlösung dieses Versprechens fordere ich nun von allen Beteilig ten ein. Ich lade Sie, Frau Ministerin, und den Umweltausschuss auch noch einmal sehr herzlich nach Südbaden ein.
(Abg. Franz Untersteller GRÜNE: Jetzt aber! Jetzt einmal ein bisschen konkreter! – Abg. Helmut Wal- ter Rüeck CDU: Jetzt kommen einmal die Fakten!)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich zu Beginn zunächst daran erinnern, dass der Rückhalteraum Bellenkopf/Rappenwört mit einer Fläche von 510 ha und einem Volumen von 14 Millionen m3 einer der insgesamt 13 Rückhalteräume des Integrierten Rheinprogramms ist. Unter den Vertragspartnern am Oberrhein, also Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Frankreich sowie der Bundesrepublik Deutschland – bei Themen mit einem Bezug nach außen ist die Bundesrepublik insgesamt als Partner dabei – besteht Einigkeit, dass nur durch den Einsatz aller 13 Rückhalteräume das international vereinbarte Hochwasserschutzziel erreicht werden kann. Die Notwendigkeit, den Rückhal