Wer den §§ 11 bis 14 zustimmt, möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ohne Gegenstimme vom Landtag so beschlossen.
Wer den §§ 15 bis 24 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit einstimmig beschlossen.
Wer den §§ 25 bis 28 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einstimmig zugestimmt.
Wer den §§ 29 bis 35 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Niemand. Einstimmig zugestimmt.
Dazu liegen die Änderungsempfehlung des Wirtschaftsausschusses, Drucksache 14/1984 Abschnitt I Ziffer 1, und der Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/2045-6, vor.
Nachdem die Fraktion GRÜNE mit ihrem Antrag anstelle der Gesetzesaufhebung eine Änderung des bisherigen Gesetzes begehrt – so ist es wohl –, lasse ich über diesen Antrag zuerst abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ist dieser Antrag abgelehnt.
Ich lasse jetzt abstimmen über Artikel 2 des Gesetzentwurfs der Landesregierung mit der vom Wirtschaftsausschuss auf Drucksache 14/1984 Abschnitt I Ziffer 1 empfohlenen Ergänzung des § 1. Wer Artikel 2 mit dieser Ergänzung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei wenigen Gegenstimmen ist Artikel 2 in der ergänzten Fassung beschlossen.
und dazu Abschnitt I Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses, Drucksache 14/1984. Wer dem Artikel 3 mit dieser Änderung zustimmt, den bitte – –
von Artikel 3 abstimmen. Wer diesen Paragrafen zustimmt, der möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit einstimmig beschlossen.
Wer § 3 zustimmt, der möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist § 3 von Artikel 3 mehrheitlich beschlossen.
Sie stimmen zu in der Fassung von Abschnitt I Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses, Drucksache 14/1984.