Aber jetzt bleiben wir hier bei den Landesregelungen, was die Gaststätten betrifft. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen das Rauchverbot auf die Gastronomie haben wird, lässt sich naturgemäß nicht exakt voraussagen. Es trifft nicht zu, dass allein auf die Aussagen des Deutschen Krebsforschungszentrums abgehoben wurde. In der Gesetzesbegründung ist jedoch ausgeführt, dass sich die Aussagen des Deutschen Krebsforschungszentrums auf offizielle Regierungsangaben, z. B. aus Irland, stützen. Deshalb ist die Kritik, die in der Öffentlichkeit geäußert wurde, das Deutsche Krebsforschungszentrum habe diesbezüglich keine Kompetenz, sicher überzogen.
Zum Dritten: Von einigen Gastwirten wurde kritisiert, die Zeit zwischen der Verabschiedung des Gesetzes und seinem Inkrafttreten sei zu knapp, denn in den wenigen Tagen sei es nicht möglich, Rauchernebenräume einzurichten. Dazu will ich an dieser Stelle klarstellen: Das Gesetz fordert nicht, dass ein Rauchernebenraum eingerichtet werden muss; es erlaubt nur einen solchen Raum. Ein solcher Raum kann, wenn der Wirt das will, auch einige Zeit nach dem Inkrafttreten des Gesetzes geschaffen werden. Ein frühes Inkrafttreten war uns wichtig, um hier ein klares Signal zu setzen, und war letztlich auch ausdrücklicher Wunsch der Wirte.
Im Übrigen wurde in den Medien bereits im Frühjahr dieses Jahres breit darüber berichtet, dass sich die Landesregierung auf ein Rauchverbot in der jetzigen Form verständigt hat. Ganz überraschend kommen die Regelungen des Gesetzentwurfs also nicht.
Das ist ein Kompromiss. Doch eines sollte schon erwähnt werden: Die Raucherzonen wurden aufgrund der Ergebnisse eines Expertenhearings von Schulleitern in den Gesetzentwurf aufgenommen. Ich sage es nochmals: Es handelt sich nur um eine Möglichkeit, von der die betreffenden Schularten Gebrauch machen können, aber keinesfalls müssen.
Die Kritiker der jetzigen Regelung sollten zudem bedenken, dass volljährige Schüler in der großen Pause das Schulgelände verlassen dürfen und dann beispielsweise am Haupteingang ihrer Schule rauchen können. Ein solches Verhalten hätte weitaus negativere erzieherische Wirkungen als ein Rauchen in diskreten Raucherzonen, eine Regelung, wie sie ausdrücklich in den Entwurf aufgenommen wurde.
Auch Sachsen-Anhalt und das dortige SPD-geführte Gesundheitsressort wollen die Möglichkeit eröffnen, an bestimmten Schulen und für bestimmte Schüler Raucherzonen einzurichten.
Hier soll den Schulen ein größerer Handlungsspielraum gewährt werden, allerdings in der begründeten Hoffnung, dass davon wenig Gebrauch gemacht wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg erwarten von der Politik, dass der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens weiter vorangebracht wird.
Dieses Landesnichtraucherschutzgesetz leistet dazu einen wesentlichen Beitrag. Es enthält klare, ausgewogene und praktikable Regelungen. Genau dies haben wir uns vorgenommen.
Ich bin davon überzeugt, dass unser Gesetz in der Bevölkerung einen Bewusstseinswandel auslösen wird. Rauchfreiheit in öffentlich zugänglichen Räumen wird schon sehr bald eine Selbstverständlichkeit sein. Ich denke, dies können wir auch in unseren Abgeordnetenräumen ganz ordentlich und genauso konsequent durchsetzen, wie Sie das hier fordern. Da denke ich natürlich auch an die Flure vor den Fraktionsräumen.
Selbstverständlich kann man den Gesetzentwurf auch kritisieren. Sie haben dies ausgiebig getan. Aber ich denke, die Kritik fußt zum größten Teil darauf, dass Sie vielleicht andere Ziele als den Nichtraucherschutz verfolgen. Wir wollen kein Gesetz, das das Rauchen verbietet, sondern eines, das einen Schutz vor dem Passivrauchen gewährleistet. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, Drucksache 14/1531. Der Sozialausschuss empfiehlt Ihnen in Abschnitt I seiner Beschlussempfehlung, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Die Änderungsanträge werde ich bei den entsprechenden Paragrafen zur Abstimmung stellen.
Wer § 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei einer Enthaltung mehrheitlich zugestimmt.
Hierzu liegen der Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/1568-2 Ziffer 1, sowie der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/1568-1 Ziffer 1, vor.
Ich lasse zunächst über Ziffer 1 des Änderungsantrags der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/1568-2, abstimmen. Wer stimmt Ziffer 1 dieses Änderungsantrags zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Ziffer 1 dieses Antrags mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse nun über Ziffer 1 des Änderungsantrags der Fraktion der SPD, Drucksache 14/1568-1, abstimmen. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Ziffer 1 dieses Antrags mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse nunmehr über § 2 des Gesetzentwurfs abstimmen. Wer § 2 des Gesetzentwurfs zustimmt, möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist § 2 mehrheitlich angenommen.
Wer § 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei einer Stimmenthaltung mehrheitlich zugestimmt.
Wer § 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei einer Stimmenthaltung mehrheitlich zugestimmt.
Hierzu liegt der Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/1568-2 Ziffer 2, vor. Ich lasse zunächst über Ziffer 2 des Änderungsantrags der Fraktion GRÜNE abstimmen. Wer stimmt dieser Ziffer 2 zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Ziffer 2 dieses Antrags mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse nunmehr über § 5 des Gesetzentwurfs abstimmen. Wer § 5 zustimmt, der möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Mehrheitlich ist § 5 zugestimmt.