Protocol of the Session on June 27, 2007

mit den §§ 87 bis 94. Wer diesem Abschnitt zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diesem Elften Abschnitt mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Zwölfter Abschnitt: Erzieherische und Disziplinar

maßnahmen

mit den §§ 95 bis 100. Zu § 95 des Gesetzentwurfs liegt der Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/143410, vor.

Ich lasse über diesen Änderungsantrag abstimmen. Wer dafür ist, der möge bitte seine Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse nunmehr über den Zwölften Abschnitt des Zweiten Teils abstimmen. Wer diesem Abschnitt zustimmt, der möge bitte seine Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diesem Zwölften Abschnitt mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Dreizehnter Abschnitt: Rechtsbehelfe

mit den §§ 101 bis 111.

Zu § 101 darf ich folgenden redaktionellen Hinweis geben: In Absatz 1 Satz 1 wird nach dem Wort „Anstaltsleiterin“ das Wort „zu“ eingefügt.

Wer diesem Abschnitt mit der genannten redaktionellen Änderung in § 101 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diesem Abschnitt mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Dritter Teil: Einschränkung von Grundrechten, In

krafttreten

mit den §§ 112 und 113. Wer diesem Dritten Teil zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diesem Dritten Teil mehrheitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 27. Juni 2007 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz über den Vollzug der Jugendstrafe in BadenWürttemberg (Jugendstrafvollzugsgesetz – JStVollzG)“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Vielen Dank. Wer ist gegen dieses Gesetz? – Wer enthält sich? – Damit stelle ich fest, dass dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt wurde.

Damit ist Punkt 6 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über den Datenschutz im Justizvollzug in BadenWürttemberg (Justizvollzugsdatenschutzgesetz – JVollzDSG) – Drucksache 14/1241

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses – Drucksache 14/1383

Berichterstatter: Abg. Jürgen Walter

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Ich darf für die CDU-Fraktion Herrn Abg. Hitzler das Wort erteilen.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben uns in der Ersten Beratung sehr ausführlich mit diesem neuen Gesetz beschäftigt. Dabei waren wir uns einig über die Notwendigkeit des Gesetzes, und es hat auch inhaltlich sehr wenig Dissens gegeben. Wir brauchen dieses Gesetz. Die Technik ist heute vorangeschritten, und deshalb muss man Neuregelungen im Datenschutz einführen.

Dies ist wieder ein Gesetz, das nach der Föderalismusreform in der Verantwortung des Landes liegt.

(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Wieder eines, ja!)

Nutzen wir hier unsere Chancen!

Ich kann mit Sicherheit feststellen, dass auch die Rechte der Gefangenen gewahrt sind, beispielsweise das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Es wurde bei den Anregungen der einzelnen Gruppen sehr sorgfältig abgewogen, allerdings ist es schon ein Unterschied, ob jemand in Freiheit ist oder im Gefängnis. Mit jemandem, der schon gegen die Rechtsordnung verstoßen hat, kann man bezüglich des Datenschutzes natürlich nicht so sanft umgehen; das ist auch klar. Rechtssicherheit und Ordnung sowie der Schutz der Bevölkerung haben nun einmal Vorrang.

Die CDU-Fraktion kann nicht darauf verzichten, dass auch die biometrischen Daten verwendet werden, und wir bestehen auch auf der Offenbarungspflicht für Ärzte, Sozialpädagogen, Psychologen und Seelsorger. Das ganze Gesetz ist aber, glaube ich, trotzdem sehr sorgsam abgewogen worden, und deshalb wird unsere Fraktion diesem Gesetz abschließend zustimmen.

Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Sakellariou für die Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir sind jetzt bei der zweiten Lesung des Justizvollzugsdatenschutzgesetzes, und wir haben, was die Offenbarungspflicht im vorliegenden Gesetzentwurf angeht, im Grunde dieselbe Situation wie bei der Mitwirkungspflicht im Jugendstrafvollzugsgesetz. Das ist genau der Knackpunkt, über den wir uns Sorgen machen. Ich will einmal etwas zur Vergleichbarkeit ausführen.

Bei der Mitwirkungspflicht ist es eben so, dass ich gerade denjenigen Gefangenen, der, sage ich einmal, am gefährlichsten ist und am wenigsten zur Mitwirkung bereit ist, der sich also schon am weitesten von unserem Rechtssystem entfernt hat, nicht dazu bekomme, sich im Vollzug behandeln zu lassen, was zur Folge hat, dass er natürlich auch keine verkürzte Stra

fe bekommt, was wiederum zur Folge hat, dass er seine Strafe bis zum Ende absitzt, und dies hat schließlich zur Folge, dass er sich vom Entlassungstag an ohne Bewährungsauflagen und Ähnlichem wieder unter uns bewegt.

Bei der Offenbarungspflicht haben wir eine ähnliche Problematik: Ein Personenkreis, den wir im Vollzug behandeln und heilen wollen, wird durch diese Offenbarungspflicht des Heilpersonals, der Ärzte und der Psychotherapeuten, womöglich in eine Situation getrieben, in der er sich gar nicht behandeln lassen will, weil er sich Sorgen macht, dass alle Informationen, die er seinem Arzt oder seinem Therapeuten gibt, im falschen Moment in die falschen Hände geraten, was zur Folge hat, dass der Therapieerfolg gefährdet ist.

Aber auch wir haben uns mit beiden Rechtsgütern befasst, mit den potenziellen Opfern und dem Umstand, dass wir es bei diesem Personenkreis mit einem Personenkreis zu tun haben, der schon einmal straffällig geworden ist, der also bewiesen hat, dass er gefährlich ist. In diesem Umfang tritt natürlich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Straftäters zurück, und dann überwiegt das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit. Aber die Bedenken konnten aus unserer Sicht noch nicht völlig ausgeräumt werden.

Ich kann sagen, wie wir als Fraktion verfahren werden: Wir werden dem Gesetz insgesamt zustimmen. Wir werden aber mit Argusaugen darauf achten, welche Signale wir von den betroffenen Kreisen, und zwar sowohl den Psychotherapeuten als auch den Ärzten, bekommen. Wenn wir von dort die Signale bekommen, dass sich da gravierend etwas ändert, was den Therapieerfolg bei diesem Personenkreis gefährdet, dann werden wir wieder aktiv werden. Denn bei jedem Gesetz, für das wir zuständig sind, gibt es ja auch die Möglichkeit, es hier wiederum zu ändern, wenn wir sehen, dass da etwas aus dem Ruder läuft. Das können wir von hier aus ankündigen. Jetzt gibt es, wenn auch mit Bedenken, Zustimmung zu diesem Gesetz, und wir haben die feste Absicht, sofort zuzuschlagen und Änderungsvorschläge zu machen, wenn wir erkennen, dass hier etwas aus dem Ruder läuft, was uns allen schadet. Denn keiner von uns kann es sich leisten, Leute gerade aus diesem Personenkreis unbehandelt wieder auf die Allgemeinheit loszulassen.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Oelmayer für die Fraktion GRÜNE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die zweite Lesung des Justizvollzugsdatenschutzgesetzes – das ist ein kompliziertes und langes Wort – steht ja in einem gewissen Zusammenhang zu der vorherigen Gesetzesberatung. Insofern könnte man es sich natürlich einfach machen und sagen: Wer den ersten Teil ablehnt, der lehnt auch den zweiten Teil ab. Wir – und insbesondere ich – haben uns die Mühe gemacht, auch dieses Gesetz auf seine Konsistenz, auf seine Regelungen und seine Grundrechtseingriffe hin zu prüfen.

Ich möchte einfach noch etwas zum Verfahren sagen. Es ist einfach unbefriedend, dass wir, wenn wir als Abgeordnete ein

Gesetz vorgelegt bekommen, das vonseiten der Landesregierung hier in den Landtag eingebracht wird, das doch auch ordentlich viele Paragrafen, viele Begründungen und viele Grundrechtseingriffe enthält, die Anhörungsergebnisse von den Verbänden und den Organisationen, die davon betroffen sind, nicht automatisch mitgeliefert bekommen.