200 bis 250 weitere Standorte – zusätzlich zu den 295 Standorten, die wir haben – würden ausreichen, um in Baden-Würt temberg 10 % des Stroms durch Windenergie zu erzeugen.
10 %, Kollege Zimmermann! Das ist gar nicht lächerlich. Sie müssen sich einfach einmal mit der Thematik befassen. Dann rede ich mit Ihnen.
(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD – Abg. Karl Zimmermann CDU meldet sich zu einer Zwischenfrage.)
Wir als Grüne-Fraktion und ich als langjähriges Mitglied des Petitionsausschusses haben festgestellt, dass über die Jahre hinweg und insbesondere in der letzten Legislaturperiode immerhin 44 Petitionsverfahren in Sachen Windkraft gelaufen sind, Petitionsverfahren, die sich in aller Regel gegen die Aufstellung von Anlagen gerichtet haben. Es gibt vielleicht diesen oder jenen Einzelfall – das will ich gar nicht bestreiten –, über den man diskutieren kann. Das kann aber nicht in allen 44 Fällen so sein und schon gar nicht, wenn es Vorranggebiete und rechtskräftige Urteile von baden-württembergischen Gerichten gibt, wonach man solche Anlagen installieren darf.
Selbstverständlich muss sich der Petitionsausschuss mit eingebrachten Petitionen befassen. Das steht außer Zweifel, Frau Kollegin Brenner. Das Petitionsrecht ist ein ganz hohes und wichtiges Gut, keine Frage. Aber wir müssen dann natürlich auch im wahrsten Sinne des Wortes die Kirche im Dorf lassen. Insofern bin ich der Auffassung, dass es nicht sein kann, dass eine solche Begründung wie die, die im Regionalverband Donau-Iller geliefert wurde, dass man im Landkreis Biberach wegen der vielen Kirchen und Klöster – und was es da sonst alles Schönes gibt – überhaupt keinen Standort ausweisen könne, herangezogen wird.
Das kann nicht sein, meine Damen und Herren. Wenn wir Klimaschutz ernst nehmen, müssen wir in dieser Frage anders abwägen und anders entscheiden.
Das heißt nicht, dass wir an jedem Standort die Kirchen zubauen, Kollege Schneider. Es gibt genügend Kirchen im Landkreis Biberach. Wenn die eine oder andere durch ein Windrad verdeckt wird, ist das kein Problem für das Land.
Ein weiteres Argument muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, weil es quasi eine Art Offenbarung aus Ihren Reihen ist. Ich will hier nicht die „Bäckerblume“ zitieren. Ich habe zunächst gedacht, es handele sich um die „Bäckerblume“.
Ich will damit nicht die Bäcker angreifen. Es handelt sich um eine Zeitschrift des Bäckerhandwerks in Baden-Württemberg. Das Zitat stammt aber aus einer renommierten Wochenzeitung, nämlich aus der „Zeit“. Sie veröffentlichte am 17. Mai einen Bericht zum Thema Windkraft mit der Überschrift „Alle Räder stehen still“ – wenn die CDU es will. – Das mit der CDU ist kein Zitat, das stammt von mir.
Moment. Am Schluss des Beitrags wird – und das ist wirklich die Offenbarung – der Vorsitzende des Petitionsausschusses – ich nenne jetzt keinen Namen –
mit der Aussage zitiert, dass der Bau von Windkraftwerken allein wegen der roten Warnlampen abzulehnen sei, die zum Schutz des Luftverkehrs hätten angebracht werden müssen. Danach folgt die Begründung, der Schwarzwald „mit seiner natürlichen Dunkelheit“ müsse erhalten werden.
(Heiterkeit und Beifall bei den Grünen und der SPD – Abg. Thomas Blenke CDU: Wollen Sie dem wider- sprechen, Herr Kollege?)
Meine Damen und Herren, ich zitiere aus der Zeitung „Die Zeit“. Ich war selbst nicht dabei, als die Aussage gemacht wurde, ich gehe aber davon aus, nachdem es ähnliche Begründungen mit Kirchen, mit Klöstern und mit ähnlichen Einrichtungen gibt, dass Ihnen letztendlich auch die Dunkelheit des Schwarzwalds als Begründung dienen kann, eine Blockadehaltung beim Thema Windkraft einzunehmen.
Ich kann nur an Sie appellieren: Wenn wir Klimaschutz im Land ernst nehmen wollen und als Land Baden-Württemberg unseren Beitrag leisten wollen, müssen Sie sich von Ihrer Blockadehaltung abkehren. Sie müssen sich bereit erklären, die Standorte mitzutragen und zu genehmigen, die wir noch brauchen, um in Baden-Württemberg einen Anteil der Windkraft an der Stromerzeugung von 10 % zu erreichen, und Sie müssen die entsprechenden Verfahren dann auch positiv begleiten.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Zunächst zwei Vorbemerkungen: Herr Knapp, ich gebe Ihnen in einem Punkt recht. Sie haben eben erwähnt, dass es keinen Königsweg gibt. So ist es in der Tat. Es gibt keinen Königsweg. Dieser Auffassung können wir uns anschließen. Vielleicht ist der Grund dafür, dass wir in BadenWürttemberg anders als in Nordrhein-Westfalen keine 2 500 Windkraftanlagen haben, einfach der, dass wir ein schöneres Landschaftsbild haben, als es Nordrhein-Westfalen vorweisen kann.
(Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP – Abg. Reinhold Gall SPD: Das ist doch Quatsch! Das ist doch ein billiges Argument!)
Ich denke, schon die Überschrift Ihres Antrags „Blockade der Errichtung von Windkraftanlagen in Baden-Württemberg“ ist eine Unterstellung, die überhaupt nicht begründet ist. Windkraftanlagen – das haben Sie selbst auch erwähnt – gelten seit dem 1. Januar 1997 durch die Neufassung des Baugesetzbuchs als sogenannte privilegierte Vorhaben im Außenbereich. Mit dem gleichzeitig eingeführten Planungsvorbehalt werden den Trägern der Bauleitplanung und der Regionalplanung Mög
lichkeiten zur räumlichen Steuerung von Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt. Dies bedeutet räumliche Bündelung in Verbindung mit gleichzeitigem Ausschluss in den restlichen Planungsgebieten.
Mit der Novelle des Landesplanungsgesetzes im Jahre 2003 hier in diesem Hause wurden die Regionalverbände – Sie haben es eben angesprochen – verpflichtet, einerseits Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen auszuweisen und andererseits die übrigen Flächen des Gebiets als Ausschlussgebiete festzulegen. Wir sind der Auffassung, dass die Regionalverbände und deren Mitglieder diese Aufgabe in der Vergangenheit mit Augenmaß bewältigt haben.
(Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: So ist es!)
Während die Nutzung der Windkraft insbesondere in den norddeutschen Bundesländern erheblich ausgeweitet wurde – Sie haben es eben erwähnt –, stellt sich Baden-Württemberg aufgrund seiner Binnenlage als weniger geeignet für die Nutzung der Windenergie dar. Technisch geeignete Standorte liegen häufig im Bereich landschaftlich sensibler Gebiete, in denen durch die Anforderungen von Freizeit und Tourismus einem Ausbau Grenzen gesetzt werden.
Im Jahr 2006 waren im Land 295 Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von 325 Megawatt installiert, die bei durchschnittlichen Verhältnissen mit einem Anteil von ca. 0,45 % zur Nettostromerzeugung des Landes beitragen.
Die Möglichkeiten zur Errichtung weiterer Anlagen in den von den Regionalverbänden ausgewiesenen Vorranggebieten können in ökonomisch und ökologisch hierfür sinnvollen Gebieten weiterhin genutzt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren gerade von der Opposition, ich möchte schon die provokante Frage stellen, ob Sie das Petitionsrecht insgesamt infrage stellen.
(Abg. Thomas Knapp SPD: Nein! Jetzt aber! – Abg. Claus Schmiedel SPD: Den Missbrauch des Petiti- onsrechts! – Weitere Zurufe von der SPD)
Das Petitionsrecht ist als Grundrecht des Bürgers in Artikel 2 Abs. 1 der Landesverfassung in Verbindung mit Artikel 17 des Grundgesetzes gewährleistet.
Ich kann als Mitglied des Petitionsausschusses uneingeschränkt feststellen, dass jede Petition, die beim Landtag eingereicht wird, sehr sachlich geprüft wird.
Daher gilt an dieser Stelle ein Dank dem Petitionsausschuss und gerade auch seinem Vorsitzenden, der vorhin auch erwähnt worden ist.