Protocol of the Session on May 23, 2007

rat aus Tübingen Landrat Schütz – diese Antworten auch so geben können.

(Beifall bei der CDU – Abg. Boris Palmer GRÜNE: Ich werde mich darauf berufen!)

Das dürfen Sie!

Lassen Sie mich, meine sehr geehrten Damen und Herren, noch ein Wort zum Inhalt der Fahrverbote sagen, insbesondere weil ich manche Diskussionen schon etwas verwunderlich finde, gerade wenn es um das Thema Verhältnismäßigkeit geht.

Von den Fahrverboten werden in der ersten Stufe Dieselfahrzeuge, die nicht mindestens die Euro-2-Norm erfüllen, und Benziner ohne einen geregelten Kat betroffen sein. Das sind etwa 5 % aller Fahrzeuge. Diese Fahrverbote sind nicht unzumutbar, und ich glaube, dass das klargestellt werden muss. Vielmehr werden sie einen Impuls auslösen, die Fahrzeuge nachzurüsten oder neuere, abgasärmere Fahrzeuge zu beschaffen. Die öffentliche Diskussion um die Fahrverbote zu Anfang dieses Jahres hat zu einer erheblichen Nachfrage nach Nachrüstungen und einem schnell wachsenden Angebot geführt, bis hin zur Tatsache, dass aus Kfz-Kreisen ganz plötzlich die Verschiebung der Fahrverbote kritisiert worden ist.

Ich bin sehr zuversichtlich, dass nun auch rasch Lösungen für die Nachrüstung von älteren Diesel-Pkws und leichten Nutzfahrzeugen mit Euro 1 sowie schweren Lastkraftwagen angeboten werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ganz wenig zum Thema Holzfeuerungsanlagen. Eines ist klar: Analysen der Emissionsquellen haben gezeigt, dass dem Straßenverkehr eine besondere Rolle bei der Feinstaubbelastung zukommt, aber auch Industrie und Gewerbe sowie die kleinen Feuerungsanlagen im häuslichen Bereich zur Feinstaubbelastung beitragen. Der Verkehrsbereich leistet durch die diskutierten Fahrverbote und strengere Abgasnormen seinen Beitrag, um die Belastung zu vermindern. Für Industrie und Gewerbe – ich habe es angeführt – sind in den letzten Jahren strengere Emissionsanforderungen verabschiedet worden. Sanierungsfristen laufen teilweise noch. Die kleinen Feuerungsanlagen im häuslichen Bereich, die feste Brennstoffe – also in der Regel Holz – verbrennen, können wir nicht außen vor lassen, und geheizt wird im Winter, also genau dann, wenn die Witterungsverhältnisse hohe Feinstaubwerte begünstigen.

Heizen mit Holz ist populär; das freut mich, weil Energiegewinnung aus Holz als nachhaltigem Rohstoff klimafreundlich ist. Andererseits wird mit steigendem Holzeinsatz auch der Feinstaubausstoß steigen. Jede Holzheizung, die eine Gasheizung ersetzt, führt zwangsläufig zu höheren Feinstaubemissionen; denn eine typische Holzfeuerungsanlage emittiert etwa 2 600-mal so viel Feinstaub wie eine Gasfeuerung.

(Abg. Thomas Knapp SPD: Die ist aber ganz mies!)

Wir haben es also mit einem klassischen umweltpolitischen Zielkonflikt zu tun.

(Abg. Thomas Knapp SPD: Noi!)

Daher müssen wir dafür sorgen, dass möglichst moderne Anlagen eingesetzt werden, die wenig Schadstoffe emittieren. Moderne Feuerungen für Holzpellets mit vergleichsweise niedrigen Emissionen zeigen hier den richtigen Weg.

(Abg. Thomas Knapp SPD: Genau!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Umweltpolitik ist dann glaubwürdig und kann im Sinne des Klimaschutzes glaubwürdig für den Einsatz von Holz eintreten, wenn sie zugleich aber auch sagt: Dann müssen wir dem Problem der Feinstaubbelastung durch entsprechend moderne Technologie begegnen, und das ist die Haltung, die wir hier verfolgen.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

In diesem Zusammenhang kann ich mir wiederum eine kleine Spitze natürlich nicht verkneifen: Liebe Frau Grünstein, es ist richtig, dass sich die Umweltministerin des Landes BadenWürttemberg schon sehr intensiv zu diesem Thema geäußert hat. Äußerungen des Kollegen Bundesumweltministers kenne ich noch nicht. Bisher laufen noch Diskussionen mit seinem Haus. Ich freue mich allerdings, wenn er sich danach unserer Auffassung anschließt. Es gab schon ein paar Punkte, an denen wir nacharbeiten mussten.

(Zuruf des Abg. Thomas Knapp SPD)

Ich baue dabei auf die Innovationsbereitschaft und den Erfindungsreichtum der Anlagenhersteller gerade in Baden-Würt temberg und setze mich deswegen mit meinem Haus für eine zukunftweisende Novellierung der 1. BImSchV ein. Das heißt aber auch: Um verlässliche Politik zu betreiben, sind zwei Stufen notwendig. Bereits heute müssen wir definieren, was in mehreren Jahren erreicht werden soll. Nur dann kann eine entsprechende Technologieentwicklung stattfinden. Das ist die Zielsetzung, die wir in der Diskussion um die 1. BImSchV verfolgen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gilt, sich der Herausforderung, die Luftqualität zu verbessern, aktiv zu stellen. Verbesserungen sind aber nicht ohne Anstrengungen zu haben.

Ich bin davon überzeugt, dass wir hier in Baden-Württemberg einen guten Weg beschritten haben, um mit einem Mix aus kurzfristigen und längerfristig wirkenden Maßnahmen die Luftqualitätsziele zu erreichen.

In diesem Sinne herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sehr gut!)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir müssen nun noch über die Anträge befinden.

Der Antrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 14/1083, ist als Berichtsantrag wohl erledigt. – Sie stimmen der Erledigterklärung zu.

Die Abschnitte I der beiden Anträge der Fraktion der SPD, Drucksachen 14/785 und 14/834, sind ebenfalls durch die Aussprache erledigt.

Wir haben nun noch über die Abschnitte II der Anträge Drucksachen 14/785 und 14/834 zu befinden. Wünschen Sie Abstimmung?

(Zurufe von der SPD: Ja!)

Dann rufe ich Abschnitt II des Antrags Drucksache 14/785 auf. Wer diesem Abschnitt zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Abschnitt II ist mehrheitlich abgelehnt.

Ich rufe nun Abschnitt II des Antrags Drucksache 14/834 auf. Wer diesem Abschnitt zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Auch dieser Abschnitt ist mehrheitlich abgelehnt.

Damit ist Punkt 9 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:

a) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des

Wirtschaftsministeriums – Blockade der Errichtung von Windkraftanlagen in Baden-Württemberg – Drucksache 14/833

b) Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des

Wirtschaftsministeriums – Windkraft und Petitionen – Drucksache 14/928

Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung der Anträge unter den Buchstaben a und b fünf Minuten, für die Aussprache über beide Anträge fünf Minuten je Fraktion.

Wem darf ich das Wort erteilen? – Herr Abg. Knapp.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst ein paar Vorbemerkungen.

Erneuerbare Energieträger zeichnen sich dadurch aus, dass ihr Einsatz dezentral erfolgt und keine Riesenkraftwerke hervorbringt, dass sie sich vor Ort befinden und durch viele, viele kleine Anlagen, die auch die Bürgerinnen und Bürger betreiben können, nutzbar sind. Vor allem zeichnen sie sich dadurch aus, dass es hier keinen Königsweg gibt. Es gibt bei den erneuerbaren Energien nicht eine einzelne Energieart, die überall gleichwertig und in Massen genutzt werden kann.

Wenn wir jetzt zum Punkt kommen, nämlich zur Windkraft, müssen wir sagen, dass es auch in Baden-Württemberg durchaus sehr viele sehr gute windhöffige Standorte gibt. Ich will einmal ein Beispiel nennen, damit man erkennt, dass in Baden-Württemberg im Bereich der Windkraft reine Verhinderungspolitik betrieben wird.

Vergleichen wir unser Bundesland mit Nordrhein-Westfalen. Nordrhein-Westfalen ist ein Flächenland ohne Küste. Nord rhein-Westfalen ist ähnlich groß wie Baden-Württemberg, hat knapp 18 Millionen Einwohner und damit 7 Millionen mehr als wir und eine deutlich dichtere Besiedlung, als wir sie in Baden-Württemberg haben.

(Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Kollege Zimmermann, lassen Sie mich doch erst einmal ausreden! Sie müssen nicht immer bloß blubbern, sondern Sie

müssen einmal abwarten, bis dann irgendetwas kommt und man dazu einen sinnvollen Zwischenruf machen kann.

Ende 2006 hatte Nordrhein-Westfalen 2 500 Windkraftanlagen in Betrieb. Baden-Württemberg hatte zum gleichen Zeitpunkt 300 Windkraftanlagen in Betrieb.

(Zurufe von der SPD: Oi, oi!)

Ich halte es schlichtweg für einen Skandal, dass Baden-Würt temberg 2 200 Windkraftanlagen weniger hat als dieses dichter besiedelte Land, das genauso Binnenland ist und keine Küs te hat. Daran erkennen wir, welche Verhinderungspolitik Sie bei den erneuerbaren Energien betreiben.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Zuruf des Abg. Gundolf Fleischer CDU)

Wenn Sie immer die Stärke von Baden-Württemberg herausheben, dann möchte ich auch einmal etwas zur Stromerzeugung sagen. Um in Baden-Württemberg auf einen Anteil der Windkraft an der Stromerzeugung von 12 % zu kommen, von dem wir eigentlich immer sprechen, müssten wir etwa 2 500 Windkraftanlagen haben, nämlich genauso viele wie Nord rhein-Westfalen. Also ist es machbar.

Ich sage Ihnen auch ganz ehrlich: Wenn man sich das hier anschaut – Kollege Haas wird nachher noch auf das Thema „Petitionen und Windkraftverhinderungspolitik“ eingehen –, dann muss man sagen: Es ist hanebüchen, was bei uns passiert. Sie machen bei der Windkraft Folgendes: Sie verhindern sie, Sie blockieren die Wirtschaft, Sie lassen keine Investitionen zu, und Sie betreiben auch keine zukunftgerichtete Politik für das Land, indem Sie einen massiven Ausbau der Windkraft zulassen würden.

(Beifall bei der SPD – Abg. Claus Schmiedel SPD: Unglaublich! – Abg. Karl Zimmermann CDU: Der Naturschutz kommt bei Ihnen überhaupt nicht vor!)