Protocol of the Session on December 7, 2006

sondern man muss schon auch, wie es Herr Kollege Knapp getan hat, Themen wie Effizienz, Wärmenutzungsmöglichkeiten und wichtige Umweltbelange – auf diese wird nachher noch mein Kollege Dr. Murschel eingehen – in die Frage, wo solche Anlagen errichtet werden sollen, mit einbeziehen.

Nichtsdestotrotz zeigt natürlich das Beispiel Mauenheim, wohin die Reise gehen könnte. Dort hat man meines Erachtens ein Musterbeispiel dafür, wie Stromerzeugung mit Wärmenutzung im ländlichen Raum praktiziert werden kann und wie auch die regionalen Ressourcen in ein solches Projekt mit eingebunden werden können, damit es wirklich eine Win-win-Situation gibt.

Ich nenne noch einmal einige Eckpunkte des Mauenheimer Konzepts: Das ist eine Siedlung mit ungefähr 400 Einwohnern. Es ist eine Biogasanlage da, die im Jahr 2 Millionen Kilowattstunden Strom erzeugt, die ins Netz eingespeist werden, und die 1,8 Millionen Kilowattstunden an Wärme bringt – das ist etwa die Hälfte dessen, was der Ort an Bedarf hat; die andere Hälfte wird durch eine Holzhackschnitzelanlage abgedeckt.

Insgesamt – ich habe mir das Projekt angeschaut – wird viermal so viel Strom erzeugt, wie der Ort eigentlich benötigt. Der gesamte Wärmebedarf wird abgedeckt. Es werden bei der Ölrechnung 300 000 € eingespart; das ist also Geld, das nicht auf die Konten der Ölscheichs und der Ölmultis fließt, sondern das im regionalen Wirtschaftskreislauf verbleibt.

Meines Erachtens ist das eine Sache, die Zukunft hat – ganz abgesehen von dem CO2-Einsparpotenzial, das eine Größenordnung von 2 000 t pro Jahr hat; in 20 Jahren haben Sie da 40 000 t Einsparung.

Was die positive Bewertung dieses Projekts betrifft, Herr Minister – diese geht ja auch aus Ihrer Stellungnahme hervor –, sind wir uns daher sehr einig.

Worum es uns mit unserem Antrag geht, ist natürlich schon die Frage: Wie schafft man denn die Rahmenbedingungen und vor allem die finanziellen Rahmenbedingungen, um zukünftig mehr Mauenheims in Baden-Württemberg hinzubekommen? Jetzt geht es mir nicht darum, dass man das 1 : 1 überträgt, sondern es gibt ja durchaus auch Situationen, wo man sagt: Man speist das Biogas nicht in ein Wärmenetz ein, sondern man bringt das Biogas in ein bestehendes Erdgasnetz ein. Das kann man ja durchaus den regionalen Situationen anpassen. Aber wenn man einmal grundsätzlich fragt, welche Chancen da drinstecken, muss man sagen: Eigentlich gäbe es in Baden-Württemberg mindestens eine zweistellige Zahl von Orten, wo so etwas von den Rahmenbedingungen her möglich wäre.

Wir haben jetzt einen Vorschlag gemacht, Finanzierungsbedingungen zu schaffen, die die Voraussetzungen für weitere derartige Projekte bieten. Herr Minister, es hat mich gefreut, dass Sie in der Stellungnahme zu unserem Antrag

(Abg. Thomas Knapp SPD: Welcher Minister?)

ich komme gleich noch darauf – deutlich machen, dass Sie da in eine ganz ähnliche Richtung denken. Ich zitiere:

Die Landesregierung prüft gegenwärtig die Einrichtung banktechnischer Möglichkeiten, um die Investitionsvoraussetzungen für derartige Vorhaben zu verbessern. … Die diesbezüglichen Überlegungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen.

Meine Damen und Herren, so etwas freut mich als Antragsteller natürlich, weil ich der festen Überzeugung bin, dass wir die Rahmenbedingungen zum effizienten Ausbau der Biomassenutzung in Baden-Württemberg verbessern müssen. Aber man sollte natürlich schon wissen: Was gilt jetzt eigentlich? Gilt das, was Sie, Herr Minister Hauk, schreiben, oder gilt das, was das Wirtschaftsministerium in der Stellungnahme zu dem Antrag der SPD-Kollegen geschrieben hat? Dort wurde gesagt: All dies ist nicht notwendig.

Daher würde ich schon gern die Frage stellen: Was gilt in dieser Landesregierung?

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Wer spricht für die Landesregierung? Genau!)

Gilt das, was Minister Hauk sagt, oder gilt das, was wir als Antwort vom Wirtschaftsministerium bekommen haben? Ich denke, den Anspruch, dies zu erfahren, sollten Sie nachher einlösen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Abg. Thomas Knapp SPD: Das interessiert uns auch!)

Das Wort erhält Frau Abg. Dr. Brenner.

Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die globalen Vorräte an Erdöl und Gas sind endlich. Die Risiken einer hohen Importabhängigkeit im Energiesektor sind uns allen bekannt, genauso die Auswirkungen der Verbrennung fossiler Energieträger auf das Klima. Die konsequente Nutzung vorhandener Potenziale an erneuerbaren Energien ist ein Beitrag zu einer Politik der Nachhaltigkeit.

Die Bioenergie gilt unter den regenerativen Energiearten als Multitalent. Biogas liefert Wärme, Strom und Kraftstoff kontinuierlich und flexibel. Der Einsatz nachwachsender Rohstoffe und der Bioenergie dient deshalb der Vermeidung des CO2-Ausstoßes, der Verringerung der Abhängigkeit von Energieimporten und der Stärkung der Land- und Forstwirtschaft sowie der Wertschöpfung im ländlichen Raum.

Vor diesem Hintergrund hat der Biomasse-Aktionsplan Baden-Württemberg das Ziel, die Nutzung nachwachsender Rohstoffe in Baden-Württemberg weiter voranzubringen. Baden-Württemberg belegt nach Bayern und Niedersachsen den Rang 3 bei der installierten Leistung. Diese Spitzenstellung verdanken wir sicherlich unseren Landwirten, die hier immer investiert haben, weil in der Tat bei der Einrichtung einer Biogasanlage sehr hohe Investitionskosten entstehen. Neben den Investitionskosten gibt es ja noch andere Kosten, z. B. wenn man zusätzlich Fläche pachten muss für die Substratversorgung und wenn man eine Transportkette organisieren muss.

Die CDU-Fraktion begrüßt deshalb das von der Landesregierung beschlossene Sonderprogramm für die Forschung im Bereich nachwachsende Rohstoffe und Bioenergie in Höhe von 3,2 Millionen €.

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sehr gut!)

Aber einen spezialisierten Beteiligungsfonds für Biogas produzierende Unternehmen lehnen wir ab, weil es geeignete Finanzierungsinstrumente gibt und weil der deutliche Anstieg der Anlagenzahl in den letzten zwei Jahren auch ein Indiz dafür ist, dass die Wirtschaftlichkeit gegeben ist.

Es gibt für die Stromerzeugung aus Biomasse das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Das ist inzwischen sehr effizient. Es

gab seit 2004 eine verbesserte Förderung. Das hat zu einer Zunahme der Stromeinspeisung aus Biogas geführt. Und es gibt diese speziellen Vergütungssätze oder Boni für nachwachsende Rohstoffe, für innovative Technologien, für Kraft-Wärme-Kopplung. Deshalb ist es rentabel, Strom aus nachwachsenden Rohstoffen zu erzeugen. Etwas, was rentabel ist, muss man nicht noch einmal extra fördern.

(Beifall bei der CDU – Abg. Thomas Knapp SPD: Wir wollen es doch nicht fördern!)

Das EEG soll ja evaluiert werden, und die Evaluierung soll 2007 abgeschlossen sein. Mindestens so wichtig wie die richtige Einspeisevergütung ist der richtige Standort für eine solche Anlage, der eine möglichst optimale Verwertung der Wärme ermöglicht, aber auch eine Investition zu möglichst niedrigen Kosten. Das EEG hat verschiedene Ansätze für die Biogaseinspeisung, unter anderem, dass ins Erdgasnetz eingespeistes Biogas trotzdem wie Biogas behandelt wird und auch die Einspeisevergütung plus einen Technologiebonus bekommt.

Im Wärmebereich wird die Biomasse über das Marktanreizprogramm der Bundesregierung gefördert. Diese Förderung erfolgt durch Zuschüsse oder Teilschulderlass. Das waren bisher 180 Millionen € im Bundeshaushalt. Nach der letzten Sitzung des Haushaltsausschusses im Deutschen Bundestag sollen diese Mittel um 34 Millionen € aufgestockt werden. Dann gibt es noch die Förderung mit zinsgünstigen Darlehen durch die KfW, beispielsweise mit Teilschulderlassen und mit einer Förderlaufzeit bis zu 20 Jahren. Was der Bund macht, müssen wir nicht extra noch einmal machen.

Zum MezzaFin-Programm der L-Bank: Es läuft seit 1. Dezember, und es deckt die Lücke unterhalb von 1,5 Millionen € ab und fängt bei 100 000 € an. Es gibt verschiedene Laufzeitvarianten zwischen fünf und zehn Jahren.

(Abg. Franz Untersteller GRÜNE: Aber nur für be- stehende Betriebe!)

Zunächst beantragt man das bei der Hausbank. Ich glaube, dass dieses Programm sehr hilfreich sein wird. Wie gesagt, es läuft seit 1. Dezember.

Noch zwei Sätze zu Mauenheim. Das ist ein tolles Projekt, aber es gibt dort spezifische günstige Bedingungen, z. B. einen sehr hohen Anschlussgrad der Haushalte. Deswegen ist das nicht so einfach zu übertragen. Wenn Sie eine neue Heizung gekauft haben, werfen Sie sie nicht gleich wieder heraus und schließen Ihren Haushalt an ein Nahwärmenetz an. Das heißt, man muss es vorbereiten, z. B. bei einem neuen Baugebiet oder bei öffentlichen Einrichtungen anfangen und nach und nach aufschließen.

(Zuruf von den Grünen)

Man braucht aber auch genügend landwirtschaftliche Fläche. Mauenheim liegt z. B. nicht im Wasserschutzgebiet; deshalb kann man dort gut Mais anbauen, den man für die Biogasanlage braucht. Mein Respekt deshalb an Mauenheim. Es ist ein tolles Projekt, es ist ein Vorbild und soll sicher ein Ansporn sein für ähnliche Projekte mit ähnlich günstigen Bedingungen. Wenn dann zusätzlich noch günsti

ge Bedingungen vom MLR kommen, dann, glaube ich, passt die Sache.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Dr. Rülke für die Fraktion der FDP/DVP.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP/DVP-Fraktion bekennt sich ausdrücklich zur energetischen Verwertung nachwachsender Rohstoffe. Ihr Nutzen liegt in der deutlichen Minderung der CO2-Emissionen, den Möglichkeiten der regionalen Wertschöpfung in den ländlichen Räumen sowie der Einsparung endlicher fossiler Energien. Insbesondere Biogas bietet mehrere Nutzungspotenziale: zum einen als Kraftstoff, zum anderen zur Wärmenutzung bei Einspeisung ins Erdgasnetz und schließlich zur Verstromung in Biogasanlagen – dem Anlass der heutigen Debatte.

Die Potenziale der energetischen Nutzung nachwachsender Rohstoffe sind bedeutend größer als ihre gegenwärtige Verwertung. Nur 4,6 % des Primärbedarfs in Deutschland wurden im Jahre 2005 durch erneuerbare Energien gedeckt, davon etwa die Hälfte aus Biomasse. Eine Expertenanhörung der FDP-Bundestagsfraktion ergab vor Kurzem, dass das Potenzial der nachwachsenden Rohstoffe in der energetischen Nutzung eine Erhöhung auf 15 bis 20 % des Primärenergiebedarfs ermöglicht. Wie weit dies ausgeschöpft werden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es hängt von der Entwicklung des Erdölpreises ebenso ab wie von der weiteren technologischen Entwicklung und natürlich auch von den politischen Rahmenbedingungen.

Zwei Vorschläge liegen heute auf dem Tisch, wie die politischen Rahmenbedingungen geändert werden sollten.

Zunächst wird vorgeschlagen, einen 100-Millionen-€-Investitionsfonds bei der L-Bank einzurichten, um 200 Biogasanlagen zu bauen. Das Wirtschaftsministerium teilt uns mit, dass bei den derzeitigen Vergütungssätzen Biogasanlagen längst wirtschaftlich betrieben werden können. Deshalb haben sich die Kapazitäten in Baden-Württemberg seit 2004 auch verdoppelt. Zudem bietet die L-Bank zusammen mit Partnern bereits heute ein ausreichendes Instrumentarium an, um wirtschaftlich sinnvolle Investitionsvorhaben in der Biogasbranche zu finanzieren. Einen weiteren Beteiligungsfonds zu schaffen, der sich ausschließlich auf Biogas produzierende Unternehmen spezialisiert, ist daher nicht erforderlich.

Ein zweiter Vorschlag orientiert sich am Bioenergiedorf Mauenheim, das schon ausreichend gelobt wurde und das bald als erstes Dorf in Baden-Württemberg aus heimischer erneuerbarer Energie versorgt werden wird. Erneut wird ein Programm der L-Bank gefordert. Gemeinden sollen unterstützt werden, ihre Energieversorgung in der gleichen Weise umzustrukturieren.

Im Rahmen des Regionalentwicklungsprogramms PLENUM ist die Förderung solcher Projekte möglich. Das Wirtschaftsministerium prüft jedoch, wie eine umfangreiche und vor allem flächendeckende Versorgung mit zinsgünsti

gen Darlehen im Wege des Teilschulderlasses umgesetzt werden kann. Wir wollen deshalb dem Prüfergebnis des Wirtschaftsministeriums nicht vorgreifen und plädieren für eine Weiterbehandlung des Antrags im Wirtschaftsausschuss.

Zurzeit werden viele Vorschläge daraufhin überprüft, wie das Land mit eingeschränkten Haushaltsmitteln den Ausbau erneuerbarer Energien am effizientesten unterstützen kann.

Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat die Ausschreibung eines Bioenergiewettbewerbs Baden-Württemberg durch die Landesregierung vorgeschlagen. Dieser Wettbewerb kann meiner Auffassung nach Anregung für Wirtschaftsbetriebe des Landes sein, ihre Spitzenposition in der technologischen Umsetzung von Bioenergie zu behaupten und auszubauen oder sich diesem Bereich verstärkt zu widmen. Andererseits kann ein solcher Bioenergiepreis auch dazu beitragen, für die Energiegewinnung aus nachwachsenden Rohstoffen, wie beispielsweise Holz, Mais, Raps, Getreide und Zuckerrüben, in der Öffentlichkeit ein neues Bewusstsein zu schaffen. Vor allem mittelständische Betriebe, Landwirtschaft und Handwerk sollen sich angesprochen fühlen, in diesem immer mehr wachsenden Zukunftsmarkt zu investieren und zu produzieren. Der Wettbewerb müsste ein Volumen von mindestens 1 Million € haben, und diese Finanzmittel sollen zu rund 90 % als Förderzuschüsse für die Projekte der Preisträger verwendet werden. Rund 10 % könnten in die Öffentlichkeitsarbeit fließen, um den Bereich Bioenergie in der Öffentlichkeit noch populärer zu machen.

In den Wettbewerb müssen die Handwerks- und die Wirtschaftskammern, Verbände sowie Banken eingebunden werden. Die wissenschaftliche Begleitung soll von den Hochschulen mit angewandter Forschung geleistet werden. Auch Betriebe, die schon Projekte aus dem Bioenergiebereich auf den Markt gebracht haben, kann der Wettbewerb ansprechen. Sie können im Rahmen des Wettbewerbs ein Zertifikat erwerben. Die Jury soll sich aus Vertretern des Wirtschaftsministeriums, der Kammern, der Verbände und der Landwirtschaft zusammensetzen.

So, denke ich, meine Damen und Herren, können wir die Bioenergie und die erneuerbaren Energien insgesamt in den nächsten Jahren wesentlich weiterbringen.

Ich danke Ihnen.