Protocol of the Session on December 7, 2006

Ja, natürlich. Wir schlafen ja nicht. Natürlich bereiten wir das vor. Das ist doch logisch,

(Abg. Birgit Kipfer SPD: Und wie sieht es aus?)

weil sich schon allein deshalb eine andere Verteilung ergeben hätte.

Jetzt haben wir im Verhältnis eher defizitäre Bereiche in manchen Landkreisen und eine eher bessere Ausstattung in den Städten. Wenn Herr Schairer sagt, er wolle 75 % der Betriebe kontrollieren, dann ist das okay. Ich will in jedem Jahr nur ein Drittel der Betriebe kontrollieren. Ein Drittel reicht mir. Aber diese Kontrollen sollen risikoorientiert erfolgen. Ich will das Personal gezielt für risikoorientierte Kontrollen einsetzen. Das reicht.

Wir müssen – das will ich anfügen; auch das hat sich seit dem 1. Januar 2005 geändert – bzw. sollten jeden Lebensmittelbetrieb alle drei Jahre mindestens einmal kontrollieren. Aber ich sage ganz offen: Das Risiko beim Getränkehändler um die Ecke halte ich für relativ bescheiden. Dass man da wirklich alle drei Jahre hinstiefeln muss, glaube ich nicht. Und dann wollte Seehofer auch noch das Vieraugenprinzip, aber diesen Zahn haben wir ihm in der letzten Woche gezogen.

Ein Weiteres kommt hinzu: Wir werden im Zuge der Verwaltungsreform, so sage ich einmal, natürlich auch die Kontrolle der unteren Verwaltungsbehörden noch stärker anziehen müssen. Das ist ganz klar. Das ist einerseits gelungen, indem wir unser Datensystem auf Vordermann gebracht haben. Zum Zweiten werden wir im nächsten Jahr auch ein Ranking im staatlichen Verwaltungsvollzug durchführen. Dies bedeutet eine Überprüfung der Effizienz der Kontrollen in den einzelnen Stadt- und Landkreisen. Auch das ist, glaube ich, notwendig, denn zu Recht kommt da die Frage auf, ob mehr Personal benötigt wird. Und ich sage objektiv: Möglicherweise können die Landratsämter im Zuge der Erbringung der Effizienzrendite Ressourcen für neue Aufgaben erwirtschaften. Das zu entscheiden ist aber nicht mein Bier. Das haben der Finanzminister und der gesamte Landtag zu entscheiden. Es ist keine Entscheidung des Ressortministers, ob das durch die Erbringung der Effizienzrendite

(Minister Peter Hauk)

von anderen Bereichen erwirtschaftet werden kann oder nicht. Darauf lasse ich mich auch gar nicht ein. Wir haben ja kein Personal mehr unten bei den Lebensmittelkontrolleuren.

(Abg. Ursula Haußmann SPD: Das ist ja der Feh- ler!)

Das ist über das FAG geregelt. Punkt. Und dann ist das so oder so zu entscheiden.

Ich kann nur sagen: Die Aufgaben haben seit dem 1. Januar 2005 effektiv zugenommen. Das lässt sich auch in Personal- oder in Arbeitskapazitätsäquivalenten darstellen.

(Abg. Alfred Winkler SPD: Und wer ist dann beim Ranking besser, die mit einer hohen Quote oder die mit einer niedrigeren Trefferquote?)

Nein, Herr Kollege Winkler, darum geht es gar nicht. Es geht nicht um die Zahl der Beanstandungen. Es geht beispielsweise um folgende Fragen: Wie viele Betriebe kontrolliert ein Kontrolleur tatsächlich? Wie ist die Auslastung? Es ist auch die Frage, wie die Managementaufgaben hier gelöst werden.

(Abg. Ursula Haußmann SPD: Der schickt jetzt sei- ne ehemaligen Beamten vom Wirtschaftskontroll- dienst!)

Ich habe mich selbst einmal persönlich bei ein oder zwei Bereichen überzeugt. Das funktioniert, wenn man es gut macht, ganz gut.

Das Zweite, was wir im nächsten Jahr bis zur Evaluierung der Verwaltungsreform auch machen werden: Dort, wo Defizite auftreten – das wissen wir über die EDV –, führen wir das sogenannte Kooperationsmodell zwischen Landratsämtern und Polizeidirektionen weiter. Das heißt, die Landratsämter können dann, wenn sie Bedarf haben, ausgebildete Lebensmittelkontrolleure, nämlich ehemalige WKD-Beamte, heranziehen und sie zu Kontrollzwecken mit einsetzen.

(Zuruf der Abg. Birgit Kipfer SPD)

Das wird notwendig sein – davon bin ich überzeugt –, weil wir andernfalls die Rahmenvorgaben des Bundes wahrscheinlich nicht im erforderlichen Umfang erfüllen können.

(Zuruf der Abg. Birgit Kipfer SPD)

Das wird jetzt fortgeführt, liebe Kollegin Kipfer. Anders geht es gar nicht. Es gibt doch sonst kein Personal auf dem Markt. Wir haben keine ausgebildeten Lebensmittelkontrolleure. Die Ausbildung dauert – –

(Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Claus Schmiedel: Weil ihr die in alle Richtungen zersprengt habt!)

Nein, auf dem Markt gibt es keine. Das ist aber gar kein Problem. Wenn Bedarf besteht – der Bedarf ist ganz unterschiedlich; deshalb gibt es keine pauschalen Lösungen –, werden sie von den Polizeidirektionen abgezogen.

(Zuruf des Abg. Claus Schmiedel SPD)

Das Kooperationsmodell, die entsprechende Vereinbarung zwischen dem Innenminister und mir, ist in Vorbereitung. Das führen wir 2007 und 2008 entsprechend fort.

(Zuruf des Abg. Claus Schmiedel SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Letztes noch zum Thema „Verbraucherinformation und Transparenz in der Überwachung“. Ich glaube, kein Land ist so transparent, …

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, die Unterhaltungen nach außerhalb des Plenarsaals zu verlegen.

… was den Verbraucherschutz angeht, wie BadenWürttemberg. Baden-Württemberg ist das einzige Land, das überhaupt einen Verbraucherschutzbericht vorlegt. Sie erfahren Zusätzliches aus Pressemitteilungen und auf der Homepage der Untersuchungsämter. Meine Damen und Herren, das ist nicht selbstverständlich. Denn uns hat man auch vorgeworfen, wir hätten das Auftauchen von Genmais etc. nicht veröffentlicht. Auf der Homepage der Staatlichen Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt Augustenberg stand es schon tagelang.

Abschließend zum Thema Verbraucherinformationsgesetz. Wir haben diesem Gesetz trotz Bedenken – es schießt in einigen Teilen über das Ziel hinaus, und in einigen Teilen verfehlt es das Ziel – zugestimmt.

Eine Schwierigkeit, die ich in der Tat sehe – das will ich hier nicht verhehlen; da hätten wir gern eine andere Regelung –, ist die Frage der Namensnennung. Baden-Württemberg ist seit dem Birkel-Fall von anno dazumal ein „gebranntes Kind“ in der Frage der Haftung. Aber die Namensnennung ist im Verbraucherinformationsgesetz meines Erachtens in der Tat nicht ausreichend geregelt. Deshalb wird es innerhalb von zwei Jahren auch evaluiert und entsprechend auf Schwachpunkte überprüft.

Kollegin Kipfer, Sie haben den Dreizehnpunktekatalog zum Thema Lebensmittelsicherheit angesprochen, den die Verbraucherschutzminister gemeinsam mit dem Bund verabschiedet haben. Wahr ist: Baden-Württemberg hat nahezu alle diese Punkte umgesetzt. Im Augenblick liegt die Umsetzung noch am Bund. Das gilt z. B. für das Thema Meldepflicht. Ich erwähne es noch einmal, weil ich es für ein bedeutsames Thema halte. Wir müssen in der Lebensmittelkette alle in die Pflicht nehmen. Damit muss eben auch ein Gastronom in die Pflicht genommen werden, wenn ihm vergammeltes Fleisch angeboten wird, dies der Behörde anzuzeigen. Das halte ich für ein wirksames Instrument der Prophylaxe. Da ist der Bund am Zug. Seehofer hat das am vergangenen Freitag auch zugesagt. Es gibt noch zwei, drei weitere Bereiche, die ebenso zur Umsetzung anstehen.

Abschließend will ich eines noch einmal klarlegen: BadenWürttemberg ist in diesem Bereich nicht das Land der Skandale.

(Abg. Birgit Kipfer SPD: Wie bitte?)

(Minister Peter Hauk)

Baden-Württemberg ist nicht das Land der Skandale. Die gab es anderswo. Wir hatten im Bereich Fleisch einen einzigen regional operierenden Händler, in Oberschwaben – einen einzigen!

(Abg. Ursula Haußmann SPD: Die anderen habt ihr ja nicht kontrolliert, weil ihr keine Leute habt! – Zuruf des Abg. Claus Schmiedel SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist so. Insofern warne ich davor – das ist das gleiche Thema wie heute Vormittag –, unsere Produkte über alles hinweg einfach schlechtzureden.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Al- fred Winkler SPD: Aber heile Welt haben wir auch nicht!)

Es geht nicht um heile Welt, Herr Kollege Winkler. Man muss den Finger immer genau dort in die Wunde legen – da haben Sie völlig recht –, wo Missstände vorhanden sind, und man muss diese abstellen. Aber es geht auch darum, dass man dort, wo man in der Summe gut dasteht, nicht einen ganzen Standort durch ständiges Wiederholen kaputtredet.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Zurufe von der CDU, u. a. Abg. Dr. Klaus Schüle: Gute Rede!)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags.

(Abg. Birgit Kipfer SPD: Wir möchten den Antrag an den Ausschuss überweisen!)

Sie beantragen eine Überweisung an den Ausschuss Ländlicher Raum und Landwirtschaft. – Sie stimmen dem zu. Es ist so beschlossen.

(Abg. Elke Brunnemer CDU zu Abg. Birgit Kipfer SPD: Darüber haben wir doch in der letzten Aus- schusssitzung schon diskutiert! Es wird dadurch nicht besser!)

Damit ist Punkt 7 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Justizministeriums – Integrationskonzept für BadenWürttemberg – Drucksache 14/416

Dazu rufe ich den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/670, auf.

Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.