Zu a: Die Herausforderungen für den Bevölkerungsschutz ha ben sich in den letzten Jahren gravierend gewandelt. Ich nen ne als Beispiele nur die Stichworte „Klimawandel“ und „asymmetrische Kriegsführung“. Entsprechend der von Bund und Ländern getragenen sogenannten Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung haben wir die Katastrophenschutz einheiten im Land umstrukturiert und angepasst. Gleichzeitig wurden insbesondere die Sanitätseinheiten so gegliedert, dass sie für die Bewältigung eines Massenanfalls von Verletzten oder Erkrankten möglichst optimal vorbereitet sind.
Die Ausstattung der Einsatzeinheiten wurde bzw. wird ent sprechend ergänzt und modernisiert. Der Landtag hat zu die ser Erneuerung der Ausstattung der Einheiten des Katastro phenschutzes ein auf zehn Jahre angelegtes Investitionspro gramm beschlossen und zunächst den Haushaltsansatz dafür ab dem Jahr 2010 deutlich erhöht. Das war ein wichtiges Si gnal für den Schutz und die Sicherheit unserer Bevölkerung, aber auch für die Motivation der Helferinnen und Helfer vor Ort. Dem Landtag möchte ich hierfür nochmals ausdrücklich danken.
Durch das Zukunftsinvestitionsprogramm konnte das be schlossene Modernisierungskonzept für die Katastrophen schutzeinheiten nun schneller als ursprünglich geplant gestar tet und teilweise umgesetzt werden. Der Bund hat dem Land aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm 15 Millionen € für den Katastrophenschutz zur Verfügung gestellt, die das Land um 5 Millionen € auf 20 Millionen € aufgestockt hat. Diese Mittel wurden insbesondere in moderne Fahrzeuge des Sani tätsdienstes investiert.
In den Jahren 2009 und 2010 wurde nach europaweiten Aus schreibungen folgende Ausstattung für den Katastrophen schutz des Landes Baden-Württemberg beschafft und mittler weile weitgehend an die Einsatzeinheiten ausgeliefert:
und umfangreicher sanitätsdienstlicher Ausstattung dienen; diese umfasst Material zum Errichten und Betreiben eines Behandlungsplatzes, um direkt am Schadensort effektiv medizinische Hilfe leisten zu können.
sind, vorrangig aber zum Transport von bis zu neun Ein satzkräften oder verletzten Personen dienen. Sie können auch zum Materialtransport verwendet werden.
ros, die als Büro ausgestattet sind und als Personenaus kunftsstellen zur Vermisstensuche und Familienzusammen führung gebraucht werden. Im Falle eines Ereignisses mit einer besonders hohen Zahl von Verletzten oder Erkrank ten wird in jedem Regierungsbezirk ein überregionales Kreisauskunftsbüro bereitgestellt, das die Daten unmittel bar am Ereignisort in die Suchdienstdatei des Deutschen Roten Kreuzes einspeist.
Anhänger für die Wasserrettung. Das Fahrzeug kann fünf Personen und ein angehängtes Hochwasserboot auch an nicht befestigten Stellen zum Einsatz auf ein Gewässer bringen und auch durch überflutete Flächen fahren.
erwehren in Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim und Stuttgart stationiert sind und dazu dienen, große Wassermengen über lange und schnell zu verlegen de Schlauchstrecken zu fördern. Seit ihrer Indienststellung waren die Abrollbehälter schon mehrfach bei Großscha denslagen (Bränden und Hochwasserlagen) im Einsatz und konnten ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen.
Daneben wurde Material für den ABC-Schutz und die Dekon taminationsausstattung für die Abrollbehälter zum Einsatz bei einem Massenanfall von Verletzten beschafft.
Das Risiko von Naturkatastrophen steigt, und die Sicherheits lage bleibt mit Blick auf den internationalen Terrorismus an gespannt. Daneben müssen Großveranstaltungen, wie bei spielsweise in diesem Jahr der Staatsbesuch des Papstes und die FIFA-Frauenfußball-WM, von Kräften des Bevölkerungs schutzes abgesichert werden. Bei der Katastrophenvorsorge darf deshalb nicht gespart werden. Mit den neuen Fahrzeugen sind wir gut gerüstet. Der nun vorhandene Ausstattungsstand muss aber weiter ergänzt und in den folgenden Jahren konti nuierlich erhalten werden. Die dafür erforderlichen Haushalts mittel sind für die Sicherheit der Bürger des Landes erforder lich.
Zu b: Der Bund beschafft nach dem Zivilschutz- und Katast rophenhilfegesetz die Ausstattung für den Schutz der Bevöl kerung im Verteidigungsfall und stellt sie den Ländern auch für Aufgaben des Katastrophenschutzes zur Verfügung.
Für seine Aufgaben hat der Bund ein neues Ausstattungskon zept entwickelt, das im Jahr 2007 verabschiedet wurde. Es be inhaltet insbesondere den Schutz vor besonderen Gefahrenla gen, nämlich chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Gefahren, sowie den Massenanfall von Verletzten. Zur Beherrschung der Gefahren wurden Analytische Taskforces, das sind hoch spezialisierte mobile Einsatzkräfte, und Medizinische Taskforces, bei denen lageangepasst ver schiedene Fachmodule zusammengeführt werden, aufgestellt.
Eine der Analytischen Taskforces hat ihren Sitz in BadenWürttemberg, bei der Feuerwehr der Stadt Mannheim.
Die Bildung der fünf Medizinischen Taskforces, die für Ba den-Württemberg vorgesehen sind, ist organisatorisch weit gehend abgeschlossen. Die Ausstattung wird der Bund aller dings im Wesentlichen erst mittelfristig zur Verfügung stel len. Der Bund hat in der ersten Beschaffungswelle seinen Schwerpunkt auf Brandschutzfahrzeuge gelegt. Da in den letz ten Jahrzehnten kaum neue Bundesfahrzeuge für den Brand schutz nach Baden-Württemberg ausgeliefert wurden, stehen dem Land jetzt 124 neue Löschgruppenfahrzeuge (LF-KatS) und drei Schlauchwagen (SW-KatS) zu.
Aus der derzeit laufenden Beschaffungsrunde von 190 Lösch gruppenfahrzeugen in den Jahren 2011 und 2012 kann BadenWürttemberg insgesamt mit der Zuweisung von rund 120 Fahrzeugen rechnen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat mit Schreiben vom 20. Januar 2011 mitgeteilt, dass es beabsichtigt, von den 85 bereits im Jahr 2011 auf Bundesebene neu beschafften Fahrzeugen 65 an das Land Baden-Württemberg auszuliefern. Eine ähnlich hohe Zu weisung ist für 2012 zu erwarten. Insgesamt wird der Bund damit 137 Löschgruppenfahrzeuge und 44 Schlauchwagen für den Katastrophenschutz in Baden-Württemberg zur Verfügung stellen.
Daneben erwarten wir im Jahr 2011 die Auslieferung von 38 Gerätewagen Sanität des Bundes, mit denen dann jede Ein satzeinheit über ein solches Fahrzeug verfügt.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. H a g e n K l u c k F D P / D V P – V e r a n s t a l t u n g d e r H e i n r i c h B ö l l S t i f t u n g B a d e n - W ü r t t e m b e r g e. V.
Wie bewertet die Landesregierung die nachfolgende Aussage der Vorsitzenden der Heinrich Böll Stiftung Baden-Württem berg e. V. anlässlich der gemeinsamen Veranstaltung mit flue gel.tv „Die Entscheidung fiel im Staatsministerium“ vom 31. Januar 2011 im Hinblick auf das Distanzgebot des Bun desverfassungsgerichts, nach dem sich Zielsetzung und Tä tigkeiten der politischen Stiftungen deutlich von dem auf Er ringung politischer Macht und deren Ausübung gerichteten Wettbewerb der Parteien abheben sollten?:
Der Befehl ging vom Staatsministerium aus. Faktisch kön nen wir dieses nicht nachweisen... So lange gilt in einem Rechtsstaat zumindest mal die Unschuldsvermutung auch gegenüber dem Ministerpräsidenten. Das gilt nur zwei Monate noch, dann sind Wahlen. Und dann ist es in die sem Rechtsstaat bei freien und geheimen Wahlen möglich, da was zu ändern. Das ist das Ziel, das wir haben als Stif tung, das ist das Ziel, das die eine oder andere Partei in diesem Land hat...
Die Äußerung der Vorsitzenden der Heinrich Böll Stiftung im Rahmen der Veranstaltung mit fluegel.tv ist nicht akzeptabel. Die Heinrich Böll Stiftung wird als Einrichtung für politische Bildung vom Land gefördert – genauso wie die anderen poli tischen Stiftungen wie Konrad-Adenauer-Stiftung, FriedrichEbert-Stiftung und Reinhold-Maier-Stiftung auch. Für das lau fende Jahr ist für die Heinrich Böll Stiftung ein Betrag in Hö he von 87 600 € bewilligt.
Als politische Stiftung mit Bildungsauftrag unterliegt die Heinrich Böll Stiftung besonderen Pflichten. Das Bundesver fassungsgericht hat die Stellung politischer Stiftungen in sei nem Urteil vom 14. Juli 1986 klar herausgearbeitet. Politische Stiftungen dürfen einer Partei nahestehen – die Heinrich Böll Stiftung steht der Partei Bündnis 90/Die Grünen nahe.
Trotzdem muss die Stiftung ihre Selbstständigkeit bewahren und sich deutlich von der ihr nahestehenden Partei abgrenzen. Die Stiftung muss eine „von den Parteien rechtlich und tat sächlich unabhängige Institution“ sein, die sich „selbststän dig, eigenverantwortlich und in geistiger Offenheit“ ihrem Bil dungsauftrag widmet. Anderenfalls sind Aktivitäten der Stif tung als unzulässige Einflussnahme auf den Wettbewerb der Parteien einzustufen. Eine finanzielle Förderung kommt dann selbstverständlich nicht in Betracht. Diesem Distanzgebot ha ben die Stiftungen auch bei der Besetzung ihrer Führungsgre mien Rechnung zu tragen.
Auf ihrer Homepage verspricht die Heinrich Böll Stiftung, den genannten verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Ausdrücklich heißt es im Leitbild:
Als politische Stiftung handeln wir unabhängig und in ei gener Verantwortung auch gegenüber Bündnis 90/Die Grünen. Unsere Eigenständigkeit wahren wir auch bei der Auswahl unserer Führungskräfte und der Besetzung unserer Gremien.
Die Äußerung der Vorsitzenden der Heinrich Böll Stiftung zeigt jedoch, dass dieses Distanzgebot in der Praxis dieser Stiftung nicht eingehalten wird. Die Vorsitzende, die noch da zu ein Amt bei Bündnis 90/Die Grünen bekleidet, äußerte nicht nur ihre persönliche Meinung zum Polizeieinsatz im Schlosspark. Sie forderte vielmehr die Zuschauer recht deut lich zu einer Abwahl der Regierungsparteien und damit der Landesregierung auf. Einen Regierungswechsel bezeichnete sie als Ziel der Stiftung und der „einen oder anderen“ Partei. Die Heinrich Böll Stiftung scheint somit nicht so unabhängig von der Partei Bündnis 90/Die Grünen zu sein, wie sie es sein müsste. Mit ihrer Äußerung wird die Vorsitzende ihrem Auf trag zur politischen Bildungsarbeit, für den die Stiftung vom Land finanziell gefördert wird, nicht gerecht.
Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Innenministeriums – Nahverkehr stärken – Verkehrsverbünde reduzieren – Drucksache 14/4929
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: fünf Mi nuten für die Begründung und für die Aussprache fünf Minu ten je Fraktion, gestaffelt.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Damen und Herren, Kollegen und Kolleginnen! Mehr als 20 Verbünde – Baden-Württemberg ist wieder einmal spit ze.
(Abg. Albrecht Fischer CDU: Hoi! – Abg. Klaus Herrmann CDU: Gut, dass Sie das einsehen! – Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Langsam kommen Sie dahin, wo wir schon sind!)
Richtig. – Das Problem ist, dass ausschließlich die Landes regierung auf diesen Tatbestand stolz ist. Alle Fahrgäste schüt teln den Kopf – außer denjenigen, die gern Auto fahren; die haben dann nämlich eine Ausrede.
Manche müssen auch Auto fahren – da haben Sie recht –, weil der öffentliche Verkehr oft schlecht ausgebaut ist.