lautet: „Der Landtag hat am 3. Februar 2011 unter Beachtung von Artikel 64 Abs. 2 der Landesverfassung das folgende Ge setz beschlossen:“.
lautet: „Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Ba den-Württemberg“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
In § 99 Abs. 2 der Geschäftsordnung ist festgelegt, dass über Verfassungsänderungen in der Schlussabstimmung nament lich abgestimmt werden muss. Die namentliche Abstimmung beginnt mit dem Buchstaben U.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen will, den bitte ich, mit Ja zu antworten, wer das Gesetz ablehnt, den bitte ich, mit
Ist noch jemand im Saal, der seine Stimme abgeben will? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich jetzt die namentliche Abstimmung und bitte die Schriftführer, das Ergebnis auszu zählen.
Wir fahren aber mit der Abstimmung fort, während die Schrift führer auszählen. Man kann abschätzen, dass die Verfassungs änderung sicherlich beschlossen wurde. Deshalb müssen wir jetzt nicht warten und können weitermachen. Gibt es dagegen verfassungsrechtliche Einwendungen? –
Ich lasse nun unter Punkt 3 b der Tagesordnung über das Ge setz über die Beteiligung des Landtags in Angelegenheiten der Europäischen Union (EULG) abstimmen. Abstimmungs grundlage ist Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Europa ausschusses, Drucksache 14/7515. Der Europaausschuss emp fiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.
Wer § 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – § 1 ist einstimmig beschlos sen.
Wer § 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – § 2 ist einstimmig zuge stimmt.
Wer § 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist § 3 einstimmig zugestimmt.
Wer § 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – § 4 ist einstimmig zuge stimmt.
Wer § 5 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist § 5 einstimmig zugestimmt.