Protocol of the Session on December 16, 2010

(Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP: Ja!)

Zweitens: Die landesweite Verzahnung der vier Universitäts klinika und die Schaffung einer Gewährträgerversammlung sind sinnvoll. Eine Vernetzung der unterschiedlichen Klinika kann nicht nur Synergieeffekte, etwa beim Einkauf und bei der Beschaffung und Nutzung von Geräten, schaffen. Sie kann vor allem Forschungsschwerpunkte abstimmen und durch ein institutionelles Gerüst flankieren. Der Minister hat bereits da rauf hingewiesen, dass es nicht sinnvoll ist, wenn jeder alles macht.

Die Gewährträgerversammlung wiederum, liebe Kollegin Bauer, stärkt das Parlament.

(Abg. Theresia Bauer GRÜNE: Nein!)

Es sind die Abgeordneten des Landtags von Baden-Württem berg,

(Abg. Theresia Bauer GRÜNE: In der Minderheit!)

die in Zukunft gemeinsam mit der Regierung wesentliche Ent scheidungen in den Klinika treffen werden.

(Zuruf der Abg. Edith Sitzmann GRÜNE)

Aus unserer Sicht ist der schwierige Spagat zwischen Auto nomie einerseits und parlamentarischer Kontrolle andererseits ausgewogen vollzogen. Die Autonomie bleibt gewahrt, weil die Gewährträgerversammlung in die Wirtschaftspläne eben so wie in Einzelentscheidungen der Klinika nicht hineinregie ren soll und kann.

Auf der anderen Seite bleiben die wesentlichen Entscheidun gen wie etwa über die Aufnahme von Krediten, die Übernah me von Bürgschaften, die Veräußerung von Grundstücken und

die Beteiligung an anderen Unternehmen der Gewährträger versammlung vorbehalten.

Das, liebe Frau Kollegin Haller-Haid, ist eben neu. Denn bis her sitzt in den Aufsichtsräten die Ministerialverwaltung; bis her sitzen dort nicht die Abgeordneten. In Zukunft haben Sie dann auch die Chance, dort mitzuwirken.

(Zuruf des Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP)

Lediglich das alltägliche Geschäft wird ausgenommen. Die entsprechende Wertgrenze wird durch eine Verordnung, und zwar, wie der Minister schon sagte, unter Beteiligung des Landtags, festgelegt.

(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Jetzt kommt der wah re Sachverstand! – Glocke der Präsidentin)

Herr Abgeordne ter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein. – Eigentlich hat ten wir großes Lob der Opposition an dieser Stelle erwartet, Kollege Walter. So schnell Sie sonst mit dem Vorwurf „Schat tenhaushalt“ bei der Hand sind, so sehr müssten gerade Sie die Beteiligung der Parlamentarier bei allen wesentlichen haushaltsrelevanten Entscheidungen begrüßen.

(Zuruf des Abg. Jürgen Walter GRÜNE)

Denn Frau Kollegin Bauer ist eben keine Ministerialdirigis musvertreterin, wenn sie dann dort sitzen wird, sondern Par lamentarierin. Bisher sitzen dort keine Parlamentarier. In Zu kunft ist das anders. Das war uns wichtig, weil wir an die Kompetenz des Parlaments glauben. Es wundert mich, dass die Grünen dies nicht tun.

(Glocke der Präsidentin)

Herr Abgeordne ter, lassen Sie nun eine Zwischenfrage zu?

Im Augenblick nicht, denn die Grünen lassen bei uns auch keine Frage zu.

(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Ich lasse immer Fra gen von Ihnen zu! – Zuruf der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE)

Drittens: Mit dem Gesetz bleibt die Möglichkeit, Private in unsere Universitätsmedizin einzubinden, unbeschränkt erhal ten. Die Beleihungsregelung, über die wir schon debattiert ha ben, bleibt unverändert bis auf die Entscheidungskompetenz – Kollegin Bauer, das ist richtig. Das heißt, dass, wie z. B. in Freiburg und Bad Krozingen, staatliche und private Klinika zum Wohle der Patienten eine Kooperation eingehen können. Das heißt aber auch, dass staatliche Klinika auf Private über tragen werden können, ohne dass der Staat die Kontrolle ver liert; denn das ist das Wesen der Beleihung. Auf diese Weise kann frisches Kapital für Investitionen, z. B. für Bauten oder Geräte, in das System geholt werden, und dies nützt den Pa tienten. Alles andere sind Latrinenparolen. Weder wird die Privatisierung durch dieses Gesetz einfacher, noch wird sie komplizierter.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Universitätsklinika sind exzellent und sollen dies bleiben.

(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Hagen Kluck FDP/ DVP: Sehr richtig!)

Deshalb macht unsere Koalition in den Landesfarben Schwarz-Gelb jetzt dieses Gesetz. Denn wir handeln immer, auch kurz vor Wahlen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Jürgen Walter GRÜNE)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 14/7299 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft, For schung und Kunst zu überweisen. – Sie stimmen dem zu.

(Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP: Ja!)

Es ist so beschlossen.

Damit ist Punkt 5 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes und anderer Rechtsvor schriften – Drucksache 14/7313

Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Be gründung fünf Minuten zusammen für beide Fraktionen, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Bopp für die Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie schon mehrfach angekündigt, legen die Koalitionsfraktionen heute einen Ge setzentwurf zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes vor. Damit setzen wir die Anforderungen, die der Europäische Ge richtshof an die völlige Unabhängigkeit des Datenschutzes gestellt hat, um.

Wesentliche Bestandteile der Gesetzesänderung sind die Zu sammenlegung des Datenschutzes im öffentlichen und im nicht öffentlichen Bereich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Angliederung des Landesbeauftragten für den Datenschutz an den Landtag. Der Landesdatenschutz beauftragte ist damit völlig unabhängig und unterliegt keiner Rechts- und Fachaufsicht. Er untersteht zwar der Dienstauf sicht des Präsidenten des Landtags, aber nur insoweit, als sei ne völlige Unabhängigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird. Er ist dem Parlament, also uns, rechenschaftspflichtig und wird von uns kontrolliert.

Der Datenschutzbericht erfolgt weiterhin im zweijährigen Rhythmus, aber der Landesdatenschutzbeauftragte unterrich tet den Ständigen Ausschuss halbjährlich und kann jederzeit zu Anfragen des Parlaments Stellung nehmen.

Eine Einbeziehung des Datenschutzes in den allgemeinen Per sonalaustausch der Landesverwaltung wird in dem Gesetzent wurf gewährleistet.

Die Personal- und Sachausstattung erfolgt über einen Einzel plan des Landtags.

Ich denke, dass es uns mit diesem Gesetzentwurf gelungen ist, eine Lösung zu finden, die dem Datenschutz im öffentli chen und im nicht öffentlichen Bereich eine völlige Unabhän gigkeit garantiert, aber gleichzeitig unnötigen zusätzlichen bü rokratischen Aufwand vom Landesbeauftragten für Daten schutz fernhält.

Außerdem nehmen wir die Gelegenheit der Gesetzesänderung wahr, um in § 20 a des Landesdatenschutzgesetzes die Be stimmungen zur nicht polizeilichen Videoüberwachung zu konkretisieren. Auch hierbei schlagen wir, wie ich finde, prak tikable Lösungen vor.

Ich hoffe, dass wir die Gesetzesänderung mit breiter Mehr heit, auch mit den Stimmen der Opposition, noch in dieser Le gislaturperiode beschließen können.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Darauf wol len wir hoffen!)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Dr. Wetzel für die Fraktion der FDP/DVP.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr verehrte Kol leginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf ent hält zwei wesentliche Komponenten, die für uns Liberale Be deutung haben.

Erstens: die Umsetzung der Datenschutzaufsicht. Ich freue mich, dass wir beim Datenschutz so schnell nach Einbringung unseres Antrags in der letzten Plenarsitzung einen Gesetzent wurf vorlegen können, der vor allem diesen Anforderungen Rechnung trägt. Die FDP setzt sich seit Jahren dafür ein,