Der zweite Teil sind Fragen von Krediten und Bürgschaften. Kredite von Landeseinrichtungen sind Landeskredite, und Bürgschaften sind Landesbürgschaften, für die wir geradeste hen müssen. Wenn Kredite oberhalb einer bestimmten Gren ze aufgenommen werden, muss es eine Zustimmung des Lan des bzw. einen Zustimmungsvorbehalt geben können. Der liegt bei der Gewährträgerversammlung. Das ist eigentlich völlig vernünftig. Dass es eine Verordnung geben muss, die diese Wertgrenzen festlegt, und dass diese Verordnung der Zu stimmung des Landtags bedarf, ist auch eine parlamentarische Selbstverständlichkeit. Damit ist endlich einmal fixiert, inwie weit Landesunternehmen über ihren Haushalt hinaus, der mit dem Landeshaushalt verabschiedet worden ist, Kredite auf nehmen können, Bürgschaften eingehen können, Verkäufe vornehmen können, die letztlich immer Landesvermögen be treffen. Dazu wird die Gewährträgerversammlung eingerich tet. Das hat nichts mit Hineinregieren in einen Standort, son dern mit der Gesamtverantwortung des Landes zu tun.
Insofern haben wir, meine Damen und Herren, glaube ich, zwei Schritte getan, die man jetzt nicht überhöhen muss. Der erste ist nämlich, die eigentliche Stärke der Universitätsme dizin in der Forschung und der universitären Einbindung stär ker zu betonen, zu festigen und auszubauen
und damit die Universitätsmedizin zu verbessern. Der zweite Schritt ist, die Aufgaben des Landes und die Rechte des Lan des als Träger dieser Einrichtungen zu wahren und zu sichern in Zeiten, die sicherlich auch finanziell nicht einfacher wer den.
Ich glaube, dass viele, die im Inneren arbeiten, davon weni ger spüren werden. Aber die Mitarbeiterinnen und Mitarbei ter können sicher sein, dass wir hiermit auch ihre Arbeitsplät ze durch eine wirtschaftliche Zukunft sichern, indem wir sa gen: „Das ist unsere Universitätsmedizin“, indem wir den Pa tientinnen und Patienten im Land sagen: „Wir wollen Ihnen in der Universitätsmedizin Medizin auf höchstem Niveau ga rantieren.“ Wir unterscheiden eben, ob etwas öffentlich oder privat ist. Eine zu weit gehende Mischung, nämlich von pri vaten Freiheiten mit öffentlicher Gewährträgerhaftung, kann es nicht geben.
Bevor ich die Redner der Fraktionen aufrufe, gebe ich Ihnen das Ergebnis der Wahl des Vorstands der Landesanstalt für Kommunikation bekannt.
Insgesamt wurden 109 Stimmen abgegeben. Der gemeinsa me Wahlvorschlag erhielt die notwendigen 93 Stimmen. Ge gen den gemeinsamen Wahlvorschlag gab es sechs Stimmen. Enthalten haben sich neun Abgeordnete. Ein Stimmzettel war ungültig. Die nach § 36 Abs. 1 des Landesmediengesetzes er forderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags liegt somit vor.
Ich gratuliere Herrn Thomas Langheinrich zu seiner Wieder wahl als Vorstandsvorsitzender der Landesanstalt für Kom munikation recht herzlich. Meine Glückwünsche gelten auch den gewählten ehrenamtlichen Mitgliedern sowie den stell vertretenden ehrenamtlichen Mitgliedern des neuen Vorstands.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Reform der Universitätsmedizin und zur Än derung des Landeshochschulgesetzes und weiterer Geset ze (Universitätsmedizingesetz – UniMedG) – Drucksache 14/7299
Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu Beginn meiner Stellungnahme möchte ich dem Minister für seine klaren einführenden Worte recht herzlich danken. Er hat sachlich fundiert die wichtigsten Punkte klar und deutlich dargelegt.
Ich möchte dem Minister aber auch für die Arbeit danken, die er hierbei insgesamt leistet, und auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Wissenschaftsministeriums Dank sagen.
Die letzten Monate im Rahmen dieser Novellierung waren nicht einfach. Es gab enorm viele Anhörungen, Gespräche usw.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, über den vorliegen den Gesetzentwurf wird sehr intensiv diskutiert. Man kann der Presse jeden Tag entnehmen, dass sich die Mitglieder der grünen Landtagsfraktion immer mehr zu Fürsprechern der Universitätsklinika berufen fühlen.
Es gibt im Augenblick wirklich keinen Zug, auf den die Grü nen nicht aufspringen. Die Frage ist nur, ob dies zielführend ist. Das erinnert eher an den Titel des Liedes „Es fährt ein Zug nach nirgendwo“.
Diese brauchen wir auch. Wir haben in den letzten Monaten enorm viele Anhörungen und Gespräche mit den Klinika, den Hochschulen und vielen anderen Einrichtungen geführt.
Der Entwurf ist dadurch besser geworden, und die Wettbe werbsfähigkeit der Universitätsklinika wird damit klar erhöht. Ich sage dazu: Das ist doch prima! Transparenz, Mitwirkung, Stellungnahmen und Ideen von vielen Seiten sind wichtig; das brauchen wir.
Aber je heißer über ein Thema diskutiert wird, umso wichti ger ist es, einen kühlen Kopf zu bewahren. Für mich zählen Fakten und Argumente. Völlig absurd ist daher, dass die Grü nen behaupten, die Landesregierung wolle die Hochschulme dizin auf den letzten Drücker umbauen. Wir arbeiten immer hin bis zum Februar nächsten Jahres. Daher stellt sich die Fra ge: Wo waren Sie die ganzen Monate?
Fakt ist: Mit dem neuen Gesetz werden klare Regelungen ge troffen. Diese sind für jeden nachvollziehbar. Der Minister hat das eben klar und deutlich und ausführlich dargelegt. Deshalb ist es sinnvoller, einmal in den Gesetzentwurf zu schauen, statt ständig die gleichen alten Parolen nachzubeten.
Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetz wird die Universitätsmedizin weiterentwickelt. Es wird eine klare Verbindung von Universität und Universitätsmedizin geschaf fen. Das Ganze dient der klinischen Forschung und der Kran kenversorgung und bietet damit die Basis für Medizin auf höchstem Niveau.
Unser Anliegen ist es, der Bevölkerung hohe medizinische Standards anzubieten, die Spitzenstellung der baden-württem bergischen Universitätsklinika zu behaupten und weiter vor anzutreiben. Mit dem Integrationsmodell – das wurde eben klar und deutlich vorgetragen – wird eine enge Zusammenar beit geschaffen. Diese bringt Synergie und Effizienz.
Wir arbeiten hier auch mit Übergangsfristen bis zum Jahr 2013. Bis dahin gilt das alte Universitätsklinika-Gesetz in manchen Bereichen fort.
Zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfs – der Minister hat es erwähnt – ist die Gewährträgerversammlung. Dabei geht es darum, eine übergreifende, mittelfristige, jährlich fortzu schreibende strategische Gesamtplanung zu schaffen.
Entgegen dem, was behauptet wird, kann dieses Gremium schnell und effizient arbeiten und hat die Interessen des Lan des sowie der Universitätsklinika fest im Blick. Wären wir beim Wissenschaftsausschuss als zuständigem Gremium ge blieben, so wären auch der Finanzausschuss und der Sozial ausschuss zu beteiligen gewesen. Das hätte viel mehr Gremi
enarbeit bedeutet. Im Gegenteil: Wir haben hier ein Gremium geschaffen, das schnell und effizient arbeitet. Dieses Gremi um ist parlamentarisch besetzt. Auch den diesbezüglichen Vor wurf der Grünen kann man entkräften. In die Gewährträger versammlung werden Personen aus den Gremien berufen, die entsprechende Fachkenntnis besitzen. Demzufolge spricht al les genau für dieses Gremium.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein weiterer Punkt, der gerade die Steuerzahler interessiert: Das Land wird beim Rating mit AAA bewertet, kann entsprechend gute Kredite ge währleisten und Kreditermächtigungen geben. Man darf nicht vergessen: Das Land Baden-Württemberg ist Eigentümer und Gewährträger. Mit dieser Gewährträgereigenschaft werden die Kredite der Kliniken aufgenommen.
Als Gewährträger wird das Land bei wichtigen Entscheidun gen auch mitreden dürfen. Das ist ganz selbstverständlich. Das war in meinen Augen bisher auch die Meinung der Regierung und der sie tragenden Fraktionen, aber auch der Opposition, die sich davon wiederum entfernt.
Wir bürgen mittlerweile für 250 Millionen €, ohne auf grund legende strukturelle Entscheidungen Einfluss nehmen zu kön nen. Wenn hier etwas schiefläuft, dann werden wir uns öffent lich verantworten müssen.
Demzufolge gibt es mit der Gewährträgerversammlung mehr Mitsprachemöglichkeiten von Landtag und Landesregierung. Der Einfluss auf das operative Geschäft – das wurde klar und deutlich dargelegt – ist nicht gewünscht. Aber man darf dar auf hinweisen, dass die Opposition lange Zeit gefordert hat, dass das Land seinen Einfluss wieder mehr geltend machen soll. Beispiele sind die Stiftung Orthopädie Heidelberg und das Klinikum Freiburg. Sie waren oft Gegenstand der Bera tungen hier. Aber auch das passt Ihnen wiederum nicht. Man muss sich fragen: Was passt Ihnen eigentlich?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt ganz klare Möglichkeiten der Kooperation mit Privaten. Aber gleichzei tig muss man deutlich sagen, dass es hier keine Privatisierung der Universitätsklinika geben wird. Demzufolge ist das ein ganz wichtiger Punkt, den man für die Beschäftigten immer wieder hervorheben muss. Die Reform bringt den Beschäftig ten Sicherheit und Klarheit für ihre Arbeitsplätze, und die Ei genständigkeit der Universitätsklinika wird gestärkt. Gleich zeitig bekommen die Standorte deutlich mehr Freiheiten und Flexibilität, und das Parlament wird in seinen Strukturen ge stärkt.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist das Ergebnis sehr, sehr lan ger Beratungen und vieler intensiver Gespräche, auch mit Standortvertretern und externen Aufsichtsräten. Alle Hinwei se wurden aufgenommen und ernst genommen, und an we sentlichen Stellen wurde nachgebessert. Der vorliegende Ent wurf ist somit ein exzellenter Kompromiss. Dies sollten auch die Oppositionsfraktionen entsprechend erkennen und aner kennen.
Meine Damen und Herren, wir befinden uns in der besinnli chen Adventszeit. Es wäre wünschenswert, wenn sich man cher aus den Reihen der Opposition auch entsprechend besin nen würde.
Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen! Herr Minister Frankenberg, wir können Ih nen zustimmen: