Protocol of the Session on December 16, 2010

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Die eingeschränkte Voraussetzung, dass der Eigentümer das zu ersetzende Wohngebäude über längere Zeit selbst genutzt hat und Tatsachen die Annahmen rechtfertigen müssen, dass das neu zu errichtende Gebäude für den Eigenbedarf des bis herigen Eigentümers, seiner Familie

(Zurufe, u. a. des Abg. Jürgen Walter GRÜNE)

Herr Walter, wenn Sie dauernd dazwischenquatschen, muss ich Ihnen eines klar sagen: dieses Thema ist wirklich so um fassend, dass man die gestellten Fragen nicht einfacher beant worten kann –...

(Heiterkeit – Vereinzelt Beifall – Abg. Helmut Wal ter Rüeck CDU: So ist es! – Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die halbe Stunde der Fragestunde ist zwar jetzt schon vorbei, aber Herr Staatssekretär Drautz muss die erste Frage schon beantworten. Zusätzliche Fragen kann ich nicht mehr zulassen, weil die Zeit vorbei ist. Ich weiß, dass Sie das sehr schade finden.

(Heiterkeit)

Trotzdem müssen wir uns an die Geschäftsordnung halten.

Bitte, Herr Staatssekretär Drautz, Sie haben das Wort.

... – danke schön, Herr Prä sident – oder seines Erben oder dessen Familie genutzt wird, soll verhindern, dass abgängige oder mangelbehaftete Wohn gebäude im Außenbereich von Dritten zu spekulativen Zwe cken aufgekauft, saniert und weiterveräußert werden. Dadurch würde es zu einer Erweiterung und Verstetigung durch nicht privilegierte Wohnnutzungen im Außenbereich kommen. Das wäre mit dem Ziel des größtmöglichen Schutzes des Außen bereichs und des Vorrangs der Innenentwicklung vor der Be siedelung des Außenbereichs nicht zu vereinbaren.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Ha gen Kluck FDP/DVP: Sehr richtig! – Zuruf von der CDU: Bravo!)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Die fünfte Mündliche Anfrage – eine Anfrage von Ihnen, Herr Abg. Müller – wird von der Landesregierung schriftlich be antwortet.

(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Das hätten wir auch mit Ja oder Nein machen können!)

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. U l r i c h M ü l l e r C D U – B a u p l a n u n g s r e c h t u n d F ö r d e r r e c h t b e i F e r i e n a u f d e m B a u e r n h o f h a r m o n i s i e r e n

Weshalb können bauplanungsrechtlich bei landwirtschaftli chen Gebäuden im Außenbereich im Einzelfall nicht mehr als 15 Fremdenbetten zugelassen werden, z. B. 25 wie im För derrecht?

Schriftliche Antwort des Wirtschaftsministeriums:

Für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines von der Pri vilegierung für landwirtschaftliche Betriebe nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mitgezogenen Betriebsteils, wie z. B. Ferienbetten, ist es entscheidend, ob das Vorhaben eine untergeordnete Nebensache zur landwirtschaftlichen Hauptnutzung darstellt. Dies kann nach der Rechtsprechung nicht aufgrund einer typisierenden, sondern nur aufgrund ei ner konkreten Betrachtungsweise – bezogen auf den konkre ten Betrieb – beurteilt werden (Gesamtbewertung aller Um stände des Einzelfalls).

Die Auslegung des Wirtschaftsministeriums, wonach der Ein bau von Ferienzimmern und Ferienwohnungen bis maximal 15 Betten im Außenbereich privilegiert sein kann, ist im Ver hältnis zu Rechtsprechung und Literatur sehr großzügig. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lässt beispielsweise nur eine Höchstzahl von acht Ferienbetten als mitgezogene Nut zung zu.

Auch bei der Zahl von 15 Ferienbetten kann nicht davon aus gegangen werden, dass bei durchschnittlicher Betriebsgröße 15 Betten noch als mitgezogen anzusehen sind. Vielmehr dürf te die zulässige Zahl bei durchschnittlichen Betrieben eher da runter liegen. Dazu führt vor allem die Tatsache, dass stets auch der Umfang anderer landwirtschaftsfremder Betriebstei le (Direktvermarkung, Gastronomie etc.) mit zu berücksich

tigen ist. Die Einnahmen aus den landwirtschaftsfremden Be triebsteilen dürfen insgesamt nicht gleich oder annähernd gleich denen aus der Landwirtschaft sein. Insoweit kommt es auch maßgeblich auf die Einnahmeseite und nicht allein auf die Größe der Betriebsflächen oder Hofstellen an.

Eine Verbindung oder gar Kopplung der zulässigen Zahl der Ferienbetten bei privilegierten landwirtschaftlichen Betrieben im Außenbereich zur Zahl der förderfähigen Ferienbetten ist nicht möglich, da dem Förderrecht ganz andere Gesichtspunk te und Zielsetzungen zugrunde liegen als die Frage, welche nicht landwirtschaftlichen Betriebe und Betriebsteile im Au ßenbereich zulässig sind.

Damit ist Tagesord nungspunkt 2 erledigt. Es gibt auch keine Möglichkeit, ihn zu verlängern.

Wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 3:

Wahl des Vorstands der Landesanstalt für Kommunikati on

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Amtszeit des derzeiti gen Vorstands der Landesanstalt für Kommunikation endet am 31. März 2011. Der Landtag muss den Vorstand deshalb neu wählen.

Nach § 34 Abs. 1 des Landesmediengesetzes besteht der Vor stand aus einem hauptamtlichen Vorsitzenden, einem ehren amtlichen stellvertretenden Vorsitzenden und drei weiteren ehrenamtlichen Mitgliedern. § 36 Abs. 1 des Landesmedien gesetzes bestimmt, dass der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, die drei weiteren ehrenamtlichen Mitglieder des Vorstands und für jedes ehrenamtliche Mitglied ein Stellver treter vom Landtag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln sei ner Mitglieder gewählt werden; das heißt, dass alle fünf zu wählenden Mitglieder des Vorstands und die vier Stellvertre ter der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder jeweils mindes tens 93 Stimmen erhalten müssen. Die im Landtag vertrete nen Fraktionen sind übereingekommen, einen gemeinsamen Wahlvorschlag zu erstellen, der auf Ihren Tischen liegt (An lage).

Für die Wahl des Vorsitzenden des Vorstands liegt aufgrund der Ausschreibung eine Bewerbung vor: die des bisherigen Amtsinhabers, Herrn Thomas Langheinrich.

Zur Stimmabgabe über den gemeinsamen Wahlvorschlag be findet sich auf Ihren Tischen ein Stimmzettel. Sie sind damit einverstanden, dass dieser Stimmzettel den gemeinsamen Wahlvorschlag insgesamt zur Abstimmung stellt. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

Wenn Sie also dem gemeinsamen Wahlvorschlag der Frakti on der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der FDP/DVP zustimmen möchten, kreuzen Sie bitte auf dem Stimmzettel das Kästchen vor dem Wort „Ja“ an. Wenn Sie dagegen sind, kreuzen Sie das Kästchen vor dem Wort „Nein“ an. Wenn Sie sich der Stimme enthalten wollen, kreuzen Sie das Kästchen vor dem Wort „Enthaltung“ an.

Ich schlage vor, dass wir jetzt in die Wahlhandlung eintreten. Ich habe es deswegen so umfangreich erklärt, damit es keine ungültigen Stimmzettel gibt. Ich bitte Sie nun, die Stimmzet tel auszufüllen und in die bereitgestellten Wahlurnen zu wer fen.

(Wahlhandlung und Einsammeln der Stimmzettel)

Ich schließe die Wahlhandlung. Ich bitte die Schriftführer, das Wahlergebnis festzustellen. Dieses Wahlergebnis gebe ich Ih nen nachher bekannt.

(Auszählen der Stimmen)

Ich möchte jetzt Tagesordnungspunkt 5 aufrufen.

(Abg. Klaus Herrmann CDU: Wir sind einverstan den! – Abg. Katrin Altpeter SPD: Die Landesregie rung ist weg!)

Das ist richtig. Ich schaue gerade in Richtung der Regie rung. Denn diese muss den Gesetzentwurf einbringen.

(Abg. Katrin Altpeter SPD: Die Regierung ist offen sichtlich weg! – Abg. Claus Schmiedel SPD: Der Herr Staatssekretär ist da!)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Reform der Universitätsmedizin und zur Än derung des Landeshochschulgesetzes und weiterer Geset ze (Universitätsmedizingesetz – UniMedG) – Drucksache 14/7299

(Abg. Ursula Haußmann SPD: Tagesordnungs punkt 4! – Abg. Alfred Winkler SPD: Punkt 4!)

Entschuldigung. Es geht zunächst um Tagesordnungs punkt 4. Die SPD-Fraktion hat aufgepasst.

(Abg. Alfred Winkler SPD: Das machen wir immer!)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg – Druck sache 14/7308

Die Fraktion der CDU und die Fraktion der FDP/DVP haben dazu bereits vorhin unter Tagesordnungspunkt 1 Erklärungen abgegeben. Die Fraktionen sind übereingekommen, dass wir nicht noch einmal über dieses Thema reden. Insofern schlage ich die Überweisung dieses Gesetzentwurfs zur weiteren Be ratung an den Ständigen Ausschuss vor. Sie sind mit meinem Vorschlag einverstanden? –

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Ja! – Abg. Klaus Herr mann CDU: Guter Vorschlag!)

Es ist so beschlossen.

Damit ist Tagesordnungspunkt 4 beendet.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 5 auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Reform der Universitätsmedizin und zur Än derung des Landeshochschulgesetzes und weiterer Geset ze (Universitätsmedizingesetz – UniMedG) – Drucksache 14/7299