Das wäre so, als wenn Sie alle Mitarbeiter eines Unterneh mens zwangsweise verpflichteten, in eine Gewerkschaft ein zutreten.
Das Studentenwerk hat kein politisches Mandat. – Man soll te, wenn ich drei Gedankengänge miteinander verknüpfe, auch bis zum dritten Gedankengang mitdenken. Denn es sind höchstens 20 % der Studierenden, die dann dieses Gremium wählen.
Mit ihren Zwangsbeiträgen werden dann allgemeinpolitische – Sie wollen ja ein politisches, nicht nur ein hochschulpoliti sches Mandat – Aussagen gemacht.
ausländische Staaten werden angegriffen. Mit Mitteln von 100 % der Studierenden werden politische Aussagen gemacht.
Denn Sie sagen in Ihrem Gesetzentwurf selbst: Räume, Per sonal- und Sachmittel werden von der Hochschule gestellt. Dann frage ich mich: Wozu brauchen Sie dann die Beiträge? Doch offenbar, um ein politisches Mandat auszuüben oder Studentenpartys zu organisieren – aber mit Zwangsbeiträgen von Mitgliedern. Das halte ich nicht für demokratisch, und das halte ich auch nicht für liberal. Die Überlegungen stam men aus dem Jahr 2004, wie Sie, Herr Stober, gesagt haben. Deshalb ist diese Form, Mitbestimmung in verfasster Form zu organisieren, nicht vereinbar mit dem Individualrecht auf Freiheit und freie Meinungsäußerung.
Worauf kommt es in Wirklichkeit an? Es kommt auf die Mit wirkung in Studien- und Prüfungsangelegenheiten an. Wir ha ben eine relativ hohe Mitwirkung in den Studienkommissio nen und wollen diese in den genannten Gesprächen und auch in einem Workshop, den wir im Zusammenhang mit dem Bo logna-Kongress mit der LandesAStenKonferenz eingerichtet haben, verstärken.
Es geht zum Zweiten um mehr Mitwirkung bei der Verwen dung von Studiengebühren. Insofern soll auch mehr Mitwir kung dort sein, wo man selbst bezahlt. Man kann natürlich al les missverstehen, wenn man es missverstehen will.
(Heiterkeit bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: So kennen wir die Gute!)
Dann geht es darum, dass wir die Plattform der Mitwirkung in einem zentralen Organ verstärken. Das ist auch ein Ge sichtspunkt, auf den wir in der Antwort auf die Landtagsini tiative hingewiesen haben: eine Art Konvent der Studieren den, in dem Gruppen auch breiter vertreten sind, damit nicht nur wenige Gruppen an der Mitwirkung und Mitbestimmung in den Hochschulen partizipieren.
Ich denke mir, dass es durchaus ein hochschulpolitisches Man dat, aber kein politisches Mandat geben kann. Also: Stellung nahmen gegen den Wissenschaftsminister sollen möglich sein, aber Stellungnahmen gegen den Außenminister der Bundes republik Deutschland sollen nicht mit Zwangsbeiträgen finan ziert werden können.
Diese Äußerung dient jetzt nicht dem koalitionären Gleich gewicht, sondern war eine inhaltlich begründete Äußerung.
Ich glaube, wenn Sie, Herr Stober, aufgrund der Anregungen der Studierenden von 2004 bis 2010 gebraucht haben, um ei nen Gesetzentwurf zu machen,
dann sind wir vergleichsweise schnell, wenn wir auf der Ba sis der Anregungen des RCDS und des LHG aus dem Jahr 2010 dann im Jahr 2011 einen Gesetzentwurf erreichen wer den.
Ich glaube, dass das, was wir wollen, den Studierenden wirk lich dabei dient, in ihren ureigensten Belangen an den Hoch schulen, nämlich bei Fragen des Studiums und der Lehre und bei Berufungen, mitzuwirken, und dass es nicht dienlich ist, wenn sie sich in allgemeinpolitischen Fragen mit dem Geld vieler äußern dürfen, die die entsprechende Meinung dann überhaupt nicht mittragen.
Ich schlage die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/7307 zur weiteren Beratung an den Wissenschaftsaus schuss vor. – Sie stimmen dem zu. Es ist so beschlossen.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Ände rung des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungs verband Baden-Württemberg und des Gesetzes zur Auf lösung der Landeswohlfahrtsverbände – Drucksache 14/7304
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat festgelegt, in der Zweiten Beratung keine Aussprache zu führen.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung nun zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/7304.
Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 1 ist einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 2 ist einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 3 ist einstimmig zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Kommu nalen Versorgungsverband Baden-Württemberg und des Ge setzes zur Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände“. – Sie stimmen der Überschrift zu.