Protocol of the Session on December 15, 2010

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Wie bei Stutt gart 21!)

und wir berücksichtigen die Interessen der Natur auch mit, um sinnvoll voranzukommen.

In diesem Sinn herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Zurufe: Bravo!)

Meine Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor.

Wir kommen daher zur Abstimmung über die Beschlussemp fehlung des Umweltausschusses, Drucksache 14/7294. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? –

(Oh-Rufe von der CDU und der FDP/DVP)

Enthaltungen? – Der Beschlussempfehlung ist mehrheitlich zugestimmt.

Erklärung zu Protokoll:

Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Her ren! Das Ökokonto ist insgesamt eine gute Sache für alle Be teiligten. Das Ökokonto, das der Verrechnung von vorab durchgeführten Kompensationsmaßnahmen über die nachträg liche Zuordnung zu Eingriffen dient, ist ein wirksames Hilfs instrument zur erleichterten Abarbeitung der Vorschriften der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, aber auch zur Ver fahrensvereinfachung und -beschleunigung sowie zur Flexi bilisierung. Damit besteht die Möglichkeit, Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ohne Bezug zu ei nem konkreten Eingriff durchzuführen, diese auf dem Öko konto gutzuschreiben und später beim Vollzug eines Eingriffs als Kompensationsmaßnahme anerkennen zu lassen.

Hieraus ergeben sich im Einzelnen in der Praxis viele Vortei le:

Erstens: eine erhebliche Erleichterung bei der Bereitstellung von Kompensationsflächen und -maßnahmen im konkreten Planungsverfahren.

Zweitens: die Verkürzung von Planungszeiträumen, da eine zeitaufwendige Suche nach Kompensationsmaßnahmen weit gehend entfällt.

Drittens: eine Verringerung von Umsetzungsdefiziten durch eine vorzeitige Durchführung der Maßnahmen bzw. Siche rung der Flächenverfügbarkeit.

Viertens: Vorteile für die Natur und die Landschaft, da ohne Zeitdruck geeignete (Ökokonto-)Maßnahmen durchgeführt werden können, die zum Zeitpunkt der Anrechnung eine größere naturschutzfachliche Wertigkeit erreicht haben und entsprechend höher – das heißt flächensparender – angerech net werden können.

Fünftens: eine verbesserte Abstimmung mit anderen Raum nutzungsansprüchen und eine Verringerung von Nutzungs konflikten, da Ausgleichsflächen planerisch im Rahmen eines Ökokontos frühzeitig in ein räumliches Gesamtkonzept ein gebunden werden können.

Sechstens ergibt sich schließlich die Möglichkeit für Land nutzer, durch den Handel mit Ökokontoflächen bzw. Öko punkten gegebenenfalls zusätzliches Einkommen zu erzielen.

Dies hatten wir zum Teil schon bisher. Neu ist aber, dass wir jetzt einen konkreten Katalog haben, den wir Planern und Um

weltbehörden an die Hand geben können. Die Verfahren wer den übersichtlicher und effektiver. Genehmigungsverfahren werden verkürzt. Bürokratie wird abgebaut, und gleichzeitig wird der Naturschutz gestärkt. Der Personalbedarf wird eher geringer; neue Aufgaben können angegangen werden.

Erfreulich ist, dass in die umfangreiche Liste der Maßnahmen erstmals die Pflege von Streuobstwiesen aufgenommen wur de, wie wir es als FDP/DVP-Fraktion gefordert haben. Für Baden-Württemberg ist dies von besonderer Bedeutung: Nir gendwo sonst gibt es eine solche Artenvielfalt wie in diesen landschaftsprägenden Gebieten, die so typisch für Baden und Württemberg sind.

Wir stärken mit dieser Verordnung auch die Arbeit der vielen ehrenamtlichen Naturschützer. Durch die Handelbarkeit der Ausgleichsflächen entstehen nicht nur mehr neue Naturschutz flächen, sondern es entsteht auch ein Anreiz, früher Maßnah men zu ergreifen, und es entsteht die Möglichkeit, dass die im Naturschutz Tätigen neue Finanzierungsquellen erschließen. Ich denke dabei auch an die Angelvereine, die neue Biotope anlegen wollen.

Ebenso wichtig ist für uns, dass alle Maßnahmen auf freiwil liger Basis vorgenommen werden können.

Die Verordnung wurde von MLR und UVM mit großer Trans parenz und nach intensiven Gesprächen mit den beteiligten Verbänden erarbeitet. Trotzdem wollen wir die Maßnahmen liste nicht als abschließend betrachten. Wichtig ist, dass das Verfahren jetzt begonnen werden kann.

Wir betreten mit dieser Verordnung in vielen Bereichen Neu land. Wir beweisen aber auch wieder, dass das Land BadenWürttemberg nicht nur im Bereich der Wirtschaft, der Bildung und der Wissenschaft bundesweit an vorderster Stelle aller Bundesländer steht. Baden-Württemberg zählt nicht nur zu den innovativsten Bundesländern, sondern steht auch mit den Leistungen für den Naturschutz in der Bundesrepublik an füh render Stelle.

Jetzt setzen wir noch ein entscheidendes Pfund für den Natur schutz und für das Ehrenamt obendrauf. Wichtig ist, dass wir jetzt beginnen und die Verordnung zügig umsetzen. Wir wer den Erfahrungen sammeln und bei Bedarf nachsteuern.

Die Maßnahmen müssen jetzt anlaufen.

Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt.

Aufgrund des Antrittsbesuchs des Herrn Bundespräsidenten Christian Wulff am morgigen Vormittag

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Welche Freude! – Zu ruf des Abg. Wolfgang Stehmer SPD)

wird die nächste Plenarsitzung am Donnerstag, 16. Dezember 2010, auf 12:30 Uhr einberufen.

Ich danke Ihnen und schließe die Sitzung.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Schluss: 19:12 Uhr