Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Uns liegt jetzt kurz vor Ende dieser Le gislaturperiode ein recht schlankes Gesetz vor. Es findet eine vorsichtige Liberalisierung statt, indem sich auch leitende An gestellte und Hochschullehrer ebenso wie Personen- und Ka pitalgesellschaften als Beratende Ingenieure eintragen lassen können. Ansonsten sind die Regelungen genannt worden.
Angesichts der Schlankheit dieses Gesetzes deutet vieles da rauf hin, dass Sie einen Bedarf für eine sehr lange Beratung hatten. Herr Kollege Kluck, vielleicht sagen Sie gleich noch etwas dazu.
Grundsätzlich ist gegen schlanke Gesetze nichts einzuwen den, wenn sie die wesentlichen Punkte betreffen.
Sie haben den Gesetzentwurf im Sommer zur Anhörung frei gegeben. Interessant finde ich: Sie haben dann zwei Punkte des ursprünglichen Referentenentwurfs wieder zurückgenom men. Damit haben Sie auf die Einwände der Landesrektoren konferenz, der Ingenieurkammer, des Verbands Beratender In genieure, von Südwestmetall und anderen reagiert. Das ist po sitiv. Es war leider nicht immer der Fall, dass Einwände von wichtigen Gruppen berücksichtigt wurden.
Wir werden den Gesetzentwurf im Ausschuss noch weiter be raten. Zu dem, was hier vorliegt, haben wir keine Einwände.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Uns liegt ein Gesetz vor, das schlank und effizi ent ist und im Grunde das weiterbefördert, was wir brauchen. Das Gesetz verursacht keine weiteren Kosten. Herr Prewo ist Beamter. Deshalb weiß er nicht, wie es ist, wenn man selbst ständig ist und für jedes Thema zusätzlich Geld zahlen muss.
Wir sind in diesem Land inzwischen in der Situation, dass wir über Beiträge für Berufsgenossenschaften, Haftpflichtversi cherungen und Hygieneverordnungen, über Abgaben und Do kumentationspflichten überhaupt keinen Überblick mehr ha ben. Unsere Beamten leisten zwar hervorragende Arbeit, sind aber im Grunde von der Belastung Selbstständiger doch et was weiter entfernt.
(Beifall des Abg. Albrecht Fischer CDU – Abg. Hel mut Walter Rüeck CDU: Die einen sagen so, die an deren so!)
Denn nur dann, wenn man existenziell betroffen ist, kann man auch einigermaßen beurteilen, was auf einen zukommt.
Die Forderung nach Existenzgründung höre ich hier immer wieder. Eine Existenzgründung bei uns im Land ist so schwie rig, so teuer und so unübersichtlich, dass man jemandem wirk lich nur dann guten Gewissens raten kann, sich selbstständig zu machen, wenn er einen ganz hervorragenden Plan hat. An dernfalls besteht die Gefahr, dass er in die größte existenziel le Not gerät, die man sich vorstellen kann.
Um es einmal ein bisschen zu verdeutlichen: Wenn heute ei ne Malermeisterin 3 000 € verdient, zahlt sie davon inzwi schen 15,5 % allein für die Krankenkasse. Da ist noch keine Altersversorgung und gar nichts dabei.
Wie bereits ausgeführt: Der Entwurf modernisiert an den Stel len, an denen es notwendig ist. Die Regelungen sind schlank und gut handhabbar. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Berufsausübung der Beratenden Ingenieure werden weiterentwickelt. Der Einführung des Bachelor-/Mastersys tems wird durch die Feststellung gestufter Praxiszeiten Rech nung getragen.
Weiter wird klargestellt, wer sich als Beratender Ingenieur bei der Kammer eintragen lassen darf. Hier war es ein Gebot der Zeit, dies für leitende Angestellte, Hochschullehrer sowie Per sonen- und Kapitalgesellschaften im Gesetz zu regeln. Die ge schützte Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ darf die Gesellschaft nur führen, wenn ein maßgeblicher Einfluss Be ratender Ingenieure gewährleistet ist. Das ist wichtig, damit die Bezeichnung „Beratender Ingenieur“ keine leere Hülle ist, sondern deren Einfluss voll zum Tragen kommt.
Meine Damen und Herren, wichtig ist aus unserer Sicht die Einführung der Teilrechtsfähigkeit des Versorgungswerks der Ingenieurkammer. Was sich abstrakt anhört, hat einen prakti schen Hintergrund: Es wird klargestellt, dass jeweils das Ver sorgungswerk und die Kammer nur für sich selbst haften und damit das Vermögen des Versorgungswerks, das der Alterssi cherung dient, gesichert ist. Das ist sehr wichtig, denn gera de selbstständige Unternehmer und Ingenieure sind natürlich darauf angewiesen, auch im Alter eine Versorgung zu haben. Ich darf Ihnen versichern: Wer nicht das Glück hat, in diesem Bereich viele Einnahmen zu generieren, der hat im Alter oft mals nichts. Viele aus meinem Freundes- und Bekanntenkreis, die selbstständig sind, müssen – so sagen sie mir – arbeiten, bis sie umfallen, weil sie es sich überhaupt nicht leisten kön nen, heute in Rente zu gehen.
Alle haben zusätzlich noch Aufgaben, weil die Höhe der Ren te viel zu gering ist. Nach 45 Jahren Arbeit mit Durchschnitts verdienst beläuft sich die Durchschnittsrente auf gerade ein mal 1 245 €. Wenn Sie mit Ihrem Ehepartner davon leben müssen, wird es sehr eng, meine Damen und Herren. Das müs sen wir uns ab und zu ins Gedächtnis rufen.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf wurde intensiv beraten. Es ist sinnvoll, dass man keine Regelung in Berei chen trifft, die bisher gut funktionieren.
Hiermit beziehe ich mich auch auf die Zuständigkeit der Re gierungspräsidien für die Anerkennung ausländischer Studi enabschlüsse. Dort ist die Aufgabe sehr gut verortet. Ich hof fe, dass wir in Zukunft weitere schlanke Gesetze vorlegen
Mir liegen keine wei teren Wortmeldungen vor. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 14/7109 zur weiteren Beratung an den Wirt schaftsausschuss zu überweisen. – Sie stimmen dem zu.
Da gerade viele Kollegen zu mir kommen und fragen, welche Punkte noch vor der Mittagspause behandelt werden, kann ich antworten:
(Beifall des Abg. Werner Wölfle GRÜNE – Abg. Be ate Fauser FDP/DVP: Wow! – Abg. Peter Hofelich SPD: Strenges Regime! – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Das halten wir aus!)
Daher muss jeder selbst einschätzen, ob er die Redezeit aus nutzt oder nur das Wesentliche sagt; das bleibt dem jeweili gen Abgeordneten und der Regierung unbenommen.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg – Drucksache 14/7118
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: Für die Be gründung fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion, gestaffelt.
Die Fraktionen der CDU und der FDP/DVP haben sich dar auf geeinigt, die Zeit für die Begründung des Gesetzentwurfs von fünf Minuten aufzuteilen, sodass die CDU-Fraktion für die Begründung zweieinhalb Minuten Redezeit hat und die Fraktion der FDP/DVP ebenfalls zweieinhalb Minuten Rede zeit hat.
Herr Präsident, meine Da men und Herren! Die Erziehung wird der Schule immer schwerer gemacht. Das wissen wir, seit wir an der Schule wie der erziehen dürfen. Wir wissen auch, dass Erziehung ohne Eltern nicht funktionieren kann. Das heißt, die Schule ist ge fordert, im Konsens mit den Eltern ihrem Erziehungsauftrag nachzukommen. Das ist bei den divergierenden Meinungen und Vorstellungen, die in der Elternschaft herrschen, nicht leicht. Sie reichen vom Laisser-faire der Siebzigerjahre bis zu überaus autoritären Erziehungsstilen in manchen Migranten familien.
Dennoch: Die Schule muss sich mit den Eltern auseinander setzen, genauso wie sich umgekehrt die Eltern mit der Schu le und mit ihren Kindern, die diese Schule besuchen, ausein andersetzen müssen.
Ein deutliches Signal dafür, dass etwas nicht funktioniert, ist, wenn § 90 des Schulgesetzes angewandt wird, das heißt, wenn Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zum Tragen kommen. Dieser § 90 war eigentlich nie ganz befriedigend, weil er im mer nur die Ultima Ratio sein kann. Deshalb ist es gut, dass
die Schulen längst Praktiken entwickelt haben, wie man die sen Paragrafen pädagogisch besser ausfüllen kann.
Diese geübte Praxis findet nun Eingang in das Gesetz. Das heißt, die Möglichkeit, anstatt der Erziehungs- und Ordnungs maßnahmen eine Wiedergutmachung des Schadens durch ge eignete Tätigkeiten oder durch einen – allerdings freiwilligen – sozialen Dienst zu veranlassen, ist nun hier verankert. Dies resultiert aus dem Wunsch der Expertenkommission der Lan desregierung zum Amoklauf in Winnenden.
Wir sind sehr damit einverstanden, dass dies im Gesetz ver ankert wird, weil auf der einen Seite die Schulen Rechtssi cherheit erhalten und auf der anderen Seite – das halte ich für wesentlicher – die erzieherische Dimension des § 90 deutli cher in den Vordergrund gerückt wird.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass ein neuer Tatbestand beim Schulausschluss, also beim völligen Ausschluss aus der Schule, in das Gesetz aufgenommen wird. Der Opferschutz erhält Vorrang bei unzumutbaren Beeinträchtigungen durch Mitschüler. Das ist leider Gottes dringend notwendig gewor den.