Protocol of the Session on November 24, 2010

Er muss lediglich mit seinem Gemeinderat sachgerecht abwä gen, wo Aufforstungen stattfinden können und wo nicht.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Ein biss chen Mut reicht!)

In den Ausschussberatungen wurde der Gesetzentwurf zur Än derung des Vermessungsgesetzes von allen Fraktionen über wiegend mitgetragen. Ich gehe davon aus, dass dies auch heu te hier der Fall sein wird, und stimme für die CDU-Landtags fraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf zu.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sehr gut!)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Nelius das Wort.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Vermessungsgesetzes findet ein langer Abwägungsprozess ein gutes Ende.

Ihnen und mir möchte ich die grundsätzlichen Ausführungen meines Kollegen Fritz Buschle aus der letzten Plenarsitzung am 28. Oktober 2010 ersparen. Schon da wurde eine Zustim mung der SPD-Fraktion unter Hinweis auf verschiedene Än derungswünsche in Aussicht gestellt. So sehen wir in der feh lenden Abmarkungspflicht eine Schwäche dieses Entwurfs. Wenn man die Aussetzungstatbestände entsprechend erwei tern würde, wäre das unseres Erachtens völlig ausreichend.

Wir haben durchaus Verständnis für die Landkreise, die im Wege der Verwaltungsstrukturreform die Vermessungsverwal tung übernommen haben und jetzt noch größere Einnahme verluste befürchten. Auch die berechtigten Bedenken der Ver einigung der Vermessungstechnikerinnen und Vermessungs techniker Baden-Württemberg sind uns bekannt. Dort befürch tet man vor allem, dass die verbleibende Zuständigkeit der un teren Vermessungsbehörde für Liegenschaftsvermessungen in Zukunft nicht mehr ausreichen wird, um dauerhaft das Fach wissen, eine eigene Vermessungspraxis und eine qualifizierte Ausbildung des Berufsnachwuchses sicherzustellen.

Wir werden die zukünftige Entwicklung in den eben ange sprochenen Bereichen im Auge haben. Wir müssen zu einer entsprechenden Korrektur bereit sein. Nachdem in der Aus schusssitzung am 17. November 2010 eine entsprechende Be reitschaft seitens der Regierungsfraktionen signalisiert wur de, können wir zustimmen. Lediglich die in Artikel 1 begehr te Fassung von § 6 Abs. 1 findet nicht unsere Zustimmung. Wir hätten gern eine generelle Abmarkungspflicht und bitten um eine entsprechende Abstimmung.

Im zweiten Teil meines Beitrags zu diesem Tagesordnungs punkt möchte ich mich vor allem auf den Anbau von Christ baumkulturen konzentrieren; den übrigen Änderungen, die vorgesehen sind, stimmen wir zu. Es ist ein durchaus weih nachtliches Thema, wenn es um Christbäume geht. Der ge neigte Zuhörer wird sich vielleicht verwundert die Augen da rüber gerieben haben, dass das „Gesetz zur Änderung des Ver messungsgesetzes“ plötzlich zum „Gesetz zur Änderung des Vermessungsgesetzes und anderer Gesetze“ mutiert.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Dafür ist das gleiche Ministerium zuständig!)

Was steckt dahinter? Vielleicht ein verschämtes Eingeständ nis der Landesregierung, dass man erst den Anstoß der SPD braucht, um hier aktiv zu werden.

(Oh-Rufe von der CDU – Abg. Winfried Scheuer mann CDU: Glauben Sie denn das, was Sie da vor lesen? Sicher nicht! – Zuruf des Abg. Dr. Klaus Schü le CDU)

Ich weiß, die Wahrheit schmerzt. Nur keine Panik! Ich wer de gleich den Beweis erbringen.

(Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

Tatsache ist: Vor einem Jahr hat der Landtag – wohlgemerkt: einstimmig – die Vorschriften für die Anlage von Christbaum

pflanzungen geändert und sie vom Waldgesetz in das Land wirtschafts- und Landeskulturgesetz – kurz LLG genannt – übernommen. Die Aufforstung, die bisher genehmigungs pflichtig war, muss nun nur noch angezeigt werden. Ziel war, den Anbau von Christbäumen zu erleichtern und Bürokratie abzubauen.

Was aber ist daraus geworden? Diese Änderung des LLG hat in verschiedenen Landkreisen, vor allem im Ortenaukreis und im Neckar-Odenwald-Kreis, zu einer extremen Vergrößerung der Anbauflächen geführt, was bei vielen Landwirten und den betroffenen Gemeinden große Irritationen und Verärgerung hervorgerufen hat. Kritikpunkte waren auf der einen Seite die Auswirkungen auf die Pachtpreise der Grün- und Ackerflä chen sowie die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Naturräume und auf der anderen Seite der Wegfall des Mit spracherechts der Gemeinden bei der Anlage von Christbaum kulturen.

Diese unhaltbaren Zustände veranlassten die SPD-Fraktion schon am 31. März dieses Jahres zu einem parlamentarischen Antrag an die Landesregierung mit dem Ziel, das im Novem ber beschlossene LLG dahin gehend zu ändern, den Kommu nen ein qualifiziertes Steuerungsinstrument an die Hand zu geben.

(Abg. Walter Heiler SPD: Sehr gut!)

Dieser Antrag wurde in der Sitzung des Ausschusses Ländli cher Raum und Landwirtschaft am 23. Juni behandelt und wie folgt beschieden:

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, zu prüfen, ob es rechtlich möglich ist, dass Ge meinden Einfluss auf die Anlage von Weihnachtsbaum plantagen nehmen können.

Bis zur Oktobersitzung wollte man berichten. Das ist aber lei der nicht geschehen.

Zwischenzeitlich hat ein betroffener Landwirt aus dem Oden wald mit einer Petition Einfluss genommen. Der Petitionsaus schuss hat diese Petition an die Landesregierung überwiesen.

All dies führte nun offensichtlich zum Erfolg. In der Sitzung des Landwirtschaftsausschusses am 17. November haben – überraschend, würde ich sagen – CDU und FDP/DVP in en ger Abstimmung mit der Landesregierung einen Änderungs antrag zum vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht, der den Gemeinden jetzt wieder ein Mitspracherecht bei der Anlage von Christbaumkulturen einräumen soll. Ein Schelm, wer Bö ses dabei denkt. Aber die Landtagswahl lässt bekanntlich schon grüßen.

(Lachen der Abg. Beate Fauser FDP/DVP – Zurufe der Abg. Beate Fauser FDP/DVP und Werner Pfiste rer CDU – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: So ein mü der Vortrag!)

Wir von der SPD sind jedenfalls froh, dass es in der Landes regierung zu dieser Einsicht gekommen ist, und freuen uns, dass sich unsere guten Argumente durchgesetzt haben.

(Beifall bei der SPD)

Wir stimmen natürlich dieser Gesetzesänderung gern zu. Ich denke, die Lösung dieses Problems wird den Weihnachtsfrie den im Ortenaukreis und im Neckar-Odenwald-Kreis wieder herstellen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Der Schluss war gut!)

Das Wort für die Frak tion GRÜNE erteile ich Herrn Abg. Dr. Murschel.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir behandeln heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung des Vermessungsgesetzes. Über die Inhalte haben wir bereits in der ersten Lesung und auch im Ausschuss diskutiert.

Große Diskrepanzen gibt es in diesem Bereich eigentlich nicht. Unsere Fraktion hält die Änderungen, die mit dem Ge setzentwurf zur Änderung des Vermessungsgesetzes beabsich tigt sind, im Wesentlichen für fair und gerecht. Es geht um das Spannungsfeld: Welche Aufgaben sollen die Vermessungsäm ter und die öffentlich bestellten und vereidigten Vermessungs ingenieure einerseits und die freiberuflichen Vermessungsin genieure andererseits in Zukunft wahrnehmen? Wo liegen da die Aufgabenfelder und Zuständigkeiten?

Vom Grundsatz her wird gesagt: Wir wollen einen höheren Privatisierungsanteil im Vermessungswesen. Ein Privatisie rungsanteil von 80 % stand schon vor Jahren im Raum.

(Zuruf: So ist es!)

Wie in der Vergangenheit ist auch heute das Problem, dass dies in den Kommunen und den Landkreisen sehr unterschied lich gehandhabt wird, was sich auch in einem unterschiedli chen Zielerreichungsgrad niederschlägt. Das ist auch disku tiert und besprochen worden.

Auf eine der Änderungen, die wir wollen, möchte ich noch einmal eingehen. Dies betrifft die Abmarkungen. Wir halten es – analog zu dem, was die SPD will – nach wie vor für rich tig, dass Abmarkungen die Regel und nicht die Ausnahme sein sollten. Das heißt, es sollte am Grundsatz festgehalten wer den, dass Abmarkungen stattfinden und auf Antrag auf die Ab markung verzichtet werden kann. Wir haben deshalb einen Änderungsantrag zu § 6 Abs. 1 formuliert.

Damit die Interessenlagen der Landkreise zum Tragen kom men – gerade im Hinblick auf den unterschiedlichen Zieler reichungsgrad –, wollen wir die Übergangsfristen für die Ka tastervermessungen jeweils um ein Jahr verlängern. Das heißt, wir wollen, dass in § 8 Abs. 2 Nr. 5 aufgenommen wird, dass die Katastervermessung wahlweise von einem ÖbV oder von Vermessungsbehörden gemacht werden können, und zwar ex akt um ein Jahr länger, als es in dem Gesetzentwurf vorgese hen ist.

Das Gleiche gilt analog natürlich auch für die Übergangsre gelungen in Artikel 3. Das ist sinngemäß gar nicht anders zu machen.

Ich möchte auch noch mit ein paar Worten auf die Weihnachts baumkulturen eingehen. Es ist natürlich schon eine relativ in teressante Geschichte, dass man über den Umweg eines Ver messungsgesetzes plötzlich das Landwirtschafts- und Landes kulturgesetz, das vor einem Jahr geändert wurde, sozusagen im Huckepackverfahren wieder ändert.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Das ist Ef fizienz der Verwaltung!)

Herr Kollege, effizient wäre es, wenn Sie sagen würden: Das, was wir vor einem Jahr gemacht haben, war Blödsinn. Machen wir doch einfach das Gesetz wieder rückgängig und machen Weihnachts- und Christbaumkulturen einfach wieder genehmigungspflichtig.

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Seid ihr wieder einmal dagegen?)

Dann gibt es null Bürokratie und null Aufwand für die Kom munen, und die Kommunen haben wieder die Planungshoheit und die Mitsprachemöglichkeit, die sie haben wollen.

Ihre Vorgehensweise beinhaltet eine Krux. Damit sagen Sie: Okay, wir haben eingesehen, dass in manchen Kommunen vielleicht etwas schiefläuft. Jetzt korrigieren wir das klamm heimlich ein Stück weit über das Landesvermessungsgesetz und geben den Kommunen die Möglichkeit, über Satzungen regelnd einzugreifen.

Wir sind nicht die Einzigen, die nicht der Ansicht sind, dass damit alles erledigt und für die Kommunen einfach zu hand haben ist.

(Abg. Alfred Winkler SPD: Warum nicht?)

Der Aufwand, den man betreiben muss, um eine Satzung rechtssicher zu gestalten, ist nicht unerheblich.

(Zuruf: Jetzt aber!)