Protocol of the Session on November 24, 2010

Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturge

setzes

Bitte beachten Sie, dass im Einleitungstext die Angabe „4. No vember 2009“ durch die Angabe „10. November 2009“ zu er setzen ist. Außerdem ist die Fundstellenangabe wie folgt neu zu fassen:

(GBl. S. 645, 655, ber. S. 756)

Wer der Einfügung dieses neuen Artikels 6 mit dieser Maß gabe zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ist dies einstimmig be schlossen.

Ich rufe auf

Artikel 7

Inkrafttreten

und dazu Ziffer 5 der Beschlussempfehlung des Ausschusses Ländlicher Raum und Landwirtschaft. Wer diesem neuen Ar tikel 7 in der Fassung der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer ent hält sich? – Damit ist dies einstimmig so beschlossen.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 24. November 2010 das folgen de Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Vermessungsgesetzes und anderer Gesetze“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt.

Damit ist Tagesordnungspunkt 3 erledigt.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

a) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des

Ministeriums für Arbeit und Soziales – Novellierung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes – Drucksache 14/4477

b) Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des

Ministeriums für Arbeit und Soziales – Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Be hinderungen – Drucksache 14/4970

c) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des

Ministeriums für Arbeit und Soziales – Keine Abschaf fung der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr für schwerbehinderte Menschen – Drucksache 14/5451

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Be gründung zu a und c fünf Minuten, für die Begründung zu b fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

Für die SPD-Fraktion darf ich Frau Abg. Altpeter das Wort er teilen.

(Abg. Katrin Altpeter SPD: Nein! – Abg. Ursula Haußmann SPD: Herrn Abg. Wehowsky!)

Herrn Abg. Wehowsky, Entschuldigung! Ich war ganz auf Frau Abg. Altpeter eingestellt.

(Abg. Bärbl Mielich GRÜNE: Die Ähnlichkeit ist verblüffend! – Heiterkeit – Gegenruf des Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Aber nicht zu seinen Gunsten! – Heiterkeit – Abg. Katrin Altpeter SPD: Das tut mir auch weh!)

Bitte, Herr Abg. Wehowsky.

Herr Präsident! Vielen Dank, dass Sie mir das Wort erteilt haben. Ich will auch gleich zur Sache kommen.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Es geht heu te um die Behindertenpolitik des Landes Baden-Württemberg. Da Behindertenpolitik nicht ein Thema ist, das in einer gewis sen Regelmäßigkeit hier auf der Tagesordnung steht, nehme ich die heutige Gelegenheit zum Anlass, einmal auf das Pro gramm der Regierung zur Behindertenpolitik zurückzublicken und danach zu bewerten, was in der Zwischenzeit bis heute seitens der Regierung geschehen ist.

Ich bin noch nicht sehr lange im Landtag. Deswegen habe ich mich in die Unterlagen eingelesen. Ich kann Ihnen sagen: Ich habe zur Behindertenpolitik in der Regierungserklärung neun Sätze gefunden. Diese neun Sätze sind aber nur allgemeiner Natur. Es wird dort immer wieder gesagt, es solle alles besser werden.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Das ist rich tig!)

Das ist zunächst einmal gut, denn wenn es besser wird, dann kann man natürlich etwas gestalten. Aber vom Gestalten ha be ich leider nicht viel gemerkt.

Ich komme gleich zu drei konkreten Aussagen, die ebenfalls in der Regierungsklärung zu finden sind.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Du hättest halt weiterlesen müssen!)

Die erste Aussage:

Die Landesregierung wird erneut aus ihrer Mitte eine(n) Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behin derungen bestellen.

Das ist gelungen. Herzlichen Glückwunsch, Herr Staatssekre tär Hillebrand.

(Beifall des Abg. Andreas Hoffmann CDU – Zuruf des Abg. Werner Raab CDU)

Dann ein weiterer wichtiger Satz:

Wir wollen auf eine Beteiligung des Bundes an den Kos ten der Eingliederungshilfe hinwirken, damit die Finan zierung notwendiger Hilfen langfristig sichergestellt wer den kann.

Jetzt muss ich sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen: Sie haben seit einem Jahr eine schwarzgelbe Koalition im Bund. Sie haben einen CDU-Finanzminis ter. Sie haben einen CDU-Fraktionsvorsitzenden und eine FDP-Fraktionsvorsitzende aus Baden-Württemberg. Da hät ten Sie die allerbesten Beziehungen, um genau dies zu be werkstelligen.

Aber leider wird nur umgekehrt ein Schuh daraus. Ich habe da überhaupt kein positives Ergebnis festgestellt. Denn die Koalition im Bund – Sie wissen es ja – hat beschlossen, durch die Umwandlung von Pflicht- in Ermessensleistungen im SGB II und SGB III jährlich 3 Milliarden € – 3 000 Millio nen € – einzusparen. Glauben Sie denn im Ernst, dass diese Kürzungen an den Leistungen zur Förderung der Teilhabe be hinderter Menschen am Arbeitsleben vorbeigehen? Glauben Sie das wirklich? Ich glaube es nicht. Ab dem Jahr 2011 wer den für Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg etliche Millionen Euro aus dem Haushalt der Bundesagentur für Arbeit nicht mehr zur Verfügung stehen. Sie tragen dafür die Verantwortung.

(Beifall bei der SPD und der Abg. Bärbl Mielich GRÜNE)

Ich möchte feststellen: Die eben von mir zitierte zweite An kündigung aus der Koalitionsvereinbarung haben Sie damit aus meiner Sicht zu 100 % in den Sand gesetzt, und das vor allem zum Nachteil der Menschen mit Behinderungen in Ba den-Württemberg.

Ich komme zum letzten Auftrag aus Ihrer Koalitionsvereinba rung. Dieser lautet:

Zur Mitte der Legislaturperiode wird eine Zwischenbi lanz zum Landesgleichstellungsgesetz gezogen.

Meine Fraktion hat vor der Zwischenbilanz konkrete Vorschlä ge dazu vorgelegt, wie man das Landes-Behindertengleich stellungsgesetz konkretisieren sollte. Diese Vorschläge sind damals von der Landesregierung und der Landtagsmehrheit mit der Begründung abgelehnt worden, dass zunächst einmal die Beteiligten in einem Anhörungsverfahren einbezogen wer den sollten. Erst danach wären die entsprechenden Entschei dungen zu treffen.