Protocol of the Session on October 27, 2010

Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg

(LBesGBW)

Zu Artikel 2 liegen drei Änderungsanträge vor, die ich an den entsprechenden Stellen zur Abstimmung stellen werde.

Ich rufe auf

1. Abschnitt

Allgemeine Vorschriften

mit den §§ 1 bis 19.

Zu § 1 liegt Abschnitt II des Änderungsantrags der Fraktion der SPD und der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/7100-4, vor, der die Einfügung eines neuen Absatzes 6 begehrt. Wer Abschnitt II dieses Änderungsantrags zustimmt, der möge bit te die Hand heben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Abschnitt II dieses Änderungsantrags mehrheit lich abgelehnt.

Ich lasse nun über den 1. Abschnitt des Landesbesoldungsge setzes in der Fassung des Gesetzentwurfs abstimmen. Wer die sem Abschnitt zustimmen möchte, der möge bitte die Hand heben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dem 1. Abschnitt mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

2. Abschnitt

Grundgehälter, Leistungsbezüge an Hochschulen

mit den §§ 20 bis 39. Dieser Abschnitt ist in vier Unterab schnitte gegliedert.

1. Unterabschnitt

Allgemeine Grundsätze

mit den §§ 20 bis 27 liegen keine Änderungsanträge vor. Wer dem 1. Unterabschnitt des 2. Abschnitts in der Fassung der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dem 1. Unterabschnitt mehrheitlich zugestimmt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den

2. Unterabschnitt

Vorschriften für Beamte der Landesbesoldungsord

nungen A und B

mit den §§ 28 bis 34.

Hierzu liegt der Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/7100-6, vor, der zu den Änderungen der Be schlussempfehlung des Innenausschusses weitere Änderun gen in der Landesbesoldungsordnung A begehrt. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Än derungsantrag der Fraktion GRÜNE mehrheitlich abgelehnt.

Wer dem 2. Unterabschnitt in der Fassung der Beschlussemp fehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzei chen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dem 2. Unterabschnitt mehrheitlich zugestimmt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den

3. Unterabschnitt

Vorschriften über Richter und Staatsanwälte

mit den §§ 35 und 36.

Hierzu liegen keine Änderungsanträge vor. Wer diesem 3. Un terabschnitt in der Fassung der Beschlussempfehlung des In nenausschusses zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dem 3. Unterab schnitt ist mehrheitlich zugestimmt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den

4. Unterabschnitt

Vorschriften für Hochschullehrer sowie hauptberuf liche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an

Hochschulen

mit den §§ 37 bis 39.

Wer dem 4. Unterabschnitt in der Fassung des Gesetzentwurfs zustimmt, der möge bitte die Hand heben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dem 4. Unterabschnitt mehr heitlich zugestimmt.

Wir kommen zum

3. Abschnitt

Familienzuschlag

mit den §§ 40 bis 42.

Dazu liegen ebenfalls keine Änderungsanträge vor. Wer dem 3. Abschnitt in der Fassung des Gesetzentwurfs zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer ent hält sich? – Damit ist dem 3. Abschnitt mehrheitlich zuge stimmt.

Wir kommen zur Abstimmung über den

4. Abschnitt

Zulagen, Vergütungen, Zuschläge

mit den §§ 43 bis 77. Dieser 4. Abschnitt gliedert sich in fünf Unterabschnitte.

1. Unterabschnitt

Amtszulagen und Strukturzulage

mit den §§ 43 bis 46, zum

2. Unterabschnitt

Stellenzulagen

mit den §§ 47 bis 57 und zum