Protocol of the Session on October 27, 2010

Dritter Teil

Laufbahnen

mit den §§ 14 bis 23 und

Vierter Teil

Versetzung, Abordnung und Umbildung von Körper schaften innerhalb des Geltungsbereichs dieses Ge

setzes

mit den §§ 24 bis 30.

Nachdem zu diesen Teilen des Gesetzentwurfs in der Fassung der Beschlussempfehlung keine Änderungsanträge vorliegen, schlage ich vor, darüber insgesamt abzustimmen. – Sie sind damit einverstanden.

(Zurufe: Ja!)

Wer dem Ersten bis Vierten Teil in der Fassung der Beschluss empfehlung des Innenausschusses zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist es einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf

Fünfter Teil

Beendigung des Beamtenverhältnisses

1. Abschnitt

Entlassung

mit den §§ 31 und 32,

2. Abschnitt

Verlust der Beamtenrechte

mit den §§ 33 bis 35 und

3. Abschnitt

Ruhestand, Verabschiedung, Dienstunfähigkeit

mit den §§ 36 bis 46.

Nachdem zum 1. und 2. Abschnitt keine Änderungsanträge vorliegen, stelle ich diese gemeinsam zur Abstimmung. Wer dem 1. und 2. Abschnitt zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Ein stimmig zugestimmt.

Zum 3. Abschnitt – Ruhestand, Verabschiedung, Dienstunfä higkeit – des Fünften Teils liegen zwei Änderungsanträge vor, die eine Änderung von § 36 und § 40 begehren. Dies sind der Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/7100-1, und der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/7100-2.

Wir kommen zunächst zu § 36 – Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze. Zu § 36 Abs. 3 liegen der Buchstabe a des Änderungsantrags der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/7100-1, und die Ziffer 1 des Änderungsantrags der Frakti on der SPD, Drucksache 14/7100-2, vor.

Der Antrag der Fraktion GRÜNE ist weiter gehend, da durch ihn nicht nur die Altersangabe, die bei beiden Anträgen iden tisch ist, sondern auch der Gesetzestext geändert wird. Daher lasse ich zunächst über den Buchstaben a des Änderungsan trags der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/7100-1, abstim men. Wer diesem Buchstaben a zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Buchstabe a dieses Änderungsantrags abge lehnt.

Ich lasse nun über die Ziffer 1 des Änderungsantrags der Frak tion der SPD, Drucksache 14/7100-2, abstimmen. Wer Zif fer 1 dieses Änderungsantrags zustimmt, der möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Da mit ist Ziffer 1 dieses Änderungsantrags mehrheitlich abge lehnt.

Wir haben jetzt noch über die Buchstaben b bis e des Ände rungsantrags der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/7100-1, abzustimmen, die Änderungen bei Absatz 4 und den folgen den Absätzen begehren.

Wer den Buchstaben b bis e dieses Änderungsantrags zu stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Änderungsantrag der Frak tion GRÜNE abgelehnt.

Wir kommen nun zu § 40 – Versetzung in den Ruhestand auf Antrag. Hierzu stelle ich zu Absatz 2 die Ziffer 2 des Ände rungsantrags der Fraktion der SPD, Drucksache 14/7100-2, mit der eine Neufassung von Satz 4 begehrt wird, zur Abstim mung.

Wer der Ziffer 2 dieses Änderungsantrags zustimmt, den bit te ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der SPD abgelehnt.

Ich stelle nun den 3. Abschnitt des Fünften Teils, also die §§ 36 bis 46, in der Fassung der Beschlussempfehlung zur Ab stimmung. Wer dem 3. Abschnitt zustimmen möchte, den bit te ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Abschnitt mehrheitlich so beschlos sen.

Wir kommen nun in der Abstimmung über den Gesetzentwurf zu

Sechster Teil

Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis

1. Abschnitt

Allgemeine Pflichten und Rechte

mit den §§ 47 bis 59,

2. Abschnitt

Nebentätigkeit, Tätigkeit nach Beendigung des Be

amtenverhältnisses

mit den §§ 60 bis 66,

3. Abschnitt

Arbeitszeit und Urlaub

mit den §§ 67 bis 74,

4. Abschnitt

Fürsorge und Schutz

mit den §§ 75 bis 82 und

5. Abschnitt

Personalaktendaten

mit den §§ 83 bis 88.