All dies verweist auf die Notwendigkeit einer Evaluation des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrags und auf die Not wendigkeit, dies zugleich für eine grundlegende Neukonzep tion des Jugendmedienschutzes bei Internetangeboten zu nut zen, wie sie in der Protokollerklärung des Landes BadenWürttemberg, Herr Minister, angesprochen ist.
Trotz dieser kritischen Fragen meinen wir von der FDP/DVPLandtagsfraktion, dass wir uns mit diesem Staatsvertrag ein Stück weit in die richtige Richtung bewegen, und erteilen ihm daher unsere Zustimmung.
Mir liegen keine wei teren Wortmeldungen vor. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 14/6802 an den Ständigen Ausschuss zu überweisen. – Sie sind mit die sem Vorschlag einverstanden.
Wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Wir setzen die Sit zung, beginnend mit der Fragestunde, um 13:00 Uhr fort.
Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, Platz zu nehmen. Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. D r. G i s e l a S p l e t t G R Ü N E – A u f l a g e n f ü r B a u m f ä l l u n g e n f ü r S t u t t g a r t 2 1
Schreiben vom 30. September 2010 (zusätzliche) Auflagen zur Aufnahme der Bauarbeiten bzw. zu den Baumfällun gen gemacht hat, und, falls ja, wann ging dieses Schreiben bei welchen Behörden des Landes ein?
Schreiben, und inwieweit wurden diese vor Aufnahme der Bauarbeiten bzw. vor Fällung der ersten Bäume erfüllt?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beantworte namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage a: Das Eisenbahn-Bundesamt hat mit seinem Schrei ben vom 30. September zur Vorlage bestimmter Unterlagen vor Aufnahme von Baumfällarbeiten, die zu relevanten Be einträchtigungen aus landschaftspflegerischer Sicht führen könnten, aufgefordert. Das an die DB Projektbau gerichtete Schreiben ging um 17:11 Uhr beim Regierungspräsidium Stuttgart und bei der Stadt Stuttgart per Mail ein. Das Minis terium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr erhielt dieses Schreiben per Mail um 17:56 Uhr.
Zu Frage b: Das Eisenbahn-Bundesamt hat mit Schreiben vom 30. September 2010 an die DB Projektbau auf die Nebenbe stimmung A VIII 5.1 des Planfeststellungsbeschlusses vom 28. Januar 2005 hingewiesen, wonach die Deutsche Bahn die Maßnahmen des landschaftspflegerischen Begleitplans in ei ner Ausführungsplanung konkret darzustellen, mit der höhe ren Naturschutzbehörde und der Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Stuttgart abzustimmen und dem EBA vorzulegen hat.
Die Deutsche Bahn wurde aufgefordert, den entsprechenden Teil dieser Unterlagen rechtzeitig vor Aufnahme von Bauar beiten im Mittleren Schlossgarten, die zu relevanten Beein
Jedenfalls zu beachten sei, dass Rückschnittarbeiten nur in den Monaten Oktober bis Februar erfolgen dürfen und beson ders störende Baumaßnahmen in ökologisch empfindlichen Räumen nur außerhalb der Reproduktionszeiten von Tieren und Pflanzen durchzuführen sind.
Die DB Projektbau hat noch am Donnerstagabend mit dem Eisenbahn-Bundesamt gesprochen und dem Land mitgeteilt, dass eine Einigung mit dem Eisenbahn-Bundesamt über die Durchführung der Baumfällarbeiten erzielt wurde. Die Arbei ten wurden von der ökologischen Bauüberwachung der Deut schen Bahn begleitet.
Gehe ich recht in der An nahme, dass das Umweltministerium diese Nebenbestimmung aus dem Planfeststellungsbeschluss, die Sie jetzt genannt ha ben, kannte, dass ein landschaftspflegerischer Ausführungs plan vorzulegen ist, bevor die Arbeiten begonnen werden? Was hat das Ministerium getan, um die Einhaltung dieser Be stimmung sicherzustellen?
Ich gehe davon aus, dass dem Umweltministerium diese Nebenbestimmung bekannt war. Ich gehe davon aus, dass, wie bei jedem Großprojekt, die Vorlage der entsprechen den landschaftspflegerischen Begleitpläne im Lauf des Ver fahrens erfolgen muss und nicht bereits zu Beginn des Ver fahrens. Deswegen gab es die entsprechenden Ausführungen in dem Schreiben.
Frau Ministerin, am 30. September war ein Verfahren zum Erlass einer einstwei ligen Verfügung wegen der Baumfällungen im Gang. Davon wussten Sie – der Antrag lag ja rechtzeitig vor –, davon wuss te die Stadt Stuttgart, und davon wusste die Landesregierung insgesamt. In einem solchen Verfahren ist es übliche Praxis, das Gericht über sich ändernde Tatsachen wie diese Anforde rungen des EBA zu unterrichten, weil das verfahrenserheb lich bzw. bei einer einstweiligen Anordnung unmittelbar ent scheidungserheblich sein kann. Wieso wurde es unterlassen, das Verwaltungsgericht darüber zu informieren?
Danke, Frau Präsidentin. – Nach meinem Kenntnis stand wird genau diese Frage gerade in der Durchführung des Verwaltungsgerichtsverfahrens untersucht. Der dortige Rich ter hat eine Stellungnahme angefordert. Ich gehe davon aus, dass diejenigen, die am Verfahren beteiligt sind, die angefor derte Stellungnahme abgeben werden. Allerdings weise ich darauf hin, dass sich der entsprechende Antrag nicht gegen das Land Baden-Württemberg gerichtet hat.
Frau Ministerin, Sie sag ten eben, dieser Brief des Eisenbahn-Bundesamts sei um 17:11 Uhr bei den entsprechenden Behörden eingegangen. Man konnte an diesem Abend auch über das Internet, über fluegel.tv – die machen Liveübertragungen – miterleben, dass der Pres sesprecher der Parkschützer – Herr von Herrmann heißt er, glaube ich –
ich wollte nur wissen, ob Sie noch bei der Sache sind – mit der Einsatzleitung telefonisch über dieses Schreiben und die Tatsache, dass keine Bäume gefällt werden sollten, sprach.
Haben Sie oder hat die Behörde diese Informationen auch an die Einsatzleitung weitergegeben, oder hatten Sie dies aus die sen faktischen Gründen für nicht notwendig erachtet?
Ich weise noch einmal darauf hin, dass es im Nach gang zur Vorlage dieses Schreibens zu einem Gespräch zwi schen der Deutschen Bahn Projektbau und dem EisenbahnBundesamt gekommen ist, bei dem die Fragen, die das Eisen bahn-Bundesamt aufgeworfen hat, beantwortet worden sind. Insofern gab es aus unserer Sicht – wie gesagt, ich war darü ber nicht im Einzelnen informiert – diese Notwendigkeit nicht. Ich weiß nicht, ob hier entsprechende Gespräche stattgefun den haben.
Frau Präsidentin, ich möchte zuerst darauf hinweisen, dass ich mit Herrn von Herrmann nichts zu tun habe.