Auf der anderen Seite bedrohen und gefährden die Gewässer bei Hochwasser Menschen, Siedlungen und Wirtschaftsgüter. Hier gilt es, Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen, um Schäden zu vermeiden oder zumindest so weit wie möglich zu mini mieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der heutigen De batte und auch in der Beratenden Äußerung des Rechnungs hofs geht es um zwei Bereiche. Zum einen geht es um die Wasserrahmenrichtlinie, die die Zielkoordinaten der Gewäs serbewirtschaftung neu ausgerichtet hat. Es geht dabei nicht nur um die Verbesserung der Gewässerqualität bzw. der Was serqualität, sondern auch um die Herstellung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Oberflächengewässer.
Lieber Herr Stober, Sie sagen, Sie hätten sich gewünscht, dass Sie von uns die Zahlen bekommen, die im Bericht des Rech nungshofs zu finden sind. Dazu kann ich Ihnen antworten: Ich hätte mich gefreut, wenn Sie der Einladung zur Teilnahme an den öffentlichen Veranstaltungen zur Vorstellung der Wasser rahmenrichtlinie gefolgt wären.
(Abg. Johannes Stober SPD: Vielleicht war ich ja so gar dort! Aber ich habe das auf das IRP bezogen, Frau Ministerin!)
Das haben wir gerade geprüft. Genau bei diesen Veranstal tungen, lieber Herr Stober, haben wir die Zahlen im Einzel nen vorgetragen. Ich frage mich daher, ob eine Aussage der Ministerin auf Veranstaltungen, zu denen Abgeordnete einge laden waren – das war in Karlsruhe der Fall –, entsprechend gilt oder nicht.
Nein. Nachdem heute Morgen andere auch keine Zwischenfragen zugelassen haben, bitte ich um Verständnis dafür, dass ich es jetzt auch nicht tue.
Heute Morgen habe ich eine Zwischenfrage zugelassen. Die Opposition hat dies nicht getan. Ich bitte um Verständnis, dass ich dies jetzt ebenfalls nicht zulasse.
(Abg. Johannes Stober SPD: Was? Ich habe keine Zwischenfrage gestattet bekommen! Aber nun gut! – Abg. Dr. Dietrich Birk CDU: Rein erzieherische Maßnahme! – Abg. Claus Schmiedel SPD: Deeska lation, Frau Ministerin! – Gegenruf des Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Das sagt der Richtige! – Unruhe – Glocke der Präsidentin)
Die notwendigen Maßnahmen sind in den Bewirt schaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen enthalten. Diesen wurde am 26. November 2009 – im Übrigen einstim mig – im Landtag zugestimmt.
Für die gewässerökologischen Maßnahmen, die von verschie denen Trägern – das ist das Wesentliche und Wichtige –, näm lich dem Land, den Kommunen, den Privaten und auch dem Bund bis spätestens zum Jahr 2024 umzusetzen und zu finan zieren sind, sind Kosten von ca. 380 Millionen € veranschlagt.
Es steht ein ganzer Strauß an Finanzierungsinstrumenten zur Verfügung. Hierzu gehören neben den europäischen Förder programmen ELER und dem Fischereifonds auch der Kom munale Investitionsfonds, originäre Haushaltsmittel, das Öko konto und Erträge aus der Glücksspirale. Hinzu kommt, dass der Bund bei dem Thema Bundeswasserstraßen mit der Neu regelung des Wasserhaushaltsgesetzes, wonach die Durchgän gigkeit eine hoheitliche Aufgabe des Bundes ist, eine Wei chenstellung in unserem Sinne vornimmt.
Der Vorschlag des Rechnungshofs zur Nutzung des Wasser entnahmeentgelts ist im Rahmen der Novellierung aufgegrif fen worden, indem Investitionen in Maßnahmen im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie zu einer Ermäßigung führen; damit haben wir genau diese Verknüpfung gemacht.
Frau Dr. Splett, hinsichtlich der Nichtprogrammstrecken heißt es nicht, dass wir für diese nichts tun.
Im Übrigen werden wir auf europäischer Ebene gelobt – das mag Ihnen jetzt nicht richtig gefallen; dafür habe ich Verständ nis –,
und zwar für die Art, wie wir die Maßnahmenpläne bei uns umgesetzt haben, um auch Schwerpunkte setzen zu können. Wenn dort entsprechende Maßnahmen notwendig sind, wer den diese durchgeführt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, für die Landesregie rung hat der Hochwasserschutz einen erheblichen Stellenwert. Dies gilt nicht nur dann, wenn die Ereignisse in anderen Län dern der Bundesrepublik zeigen, welche Gefahren vorhanden sind, sondern auch dann, wenn wir überlegen, wie viel wir in jedem Jahr für den Hochwasserschutz in den Haushalt einstel len.
Derzeit sind zwischen 60 und 70 Millionen € pro Jahr zur Ver besserung des Hochwasserschutzes im Haushaltsplan veran schlagt. Hinzu kommen bis zum Jahr 2011 landesweit noch insgesamt 44 Millionen € aus den Konjunkturprogrammen von Bund und Land, im Übrigen auch und insbesondere von den von Ihnen, lieber Herr Müller, angesprochenen Deichsa nierungsprogrammen, um auch hier voranzukommen, weil das wichtig ist. Damit gewinnen nicht nur unsere Gewässer und der Hochwasserschutz, sondern wir setzen zusätzliche Impulse für die regionale Wirtschaft.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Hochwasserschutz ist mehr als Beton. Er beinhaltet nach Möglichkeit die Wie dererschließung natürlicher Überflutungsflächen und berück sichtigt ökologische Belange. Für diese Integration von Öko logie und Hochwasserschutz steht exemplarisch das Integrier te Rheinprogrammmit all den Schwierigkeiten – Herr Müller, Sie haben es dargestellt –, aber auch den Möglichkeiten, die es bietet.
Über den Hochwasserschutz am Rhein und das Integrierte Rheinprogramm haben wir in diesem Haus und im Umwelt ausschuss in den vergangenen Monaten bereits viel diskutiert. Ich will auf zwei Aspekte eingehen, nämlich den Zeithorizont und die Frage der Kosten und der Finanzierung des IRP.
Richtig ist, dass man ursprünglich davon ausging, dass das IRP weit schneller umgesetzt werden kann, als es sich nun in der Praxis zeigt. Aber das hat, wie bei Großprojekten bekannt, verschiedene Gründe.
Herr Stober, ich bin mir nicht sicher, ob man die Frage, in wel cher Reihenfolge Planfeststellungsverfahren eingeleitet wer den, als Skandal bezeichnen kann. Da finde ich die Wortwahl nur begrenzt begeisterungsweckend.
Ich muss es nicht, Herr Stober, und Ihr Kollege Knapp hat heute Morgen auch keine Zwischenfragen zugelassen. Inso
fern bitte ich um Verständnis, dass es meine Entscheidung ist, wenn ich eine Zwischenfrage nicht zulasse.
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Mein Gott! – Abg. Rai ner Stickelberger SPD: Jetzt sind Sie beleidigt! – Abg. Johannes Stober SPD: Das ist ein bisschen un souverän!)
Wir diskutieren darüber, dass angeblich veraltete Planungen in anderen Bereichen Schwierigkeiten machen und man des wegen nicht zu lange und zu weit im Voraus Planungen vor nehmen soll.
Wir gehen beim Integrierten Rheinprogramm gemäß der Größe der entsprechenden Retentionsmaßnahmen vor und ha ben insofern eine Reihenfolge vorgenommen, im Übrigen auch hinsichtlich der Wirksamkeit des Hochwasserschutzes.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei der Umsetzung hat sich gezeigt, wie schwierig es ist, bei komplexen Vorha ben dieser Größe die jeweils im Sinne von Mensch, Natur und Umwelt optimalen Alternativen zu entwickeln und womög lich einen Ausgleich unter diesen teilweise einander wider strebenden Ansprüchen zu schaffen.
Es gibt erheblichen Widerstand. Aktuell verweise ich auf den Bereich Elzmündung, zu dem der Planfeststellungsbeschluss am 20. Dezember 2007 ergangen ist, zu dem Klagen erhoben worden sind und zu dem der Termin vor dem Verwaltungsge richt am 3. August 2010 stattgefunden hat. Die Begründung des Urteils liegt noch nicht vor.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind zweieinhalb Jahre, bis ich überhaupt einen rechtskräftigen Planfeststel lungsbeschluss habe. Ich glaube nicht, dass man es der Lan desregierung vorwerfen kann, wenn vor Ort entsprechende Klagen eingehen, sondern das ist das gute Recht der Bürge rinnen und Bürger.
(Abg. Dr. Gisela Splett GRÜNE: Vielleicht hat auch die Verwaltung nicht immer ganz günstig agiert! Das wäre möglich!)
(Abg. Dr. Gisela Splett GRÜNE: Dagegen haben wir doch gar nichts! – Abg. Johannes Stober SPD: So muss es sein!)
Ich finde nicht, dass man dann der Landesregierung Verzöge rung vorwerfen kann, und fände es ausgesprochen angemes sen, wenn Sie dies dann auch so sagen würden.