Nein, es ist so: Die gentechnisch veränderten Pflanzen bieten keinen Nutzen für den Landwirt. Das habe ich ausgeführt. Und für die Natur ist die Gentechnik riskant, denn es gibt Kollateralschäden. Alle Schädlinge, auf die die Gentechnik zielt – – Diese Gentechnik trifft auf verwandte Schädlinge. Sie ist nicht so selektiv, weil das Bti, das Bacillus thuringiensis, als Eiweiß schon bisher als Spritzmittel eingesetzt wird, das jetzt in der Pflanze existiert. Von diesem Eiweiß wissen wir, dass es nicht nur selektiv wirkt, sondern auch andere, nämlich Nützlinge, beeinflusst.
Jetzt komme ich zu diesem Bacillus thuringiensis und zur Gesundheit, nur damit wir wissen, worüber wir reden. Die Pflanzer und die Saatguthersteller haben vor einigen Wochen eine Empfehlung geändert, nämlich die Empfehlung, das Genmaisfeld mit einer größeren Fläche von normalem Mais, also nicht gentechnisch verändertem Mais, zu umgrenzen. Warum? Weil der Genmais ein Insekt, den Maiswurzelbohrer, durch seine Verwendung immunisiert. Und die Genmaishersteller sagen: Ihr müsst permanent gesunde Maiswurzelbohrer zuführen, damit diese Immunität der Maiswurzelbohrer sich nicht durchsetzt. Die brauchen immer gesunde Tiere, damit sie nicht gegen diesen Genmais immun werden. Das ist absurd!
Herr Kollege Winkler, Sie haben sehr anschaulich dargelegt – da gebe ich Ihnen in weiten Teilen Recht –, dass die Forschung nicht unbedingt auf dem neuesten Stand ist. Deswegen meine Frage: Sind Sie als Sozialdemokrat und Ihre Fraktion nun für eine staatlich neutrale Forschung, oder sind Sie nicht dafür? Das müssten Sie bitte einmal erklären.
Herr Röhm, danke für die Frage. Das ist der zweite Teil meiner Ausführungen. Darauf komme ich noch, weil es wichtig ist. Denn der Antrag der
Grünen zielt ja in den ersten drei Punkten darauf, die Flächen des Landes nicht mehr für die Forschung zur Verfügung zu stellen.
Wir sind der Meinung, dass hier ein Zeichen gesetzt werden muss, weil sich dieses Land sozusagen nicht aktiv für die Gentechnikfreiheit einsetzt, sondern nur für die Gentechnik.
Zweitens sind wir der Meinung, dass Steuergelder nicht zur Förderung von Gentechnik eingesetzt werden sollten. Forschung in der Gentechnik sollen diejenigen bezahlen, die einen finanziellen Nutzen davon haben, und das sind nur die Saatgutunternehmen.
Deswegen meinen wir: Das Land braucht keine Gentechnikforschung zu betreiben und dafür keine Gelder auszugeben.
Die Grünen haben in ihrem Antrag einige Vorschläge gemacht. Ich greife einen Punkt heraus, der nicht zulässig ist und den wir explizit nicht unterstützen können und werden, weil er ungesetzlich wäre. Im Abschnitt II fordern Sie die Landesregierung unter Ziffer 8 auf,
sich auf Bundes- und europäischer Ebene für die gesetzliche Verankerung gentechnikfreier Zonen nach dem Vorbild Österreichs oder der Schweiz einzusetzen.
Die Schweiz hat mit der EU gar nichts zu tun und ist in ihrer Gesetzgebung völlig unabhängig. Sie hat keine gentechnikfreien Zonen, sondern lediglich per Volksabstimmung ein Moratorium für die nächsten fünf Jahre eingerichtet. Das hat nichts mit gentechnikfreien Zonen zu tun. Dieses Moratorium hatte die EU ebenfalls, hat es aber jetzt nicht mehr.
Herr Abgeordneter, ich darf Sie bitten, zum Ende zu kommen. Sie haben Ihre Redezeit bereits weit überschritten.
Danke. – Der zweite Punkt, warum wir nicht zustimmen können: Österreich ist dafür überhaupt kein Beispiel. Es gibt in Österreich keine gesetzliche Regelung zu gentechnikfreien Zonen.
Deswegen können auch wir das nicht gesetzlich vorschreiben. Allen anderen Punkten können wir jedoch zustimmen. Das ist wichtig. Wir stimmen deswegen zu, weil wir meinen, dass die Landesregierung massiver als bisher – sie hat das leider nicht getan – den Teil der Landwirtschaft unterstützen muss, der keine Gentechnik will.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der Grünen, auf landwirtschaftlichen Flächen im Eigentum des Landes auf den Anbau gentechnisch behandelter Pflanzen zu verzichten und mit den Pächtern entsprechende Verträge zu vereinbaren, wird von der FDP/DVP-Landtagsfraktion ebenso abgelehnt wie die Forderung, bereits angebauten Mais der Sorte MON 810 umzupflügen.
Der Landwirtschaftsausschuss hat diesen Antrag zur Gentechnik in seiner letzten Sitzung ausführlich besprochen. In diesem Zusammenhang hat der Landwirtschaftsminister – wie ich meine, sehr eingehend – auf die bestehende Rechtslage hingewiesen. Ich darf für die FDP/DVP-Fraktion nochmals die wesentlichen Punkte darstellen.
Für uns ist entscheidend, dass unternehmerische Ziele im Rahmen der bestehenden Gesetze nicht von der Landesregierung verboten werden können.
Die Landwirtschaft, die einem immer härter werdenden Wettbewerb ausgesetzt ist, muss handlungsfähig bleiben.
Neben unternehmerischem Können ist es wichtig, dass die Landwirtschaft auf dem neuesten Stand der Technik ist und frei entscheiden kann, welche Technologien sie verwendet.
Der Antrag der Grünen lässt sich auf die Frage reduzieren: „Wie verhindere ich den Einsatz von Gentechnik?“ Aber die Frage, ob wir Gentechnik in der Landwirtschaft einsetzen sollen, ist längst entschieden, meine Damen und Herren. Das EU-Parlament hat in der Regierungszeit der rotgrünen Bundesregierung unter Federführung von Frau Künast festgelegt: Alle landwirtschaftlichen Systeme mit und ohne gentechnisch veränderten Pflanzen sollen auf Dauer nebeneinander existieren können.
Unsere europäischen Nachbarn haben dem längst Rechnung getragen und die Koexistenz zwischen gentechnischer und nicht gentechnischer Pflanzenproduktion gesetzlich sichergestellt.
Bekanntlich ist die bundesweite Diskussion über die Mindestabstände noch nicht abgeschlossen. Die Festlegung der Mindestabstände ist aber nach Ansicht unserer Fraktion in erster Linie eine wissenschaftliche Entscheidung, die sich auf die Frage reduziert: In welchem Abstand zur traditionellen Landwirtschaft müssen gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden, um sicherzustellen, dass keine gegenseitige Beeinträchtigung stattfindet?
Die Grünen benutzen insbesondere die Gentechnik als ideologischen Kampfplatz und schüren die Ängste der Verbraucher.
(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Widerspruch bei den Grünen – Abg. Karl- Wilhelm Röhm CDU: So ist es!)
Eine pauschale Verurteilung der Gentechnik, wie dies von den Grünen praktiziert wird, nützt weder dem Verbraucher noch dem Landwirt. Die Gentechnik ist unbestritten Zukunftsforschung. Zu Recht zählt der Verein Deutscher Ingenieure fünf Technologien als Wachstumsmotoren der Zukunft auf. Neben den optischen Technologien, der Nanotechnologie und der Mikrosystemtechnik sowie der Informations- und Kommunikationstechnik zählt dazu ganz ausdrücklich auch die Biotechnologie. Nicht umsonst werden zurzeit die aktuellen Nobelpreise im Bereich der Gentechnik vergeben.
Gentechnik steht noch am Anfang. Doch wer sich gegen staatlich geförderte Forschung stellt, stellt sich auch gegen die Zukunft. Die Forderung der Grünen, Forschung auf staatlichen Flächen zu verbieten, wäre nicht nur rechtswidrig, sondern auch noch rückschrittlich.
Wer Gentechnik im Land verbieten will, muss wissen, dass Gentechnik woanders stattfindet und letztlich wieder zu uns zurückkommt. Weder kann das Land Einzellösungen präsentieren, noch können wir vertraglich mit den Landwirten vereinbaren, auf die Gentechnik ganz zu verzichten. Wir können aber als Land sicherstellen, dass jeder Landwirt die Freiheit hat, selbst zu entscheiden, ob er gentechnisch veränderte Produkte nutzt bzw. herstellt.
Die Zukunft hat viele Namen: Für die Schwachen ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen ist sie das Unbekannte, für die Tapferen ist sie die Chance.