Protocol of the Session on June 13, 2006

Als Betroffener erkläre ich dazu noch einmal: Solange die Wahlkreisgrößen nicht an die Durchschnittszahl der Wahlberechtigten angeglichen werden, haben wir in BadenWürttemberg unterschiedliche Gewichte der Wählerstimmen. Ich wünsche mir sehr, dass sich das Parlament dieser Problematik annimmt, wie es ja auch vorgesehen ist.

(Beifall bei der SPD, den Grünen und der FDP/ DVP – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: So ist es!)

Ich komme zum Ende. An dieser Stelle ist noch einmal Grundsätzliches anzumahnen.

Unsere repräsentative Demokratie mit den ihr eigenen Wahlen läuft Gefahr, allzu kurzatmig zu agieren und das Prinzip der Nachhaltigkeit zu vernachlässigen. Für diese These gibt es Beispiele. Die größten aktuellen gesellschaftlichen Probleme entstanden zweifelsohne, weil das Prinzip der Nachhaltigkeit zu wenig beachtet wurde. Dies gilt für die unerfreuliche demografische Entwicklung, die den Generationenvertrag brüchig gemacht hat, aber auch für die Labilität der Sozialsysteme, den leichtfertigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen und die seit Jahrzehnten anhaltende Schuldenpolitik in Bund und Land und auch in den Gemeinden. Gerade die Politik der Nachhaltigkeit erfordert aber Mut und Standvermögen, weil sich die Erfolge nicht kurzfristig einstellen.

Die Festschreibung des Ziels, keine weiteren Schulden zu machen, haben wir in der Vergangenheit schon mehrmals hinausgeschoben. Es ist gut, wenn die Landesregierung beabsichtigt, am Ende dieser Legislaturperiode keine neuen Schulden mehr machen zu müssen. Der Landtag hat hier die Aufgabe, dieses Vorhaben im Rahmen seines „Königsrechts“ nicht nur wohlwollend zu begleiten, sondern gesetzlich zu erzwingen.

In diesem Zusammenhang sei nun abschließend und mit dem gebotenen Ernst an die Kontrolle der Regierung erinnert. Diese Aufgabe ist durch unsere Verfassung dem gesamten Parlament auferlegt und nicht nur der Opposition. Ich würde mich freuen, wenn diesem Verfassungsgebot in den nächsten fünf Jahren möglichst oft und möglichst wirkungsvoll nachgekommen würde. Wir in der Opposition tun dies mit Freude. Die Mehrheitsfraktionen mögen es aus Pflichtgefühl tun. Inwieweit dies in Baden-Württemberg praktische Wirklichkeit werden kann, wenn Kolleginnen und Kollegen im Landtag als Abgeordnete und zugleich als Mitglieder der Landesregierung auf mindestens zwei Stühlen Platz genommen haben, ist dabei ein Thema, welches im Zusammenhang mit dem Königsrecht des Parlaments und mit dem Kontrollrecht des Parlaments diskutiert werden muss. Ich erinnere dabei an Artikel 27 der Landesverfassung von Baden-Württemberg, wo in Absatz 3 festgeschrieben ist:

Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind nicht an Aufträge

also auch nicht an Aufträge der Regierung –

und Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Meine Frage ist: Muss in diesem Zusammenhang nicht doch an eine auf dieses Thema abgestimmte Parlamentsreform zur Stärkung der Parlamentsarbeit im Landtag von BadenWürttemberg gedacht werden?

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen: Es warten viele und wichtige Aufgaben auf Sie, auf uns alle. Ich wünsche, dass wir uns unserer Verantwortung dauerhaft bewusst sind, dass wir die Fähigkeit entwickeln, uns auf das wirklich Wichtige zu konzentrieren, und dass wir die Kraft und den Mut aufbringen, die notwendigen Entscheidungen zum Wohle des Landes Baden-Württemberg zu treffen.

(Beifall im ganzen Haus)

(Alterspräsident Gustav-Adolf Haas)

Meine Damen und Herren, wir fahren nun in der Konstituierung des Landtags fort.

Nach § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des 13. Landtags werden die Geschäfte, solange der Landtag nichts anderes beschließt, nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung des vorangegangenen Landtags geführt. Die Fraktionen haben sich darauf geeinigt, dass der 14. Landtag die Geschäftsordnung des 13. Landtags in der Fassung vom 1. Juni 1989, zuletzt geändert durch Beschluss vom 19. Juni 2002, vorläufig weiter anwendet. Ein Exemplar dieser Geschäftsordnung liegt auf Ihren Tischen.

Wer der vorläufigen Übernahme der Geschäftsordnung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Das Haus hat der vorläufigen Übernahme der Geschäftsordnung einstimmig zugestimmt.

Gemäß § 3 Abs. 4 der Geschäftsordnung muss zunächst die Beschlussfähigkeit des Landtags festgestellt werden. Ich bitte Frau Abg. Schütz, den Namensaufruf vom Rednerpult aus vorzunehmen.

(Namensaufruf)

Meine Kolleginnen und Kollegen, ist noch eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter im Saal, die bzw. der noch nicht aufgerufen worden ist? – Das ist nicht der Fall. Der Namensaufruf ist beendet.

Ich bitte nun, die Zahlen festzustellen.

Meine Damen und Herren, der Namensaufruf hat ergeben, dass alle 139 Abgeordneten anwesend sind. Der Landtag ist also beschlussfähig.

Damit ist Punkt 1 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:

Wahl des Präsidenten

Für die Wahl des Präsidenten und der stellvertretenden Präsidenten berufe ich nach § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtags die Damen und Herren Abg. Locherer, Dr. Schüle, Haller-Haid, Mielich und Kluck in die Wahlkommission.

Ich bitte nun um Vorschläge für die Wahl des Präsidenten.

Das Wort erhält Herr Abg. Mappus.

Herr Präsident, namens der CDU-Fraktion schlage ich Herrn Abg. Peter Straub vor.

Meine Kolleginnen und Kollegen, Sie haben den Vorschlag gehört. Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall.

Meine Damen, meine Herren, nach § 4 Abs. 2 der Geschäftsordnung wird der Präsident in geheimer Wahl gewählt. Um dieser Vorschrift nachzukommen, darf ich Sie bitten, die Telefonzellen auf der von mir aus gesehen rechten Seite des Plenarsaals als Wahlkabinen zu benutzen. Ein Mitglied der Wahlkommission – Herr Abg. Kluck, wenn

Sie das bitte übernehmen würden – nimmt vom Rednerpult aus den Namensaufruf vor, der in § 97 a der Geschäftsordnung vorgeschrieben ist. Die aufgerufenen Abgeordneten bitte ich, sich zur rechten Seite des Plenarsaals zu begeben. Sie erhalten dort von einem Mitglied der Wahlkommission einen amtlichen Stimmzettel und einen Wahlumschlag. Füllen Sie bitte diesen Stimmzettel in einer der Wahlkabinen aus, und werfen Sie ihn im Wahlumschlag in die hier am Rednerpult bereitstehende Wahlurne. Ein weiteres Mitglied der Wahlkommission wird in einer Namensliste festhalten, welche Abgeordneten gewählt haben.

Bitte schreiben Sie den Namen des Abgeordneten, den Sie zum Präsidenten wählen wollen, auf den Stimmzettel. Sie sind an den Wahlvorschlag nicht gebunden. Der Stimmzettel darf aber nur e i n e n Namen enthalten. Nicht beschriebene Stimmzettel oder solche, auf denen „Enthaltung“ vermerkt ist, gelten als Stimmenthaltung. Gewählt ist, auf wen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen.

Die Mitglieder der Wahlkommission bitte ich, ihre Stimme am Schluss abzugeben. Der Alterspräsident wird seine Stimme hier vom Platz aus abgeben.

Wir treten in die Wahlhandlung ein. Herr Abg. Kluck, beginnen Sie mit dem Namensaufruf.

(Namensaufruf und Wahlhandlung)

Meine Kolleginnen und Kollegen, ist jemand im Saal, der seinen Stimmzettel noch nicht abgegeben hat? Haben alle abgestimmt? – Gut. Dann ist die Wahlhandlung geschlossen.

Jetzt folgt das Auszählen der Stimmen. Ich bitte die Wahlkommission, tätig zu werden und mir das Ergebnis mitzuteilen.

(Auszählen der Stimmen)

Meine Damen und Herren, ich gebe das Wahlergebnis bekannt:

An der Wahl haben sich 139 Abgeordnete beteiligt.

Auf Herrn Abg. Peter Straub entfielen 111 Stimmen.

(Starker Beifall im ganzen Haus)

Mit Nein haben 16 Abgeordnete gestimmt. 6 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Auf andere Namen entfielen 6 Stimmen. Ungültig war kein Stimmzettel.

Herr Abg. Peter Straub hat also mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten und ist damit gemäß § 4 Abs. 4 der Geschäftsordnung zum Präsidenten des Landtags gewählt.

Ich frage Sie, Herr Abg. Straub, ob Sie die Wahl annehmen.

Ich nehme die Wahl an.

(Beifall im ganzen Haus)

Herr Präsident, ich danke Ihnen und gratuliere Ihnen im Namen des gesamten Hauses sehr herzlich zu Ihrer Wahl. Selbstverständlich möchte ich auch persönlich sehr herzlich gratulieren.

Damit, meine Damen und Herren, ist meine Aufgabe als Alterspräsident erfüllt.

(Unruhe – Oh-Rufe – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: In fünf Jahren wieder!)

Ich kann anbieten, meine Damen, meine Herren, dies in fünf Jahren zu wiederholen.