(Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Und die Fle- dermäuse! – Abg. Dr. Birk CDU: Vogelkiller! – Zuruf des Abg. Schmiedel SPD)
Betriebe wandern ab, wie vor kurzem in Hamburg geschehen, und die Stromnetze brechen zusammen oder stehen kurz vor dem Zusammenbruch
jetzt einmal langsam –, weil die Leitungskapazitäten bei einem Vorrang der Einspeisung der Windkraft vor allem in Norddeutschland nicht mehr in dem Umfang zur Verfügung stehen
(Zuruf des Abg. Schmiedel SPD – Abg. Carla Bre- genzer SPD: Wer zahlt denn dafür? – Abg. Kretschmann GRÜNE: Was hat das mit Baden- Württemberg zu tun?)
Der nächste Punkt ist: Windkraft braucht je nach Standort eine Reservekapazität in der Größenordnung von 80 bis über 90 % der installierten Leistung.
Alle Berechnungen, die Sie über die Megawattzahl von installierten Leistungen aufstellen, sind Milchmädchenrechnungen, weil Sie die entsprechenden Reservekapazitäten bereitstellen müssen, und die Reservekapazitäten, meine Damen und Herren, müssen leider Gottes im fossilen Bereich gebildet werden, also in einem Bereich, den wir eigentlich gar nicht verstärken wollen.
Denn für jedes Megawatt installierter Windkraftleistung brauchen Sie als Minimum 800, meistens sogar deutlich über 900 Kilowatt Reserveleistung. Und diese Reserveleistungen werden in Kohlekraftwerken und in Gaskraftwerken produziert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es kann nicht Ziel der Energiepolitik sein, dass wir verstärkt auf fossile Energieträger setzen müssen.
den bewährten Energiemix zunächst einmal als Energiem i x beibehalten, weil die Energieerzeugung dadurch einfach auf mehreren Füßen steht. Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt heißt: Ersatz fossiler Energieträger durch regenerative Energieträger. Das ist der Punkt, der dem Klimaschutz und damit auch der Umwelt mit am meisten dient. Meine Damen und Herren, insbesondere von den Grünen, aber auch von Rot
(Abg. Carla Bregenzer SPD: Eine Bewerbungsre- de, Herr Kollege! – Abg. Kretschmann GRÜNE: Wir wollen etwas zu den Waldwegen wissen!)
In diesem Bereich – Herr Kretschmann, es wird auch nicht besser, wenn Sie das anders darstellen wollen –
hilft es nichts: Wir brauchen die Kernenergie ganz einfach als Grundlastträger, und zwar deshalb, weil sie ein CO2neutraler Energieträger ist, und um den CO2-Ausstoß zu reduzieren, müssen wir selbstverständlich die regenerativen Energien verstärkt fördern.
Herr Kollege Dr. Witzel, damit Sie mir nicht vorhalten, ich würde nicht über Baden-Württemberg reden: Für den Süden der Bundesrepublik Deutschland im Besonderen ist im Bereich der regenerativen Energien eine eindeutige Priorität der Wasserkraft und der Biomasse zuzuschreiben.
Herr Minister, ich möchte Sie fragen, ob Sie sich daran erinnern, dass der Wirtschaftsminister angekündigt hat, Sie würden einige Ausführungen zur Nutzung der Forstwege machen.
Zweitens möchte ich Sie fragen, ob Sie die Ausführungen des Wirtschaftsministers zur Energiepolitik der Landesregierung unterstützen.
Herr Kollege Schmiedel, selbstverständlich ist das Thema Energiepolitik ein Gesamtthema der Landesregierung. Wenn Sie den Geschäftsverteilungsplan der Landesregierung, dem Sie im Landtag zugestimmt haben, richtig lesen, dann sehen Sie, dass der Minister für Ernährung und Ländlichen Raum unter anderem für die regenerativen Energien im Bereich der Biomasse originär zuständig ist.
Nach dem zuvor begonnenen Gedankengang folgt in der logischen Abfolge drittens, dass für Baden-Württemberg im Bereich der regenerativen Energien die Wasserkraft und die Biomasse absolute Priorität haben. Im Bereich der Biomasse haben wir zweifelsohne das höchste Zuwachspotenzial. Daneben stehen – der Wirtschaftsminister hat es erwähnt – die Geothermie und gegebenenfalls auch die Solarenergie.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gilt, Prioritäten zu setzen. Die Landesregierung hat in der Vergangenheit die richtigen Prioritäten gesetzt,
Dann gilt es natürlich auch, das rechtliche Instrumentarium, das zur Verfügung steht, zu nutzen. Das haben wir einerseits im Bereich der Regionalverbände genutzt, indem wir den Regionalverbänden die Zuständigkeit für die Ausweisung der Windkraftstandorte übertragen haben.
Zum Zweiten hat das Land auch als Grundeigentümer ein gewisses Instrumentarium zur Verfügung. Es ist natürlich ganz klar, dass das Land als Grundeigentümer privatrechtlich handelt, wenn es darum geht, wo es die Errichtung von Windkraftanlagen und gegebenenfalls auch die Zuwegung für den Bau von Windkraftanlagen und die Zufahrt dorthin gestattet.
Beide Instrumente hat das Land in der Vergangenheit eingesetzt und wird sie auch in Zukunft einsetzen. Daran gibt es gar nichts zu deuteln.
Sehr geehrter Herr Kollege Schmiedel, wenn Sie jetzt mit Ihrem Antrag Drucksache 13/3099 für eine unbeschränkte, freie Fahrt auf Waldwegen plädieren, soweit es um Windkraftanlagen geht,
sage ich Ihnen ganz offen: Sie lesen nicht richtig. In der Stellungnahme zu Abschnitt I Ziffer 4 dieses Antrags steht Folgendes:
Bestehende Gestattungsverträge über die Wegebenutzung werden bei unveränderten Verhältnissen nicht gekündigt.