Bevor man sie jedoch einseitig als Belastung für die Landschaft abtut, sollte man sich zumindest gedanklich eine äquivalente Menge fossiler Energieträger in Form von Kohle oder Öl und die damit verbundenen Emissionen von CO2 sowie anderer Schadstoffe vorstellen.
Vor diesem Hintergrund erscheint uns die Haltung der Landesregierung auf diesem Gebiet nicht mehr nachvollziehbar.
Die falschen politischen Weichenstellungen wurden soeben in drei Punkten schon dargestellt. Ich darf nochmals kurz darauf eingehen.
Wesentlich ist die Änderung des Landesplanungsgesetzes, die faktisch alle Windkraftanlagen zu raumbedeutsamen Anlagen erhoben hat. Damit hat man das Baurecht unterlaufen. Dieser Ausschluss für den Rest der Fläche bedeutet Schwarz-Weiß in unserem Land. Schwarz-Weiß ist im Schach vielleicht richtig, aber nicht im Leben.
Das Zweite ist das Verbot der Nutzung staatlicher Waldwege. Hier ist meines Erachtens die einschlägige Vorgabe des Ministeriums noch nicht aufgehoben. Wir bestehen darauf, dass diese Anordnung zurückgenommen wird.
Dies hat auch unser Antrag zum Inhalt. Deshalb werden wir auf einer Sachabstimmung darüber bestehen.
Auf die unnötigen gerichtlichen Auseinandersetzungen wie im Fall Schauinsland wurde schon hingewiesen. Ich kann mich dem anschließen. Ich verweise auf den vorliegenden Antrag der Fraktion GRÜNE und möchte dazu nicht weiter Stellung nehmen.
Meine Damen und Herren, es ist sicher nicht falsch, wenn wir als Ergebnis dieser Debatte festhalten: Die Windenergie bleibt ein unverzichtbarer Bestandteil im Energiemix der erneuerbaren Energien.
Das auch von der Landesregierung selbst angestrebte Ziel des Ausbaus der Windkraftanlagen auf 920 Gigawattstunden pro Jahr sollte nicht unterschritten werden. Dieses Ziel ist auch erreichbar. Das bedeutet nicht, dass wir hier einen exorbitanten Ausbau von Anlagen hätten, wie das der ehemalige Ministerpräsident einmal dargestellt hat,
Wir kommen sicher bei den derzeitigen Leistungen, die die Windkraftanlagen erbringen, mit einer Verdopplung der
Ich meine, wir sollten auch darauf verweisen, dass man auf schikanöse Planungs- und administrative Vorgaben verzichten sollte. Unser Antrag bezieht sich genau auf diesen Sachverhalt.
(Beifall bei der SPD und den Grünen – Abg. Gö- schel SPD: Die Verteufelung der Windkraft muss ein Ende haben!)
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal grundsätzlich: Ich glaube, dass ein Wettbewerb der Technologien besser ist, anstatt bestimmte Technologien dauerhaft zu subventionieren, und zwar ein Wettbewerb anhand der Kriterien Klimaschutz, Effizienz und Wirtschaftlichkeit.
Hohe Einspeisevergütungen führen zusammen mit der Abschreibung für die Anleger mit dazu, dass auch auf ungünstigen Standorten Windräder gebaut werden.
Der Klimaschutz ist dabei oft nur noch ein Randkriterium. Wichtiger ist inzwischen die Eigenschaft eines Windrads als rentables Anlageprojekt. Aber Windkraftanlagen sollen Strom produzieren und nicht Schiffsfondsabschreibungen ersetzen.
Sonst will Rot-Grün immer die unberührte Natur schützen, aber auf jedem Hügel sollen Windräder installiert werden.
(Abg. Dr. Witzel GRÜNE: Doch nicht auf jedem Hügel! – Zurufe der Abg. Knapp SPD und Kretsch- mann GRÜNE)
Hier bei uns fehlt die grundlegend gute Windhöffigkeit, es fehlt die Grundlastfähigkeit, die technisch mögliche Leistung der Windräder wird im Schnitt nur zu 15 % erfüllt, und Reservekraftwerke brauchen Sie auch noch.
Die Windkraftstudie der dena sagt, dass die Versorgungssicherheit schon heute wegen der unzuverlässigen Windkraft gefährdet und das europäische Hochspannungsnetz überlastet ist. Nun gibt es erste Beschwerden aus Holland und aus Polen, dass dort die Netze wackeln, wenn in Norddeutschland alle Windräder laufen. Bläst der Wind nicht, wie im Sommer 2003, brauchen wir Kohle- und Atomstrom. Bläst der Wind zu stark, droht die Überlastung der Netze.
Der Vorwurf, das Land verhindere auf seinen Liegenschaften die Windenergie, ist falsch. An der Kreisgrenze der Landkreise Calw und Freudenstadt, in Simmersfeld, wird derzeit das größte Windparkprojekt in Baden-Württemberg geplant: 15 Anlagen mit 30 Megawatt Gesamtleistung.
Was Ihnen bei der Opposition nicht in den Kram passen dürfte, ist die Tatsache, dass der Hauptverpächter für den Kraftwerkspark das Land Baden-Württemberg mit seinem Staatswald ist.
Nach dem Windatlas hätte die Gemeinde Simmersfeld in vier der fünf Ortsteile Windräder zulassen sollen. Durch diese Konzentration konnte dies vermieden werden.