Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute den Gesetzentwurf zur Vereinigung der Landesanstalt für Umweltschutz, kurz LfU genannt, und der UMEG, dem Zentrum für Umweltmessungen, Umwelterhebungen und Gerätesicherheit.
Ich bringe ihn zumindest ein, und ich gehe davon aus, dass ich Ihr Interesse wecke, Herr Kretschmann.
Bevor ich auf das Ziel und den Zweck der Zusammenlegung näher eingehe, werde ich kurz den Blick zurück auf die historische Entwicklung von LfU und UMEG richten.
Die LfU wurde 1975 aus vier bis dahin selbstständigen Landeseinrichtungen gegründet und als behördlich strukturierte Einrichtung geführt. War zunächst die landesweite Umweltbeobachtung eine zentrale Aufgabe der LfU, so hat sie sich im Laufe der Jahre zu einem modernen Umweltdienstleistungsbetrieb entwickelt. Als Beratungsstelle für
Ministerien und Behörden in Baden-Württemberg, aber insbesondere auch als Transferstelle für Forschung und Wissenschaft hat sie sich auch über die Landesgrenzen hinaus einen sehr guten Ruf erworben.
Die UMEG GmbH wurde 1990 vom Land und mehreren privatwirtschaftlichen Mitgesellschaftern gegründet. Der privatrechtlichen UMEG GmbH wurden im Bereich der Emissions- und Immissionsmessungen Routineaufgaben von der LfU übertragen.
Zum 1. Januar 2001 erfolgte dann durch Gesetz die Umwandlung der UMEG GmbH in eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Diese Umwandlung wurde in der 101. Plenarsitzung der 12. Legislaturperiode am 14. Dezember 2000 einstimmig beschlossen. Ziel war es, durch eine steuerlich günstigere Organisationsform die Landeskassen zu entlasten. Dieses Ziel haben wir auch erreicht.
Mit einem Team von Spezialistengruppen führt die UMEG Immissions-, Emissions- und Raumluftmessungen durch, analysiert die Schadstoffe in den Medien Luft, Wasser, Boden, Pflanzen und in Gebrauchsgegenständen, verwaltet Anlagen, erhebt und verwaltet Umweltdaten und berät in Fragen des Immissionsschutzes, der Geräte- und Produktsicherheit und der Chemikaliensicherheit.
Warum vereinigen wir nun diese beiden Einrichtungen? Die dringend notwendige Haushaltskonsolidierung macht Einsparungen in den Ressorthaushalten und Einsparungen bei den Personalausgaben unumgänglich. Damit wird zwangsläufig eine weitere Konzentration der Landesverwaltung auf den Kernbestand der Aufgaben erforderlich. Im Rahmen dieser Zielsetzung der Verschlankung und Bündelung der Landesverwaltung hat die Haushaltsstrukturkommission 2003 unter anderem die Zusammenfassung von LfU und UMEG empfohlen. Die Vereinigung der beiden Einrichtungen ist ein entscheidender Schritt, um in der Umweltverwaltung die erforderlichen Reformmaßnahmen umsetzen zu können.
Die Zusammenfassung und die Weiterentwicklung einer einheitlichen Organisations- und Aufgabenstruktur wird die Voraussetzung dafür schaffen, auch künftig die notwendigen Aufgaben des Umwelt- und Naturschutzes zu bewältigen sowie die bisher erreichten hohen Arbeits- und Qualitätsstandards weiterentwickeln zu können. Die Bündelung der hohen fachlichen Kompetenz und des breiten Erfahrungswissens der beiden auf den Gebieten der Umweltbeobachtung und des Umweltschutzes renommierten Einrichtungen wird die Schlagkraft beim Umweltschutz im Land weiter erhöhen.
Die neue Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg soll zum 1. Januar 2006 als
rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts die bisherige Arbeit von LfU und UMEG fortführen. Dies erfolgt durch die Eingliederung der LfU in die UMEG. Die Rechtsform der rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts hat sich in den vergangenen viereinhalb Jahren bewährt und stellt die wirtschaftlich beste Lösung dar. Diese Rechts- und Organisationsform ist für das Land vorteilhaft; insbesondere stellt diese Lösung sicher, dass gravierende tarif- und zusatzversorgungsrechtliche Überleitungsprobleme vermieden werden. Wir wollen damit auch erreichen, dass die Neustrukturierung nicht durch arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen belastet wird. Die neue Landesanstalt bzw. das Land führen die jeweils bestehenden Arbeitsverträge mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der UMEG und der LfU fort. Für das Land entstehen durch diese Neustrukturierung keine finanziellen Mehrbelastungen.
Nun ganz kurz zu den wichtigsten strukturellen Grundzügen der vereinigten Einrichtung. In weiten Bereichen sind sie mit den bisherigen Regelungen zur UMEG identisch. Im Wesentlichen werden die Aufgaben der UMEG und der LfU als eigene Aufgaben fortgeführt. Für uns ist wichtig, dass sich durch die Vereinigung auch für die kommunale Seite keine Veränderungen oder Nachteile gegenüber der jetzigen Situation ergeben werden.
Die vom Gesellschaftsrecht geprägten Strukturen der UMEG haben sich in der Vergangenheit bewährt und werden fortgeführt. Die Organe der vereinigten Anstalt sind der Präsident und der Verwaltungsrat. Sie sind verpflichtet, die neue Landesanstalt nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu führen.
Der neuen Landesanstalt wird keine Dienstherrenfähigkeit übertragen. Sie wird der Rechtsaufsicht und – trotz ihrer Rechtsform als selbstständige Anstalt – auch der Fachaufsicht der fachlich zuständigen Ministerien unterstellt. Die Finanzierung der Anstalt erfolgt auch weiterhin aus dem Einzelplan des Umweltministeriums.
Der Vereinigungsprozess wurde und wird vom Ministerium, den Leitungen von LfU und UMEG sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sorgfältig vorbereitet, unter anderem in zahlreichen Arbeitsgruppen, in die Anregungen und Bedenken Eingang finden konnten. Nicht zuletzt durch diese gemeinsame Vorbereitung und den offenen Austausch der Argumente sind wir – da bin ich mir sicher – mit der neuen Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz für die Herausforderungen der Zukunft in diesen wichtigen Aufgabenfeldern bestens gerüstet.
In diesem Sinne freue ich mich auf eine hoffentlich lebhafte, aber einvernehmliche Beratung im Ausschuss.
aber nicht deshalb, weil uns Ihr Gesetzentwurf nicht interessieren würde. Im Gegenteil, wir halten ihn für wichtig.
Vielen herzlichen Dank. Ich kann mich aber nicht erinnern, Herr Kretschmann, dass ich gesagt hätte, dass Sie kein Interesse daran haben.
(Heiterkeit – Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Und wach! – Abg. Rau CDU: Kretschmann ist ein Stilist!)
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 13/4523 an den Umweltausschuss zu überweisen. – Sie stimmen der Überweisung zu. Es ist so beschlossen.
Antrag der Fraktion der CDU und Stellungnahme des Staatsministeriums – Stärkung der Eigenverantwortung der Länder – Drucksache 13/2323
Die Fraktionen sind übereingekommen, keine Aussprache zu führen und den Antrag für erledigt zu erklären.
a) Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums – Ausbau der Windkraftnutzung in Baden-Württemberg; hier: Regionalplanung – Drucksache 13/2997
b) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum – Verbot der Nutzung staatlicher Waldwege durch Windkraftanlagenbetreiber – Drucksache 13/3099
c) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums – Ausbauperspektive und Potenziale der Windkraftnutzung auf den ausgewiesenen Vorrangflächen der Regionalverbände – Drucksache 13/3226
d) Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Innenministeriums – Verzicht auf weitere Prozesse gegen die Windkraftanlagen am Schauinsland – Drucksache 13/3363
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung zu a und d fünf Minuten, für die Begründung zu b und c fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor fast vier Jahren, im September 2001, gab es ein Treffen des damaligen Ministerpräsidenten mit den Präsidenten verschiedener Vereine. Vertreten waren dabei der Schwäbische Albverein, der Schwäbische Heimatbund, der Landesjagdverband und der Landesfischereiverband. Thema dieses Treffens war die Windkraft, obwohl kein Vertreter der Windkraftnutzung eingeladen war.