wie viele Drucksachen verschickt werden müssen, was allein an Papier durch die Lande geht, bis alles wieder geändert ist?
Deswegen ist die klare Aussage der FDP/DVP: Wenn ohnehin wieder eine Änderung des Gesetzes ansteht, sind wir gern bereit, darüber nachzudenken – aber nicht heute separat.
Bei der von Ihnen begehrten Änderung geht es eben nicht nur um einen Federstrich, sondern sie würde eine gewaltige Bürokratie auslösen. Dafür, meine ich, lohnt sich im Moment bei der geringen Zahl der Fälle der Aufwand nicht.
(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Carla Bregenzer SPD: Mit der Liberalität ist es schon lange her! – Weitere Zurufe von der SPD)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte gern mit einem Zitat von Sozialminister Renner einsteigen:
Das Ziel ist, Hemmschwellen gegenüber der homosexuellen Minderheit abzubauen und Offenheit der Bevölkerung für die Belange homosexueller Menschen zu erreichen.
Das hat Herr Sozialminister Renner in seinem schriftlichen Grußwort für den CSD in Stuttgart geschrieben. Sehr löblich, sage ich da, Herr Sozialminister Renner. Sie haben dabei die grüne Landtagsfraktion voll auf Ihrer Seite.
Nachdem Meinungsumfragen zeigen, dass über 60 % der Bevölkerung gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften tolerieren, müssen, denke ich, die Hemmschwellen nicht so sehr bei der Bevölkerung als vielmehr bei der CDU abgebaut werden, wenn man sich die Berichterstattung der letzten vier Wochen einmal betrachtet.
(Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Zim- mermann CDU: Sie lesen nicht, was darin steht! Ich toleriere sie auch!)
Ein CDU-Mitglied schreibt, dass es den christlichen Wurzeln der Partei und auch dem gesunden Menschenverstand widerspreche, eine solche Veranstaltung wie den CSD zu unterstützen.
Ganz schlimm wird es mit der Aussage, dass Homosexualität abnorm sei und einhergehe mit Pädophilie und Promiskuität.
Damit nicht genug: Der CDU-Fraktionsvorsitzende Mappus äußert sich zum CSD und beschreibt die Parade als frivole, karnevaleske Zurschaustellung von sexuellen Neigungen.
Es fehlt nur noch die Aussage des Kollegen Zimmermann, der die Parade als lautstark, frivol, sexistisch und obszön bezeichnet.
(Beifall bei der SPD und der Abg. Edith Sitzmann GRÜNE – Abg. Zimmermann CDU: Haben Sie die Bilder gesehen?)
Ich weiß, wovon ich rede. Es ist eine Beleidigung all der Gruppen, die am CSD teilnehmen. Das ist eine Beleidigung für uns, das ist eine Beleidigung für die AIDS-Hilfe, für das Frauenzentrum Sarah, für den DGB, für das Kulturzentrum Dieselstraße. Selbst die FDP-Bundestagsfraktion hat einen Wagen beim CSD, meine Herren, meine Damen.
Kollege Zimmermann, es ist auch eine Beleidigung derjenigen Personen, die wie die Sozialbürgermeisterin der Stadt Stuttgart, Müller-Trimbusch, oder wie die Stuttgarter Bezirksvorsteherin Andrea Krüger, die der CDU angehört, bei diesem CSD ein Grußwort sprechen.
Ich sage Ihnen: Motten Sie Ihre Stammtischpolitik ein, und machen Sie endlich Ernst mit Ihren Bekenntnissen zu Toleranz und Akzeptanz für Lesben und Schwule in BadenWürttemberg!
Kollege Zimmermann, seitdem Sie sich zu diesem Thema zu Wort gemeldet haben, reden Sie am Thema vorbei.
Bei der Einstellung zu homosexuellen Partnerschaften hat sich in der Gesellschaft einiges getan, und da muss sich noch einiges tun – auch in der CDU.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, Sie haben heute die Möglichkeit, dazu etwas zu tun. Stimmen Sie dem Gesetzentwurf zur Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes zu, damit endlich alle homosexuellen Paare die Möglichkeit haben, ihre Partnerschaft auf dem Standesamt eintragen zu lassen!
Nach dem Ausführungsgesetz der Landesregierung zum Bundesgesetz ist der Eintrag der Lebenspartnerschaft ja nur in den Landratsämtern möglich, mit Ausnahme der kreisfreien Städte, die vorhin ja auch zitiert worden sind. Nach
wie vor halten wir das Standesamt für den angemessenen Ort, die eingetragene Partnerschaft abzuwickeln. Standesämter sind die kompetenten Behörden, um Personenstandsänderungen vorzunehmen, für die Schließung traditioneller Ehen wie für Homoehen. Wir fordern Sie auf, die Ungleichbehandlung, die durch das Landesausführungsgesetz vorgesehen ist, endlich zu beenden und die Eintragung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften auf Ebene der Städte und Gemeinden zu regeln, was übrigens der Landkreistag immer gefordert hat.
Wenn Sie es mit der Beendigung der Diskriminierung ernst meinen, fordere ich Sie auch auf, das Landesrecht schnellstens an das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Lebenspartnerschaftsanpassungsgesetz anzupassen. Ohne die Anpassung des Landesrechts an die neuen Bestimmungen werden gleichgeschlechtliche Partnerinnen und Partner nach wie vor jeden Tag benachteiligt. In allen Bereichen des Landesrechts gibt es einen Anpassungsbedarf, wie die Landesanpassungsgesetze von Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen gezeigt haben.