Protocol of the Session on June 30, 2005

(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Sehr gut! – Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP)

Das haben wir noch nie gemacht. Wir haben schon immer gesagt, dass vor allem in einem Punkt nachgebessert werden muss: Wir wollen eine gesetzliche Verankerung für die gemeindeübergreifenden Kindergärten.

Zweitens war ganz klar, dass die Rahmenvereinbarung keine Rechtssicherheit bot.

(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Das ist richtig!)

Dem ist am Anfang auch immer widersprochen worden. Auf einen Abgeordnetenbrief, den ich am 21. Januar 2004 geschrieben hatte, hat der frühere Sozialminister Repnik geantwortet, dass es Probleme durch das neue Kindergartengesetz gebe, da die Rahmenvereinbarung keine Rechtsverbindlichkeit gegenüber einzelnen Kommunen besitze. Man hat nun eineinhalb Jahre gebraucht, um das zu erkennen. Und Sie sind immer noch nicht bereit, dies gesetzlich nachzubessern.

Aber Ihnen ist mulmig geworden.

(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Wir werden ärgerlich! Uns wird nicht mulmig!)

Ich kann mich daran erinnern, dass Sie angesichts der realen Umsetzung des neuen Kindergartengesetzes im Finanzausschuss 2004 einen Entschließungsantrag beschlossen haben.

(Abg. Hoffmann CDU: Das kostet aber Geld! – Ge- genruf des Abg. Kiefl CDU: Sehr viel sogar!)

Es war ein Entschließungsantrag, mit dem aufgezeigt werden sollte, welche gesetzlichen Änderungen der Inhalt der Rahmenvereinbarung notwendig macht. Außerdem wurde ein Bericht angefordert. Wir haben diesen Bericht bekommen. In ihm wurde klar, dass ca. 20 % aller Gruppen nicht in die Bedarfsplanung einbezogen wurden.

In einem nächsten Schritt wurden Gespräche zwischen den kommunalen Landesverbänden und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband geführt. Diese Gespräche haben zu dem Ergebnis geführt, dass eine gemeinsame Empfehlung abgegeben werden soll. Diese Empfehlung wurde am 20. April 2005 unterschrieben.

(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Dank an alle, die dazu beigetragen haben!)

Darin weist der Städtetag auf die Schlechterstellung von Waldorf-, Wald- und Betriebskindergärten hin und empfiehlt den Städten, ihre bisherige Haltung zu überdenken

(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Richtig!)

und interkommunal einen Kostenausgleich zu vereinbaren,

(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Richtig! So, wie es das Gesetz vorsieht!)

insbesondere solange am Wohnort kein bedarfsgerechtes Kinderbetreuungsangebot vorhanden ist und die Eltern zur Vereinbarung von Familie und Beruf auf ein entsprechendes auswärtiges Betreuungsangebot angewiesen sind. Es geht also nicht nur um die Wald-, Waldorf- und Betriebskindergärten,

(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Generell!)

sondern es geht vor allem auch um die Kindergärten von größeren Städten wie zum Beispiel Stuttgart, Karlsruhe, Ludwigsburg oder Esslingen.

Was eine solche Empfehlung wert ist, was eine solche Empfehlung bewirkt, konnten wir der Zeitung entnehmen. Die Empfehlung wurde im April vom Städtetag und vom Paritätischen Wohlfahrtsverband unterschrieben.

(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Und von Gemeindetag und Landkreistag!)

Zu den kommunalen Landesverbänden, Kollege Noll, zählen der Gemeindetag, der Städtetag und der Landkreistag.

(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Also, alle!)

Was ist diese Empfehlung, die im April unterschrieben wurde, wert, wenn ich im Mai in der Zeitung lese, dass sowohl die Stadt Stuttgart als auch die Stadt Ludwigsburg einen Beschluss fassen, keine auswärtigen Kinder mehr aufzunehmen?

(Zuruf des Abg. Dr. Noll FDP/DVP)

Diese Empfehlung ist doch das Papier überhaupt nicht wert, auf dem sie steht. Da müssen Sie jetzt nicht hier aufstehen und brüllen: „Jetzt reicht es uns! Die werden an den Pranger gestellt!“,

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

sondern es ist endlich einmal Zeit, Nägel mit Köpfen zu machen. Die Zeit der Worte ist vorbei. Die Zeit des Handelns ist gekommen.

(Abg. Fischer SPD: Jawohl! – Abg. Schmiedel SPD: Jawohl! Wie heißt das auf Lateinisch? – Hei- terkeit)

Ich kann es Ihnen auf Englisch oder auf Französisch sagen. – Es gibt einige freie Träger, die bereits jetzt vor dem Aus stehen. Es liegen bereits jetzt acht Petitionen vor. Deshalb dürfen wir nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag warten.

(Zuruf des Abg. Dr. Noll FDP/DVP)

Wir dürfen auch nicht warten, bis eine „relevante Anzahl“ beschriebener Fälle vorliegt. Diese liegen schon jetzt vor. Wenn der Kollege Klenk sagt, 100 % seien das Ziel, muss ich sagen: 100 % haben wir schon jetzt nicht erreicht.

Deshalb: Handeln Sie jetzt! Lassen Sie uns gemeinsam beschließen, eine gesetzliche Nachbesserung vorzunehmen, und stimmen Sie dem Änderungsantrag der SPD zu!

(Beifall bei den Grünen und der SPD – Abg. Schmiedel SPD: Sehr gut!)

Das Wort erteile ich Herrn Staatssekretär Rau.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir müssen bei dieser Debatte zwei Dinge auseinander halten: Das eine ist, dass wir vor eineinhalb Jahren ein neues Kindergartengesetz verabschiedet haben, das in seinen Auswirkungen in den meisten Bereichen der Kindergärten positive Folgen hatte, und das an

(Staatssekretär Rau)

dere ist, dass wir mit einigen Folgewirkungen an wenigen Plätzen nicht dauerhaft auskommen können und deswegen nachsteuern müssen.

(Abg. Kretschmann GRÜNE: Also dann muss man es nachbessern!)

Nachbessern müssen.

(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Handwerkliche Feh- ler! – Abg. Braun SPD: Murks!)

Es sind keine handwerklichen Fehler, Herr Kollege Palmer, sondern es sind Fehler, die dort auftreten, wo es offensichtlich an der Bereitschaft zur Abstimmung, die im Gesetz vorausgesetzt wird, mangelt. Das ist etwas anderes als ein handwerklicher Fehler.

(Beifall bei der CDU – Abg. Fleischer CDU: So ist es! – Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Von beiden Seiten nicht!)

Mit der Änderung des Kindergartengesetzes ging einher, dass wir die Vielfalt der Betreuungsangebote im Land wesentlich ausbauen konnten. Die Zahl der altersgemischten Gruppen hat sich seither verdreifacht, die Zahl der Ganztagsgruppen mehr als verdoppelt. Die Regelung, hier eine Pauschalierung vorzunehmen und jährlich 394 Millionen € ins FAG zu geben, war im Grundsatz richtig, weil wir davon überzeugt sind, dass vor Ort eine verantwortliche Bedarfsplanung für Kindergärten möglich und notwendig ist. Dass das Gesetz die Zuständigkeiten ganz eindeutig auf die kommunale Seite gegeben hat, war eine richtige Entscheidung.

Es war auch beabsichtigt, dass die Betreuungsangebote besser abgestimmt werden und sich am tatsächlichen örtlichen Bedarf orientieren. Wir sind davon ausgegangen, dass in einer solchen Betreuungslandschaft dem Prinzip der Pluralität und dem Prinzip der Subsidiarität Rechnung getragen wird

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Richtig!)

und dass sich die Interessen der Eltern auch in einer Vielfalt unterschiedlicher pädagogischer Ansätze widerspiegeln. Wir haben auch die Voraussetzungen dafür schaffen können, dass Betreuung und Arbeitsplatz näher zusammengebracht werden können, etwas, was sicher richtig und notwendig war.

Damit sind die Rahmenbedingungen für die Familien insgesamt verbessert worden. Das macht deutlich, dass wir keinen Grund haben, dieses Kindergartengesetz in seinen Grundstrukturen zu hinterfragen.

(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Das ist richtig!)

Wir stehen hundertprozentig dahinter und können deutlich machen, dass das für fast 100 % der Einrichtungen die richtige Lösung war. Gerade für Einrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet hat dieses Kindergartengesetz durchaus eine Verbesserung bringen können, nämlich dann, wenn sie in Bedarfsplanungen aufgenommen worden sind, was auch in sehr vielen Fällen geschehen ist. Dann haben sich nämlich die Betriebskostenzuschüsse von 56 auf

63 % erhöht. Es gibt eine Menge gemeindeübergreifender Einrichtungen, die jetzt einen höheren Zuschuss bekommen als vorher.