Wie der Gemeindetag, meine Damen und Herren, sehen auch wir die jetzt beschlossene gemeinsame Empfehlung als Ansatz zur Klärung und Lösung der letzten offenen Fälle an.
Wir sagen Ihnen aber gleich dazu – und hier sieht sich insbesondere der Arbeitskreis Sozialpolitik unserer Fraktion in der Pflicht –: Wir werden zu diesem Thema ja auch immer wieder in Pressemitteilungen zitiert. Wenn bis zum Beginn des Kindergartenjahrs 2005/2006 auch die letzten Fälle nicht im Sinne der Beteiligten geregelt sind, werden wir noch in diesem Jahr – so, wie es in unserem Änderungsantrag steht – im Zusammenhang mit der ohnehin anstehenden Novellierung des Kindergartengesetzes einen entsprechenden verbindlichen Antrag auf den Weg bringen. Diesen Schritt haben wir schon einmal angekündigt.
Wir hatten aber – ich kann es nicht oft genug wiederholen – auf die Vernunft aller Beteiligten gesetzt, was wir heute nochmals tun. Aber dann, meine Damen und Herren – das sage auch ich – ist Schluss!
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, insbesondere liebe Frau Wonnay! Ich stehe zu jedem Wort, das Sie von mir zitiert haben. Ich bin wirklich geneigt, mit Cicero zu sagen: Quo usque tandem abutere patientia nostra?
Jetzt soll man nicht übersehen, dass die Mehrzahl der Kommunen, ob Städte oder Gemeinden, im Sinne des Gesetzes Subsidiarität, Wunsch- und Wahlrecht und Trägerpluralität respektiert haben, aber eben nicht alle. Es gibt zu viele, die dies nicht respektiert haben. Deswegen haben wir in der Tat nicht untätig zugesehen, sondern auf der Grundlage des Geistes der Rahmenvereinbarung, der eben nicht umgesetzt worden ist, anhand dieser Einzelfälle – und da bedanke ich mich bei allen, die mit tätig waren, vom Kollegen Haas von der CDU über uns bis hin zum Paritätischen Wohlfahrtsverband – im April dieses Jahres eine erneute gemeinsame Empfehlung aller Beteiligten verabschieden können.
Auf dieser Basis konnten wir die Hoffnung haben, dass auch die Mitglieder der drei kommunalen Landesverbände – um die es aber selbst nicht geht; denn sie haben erkannt, dass das Prinzip der Subsidiarität vor Ort nicht wirklich wahrgenommen wird – und damit alle Kommunen in diesem Land Baden-Württemberg endlich begreifen, dass sie dem Geist dieses Gesetzes zuwiderhandeln, wenn sie ihre teilweise Monopolstellung ausnutzen, um freie Träger – egal, ob betriebliche, Waldorf- oder sonstige Kindergärten – schlicht und einfach auszubremsen. Da ist jeder Einzelfall ein Fall zu viel!
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Fischer SPD: Herr Kollege, das sagen wir doch schon lan- ge!)
Deswegen stehen wir dazu. Ich sage, weil ich ja auch in den Gesprächen mit den Bürgermeistern teilweise höre: „Ja, so weit kommt es noch, dass wir eigene Einrichtungen schließen, weil da etwa Waldorf- oder Waldkindergärten vor der Tür stehen“: Nein! Verehrte Damen und Herren, das ist genau das Thema Subsidiarität. Da, wo die Kommune, der Staat diese Leistung nicht selbst erbringen muss,
(Abg. Marianne Wonnay SPD: Sie haben, weil Sie nach links schauen, die falsche Blickrichtung, Herr Kollege Noll! – Zuruf von der SPD: Schauen Sie nach rechts!)
wo ein freier Träger diese Aufgabe entsprechend dem Wunsch der Eltern erbringt, hat sich die Kommune gefälligst zurückzuziehen!
Das ist nicht nur eine ordnungspolitische Frage. Lesen Sie in diesem Zusammenhang einmal den Brief der Initiative „Haselmäuse“, die ja ganz klar darstellt, dass die freien Träger eine qualitativ hochwertige Leistung erbringen, und das auch noch günstiger, zu einem geringeren Preis, als es die Kommune überhaupt kann. Also, wenn diese Damen und Herren nicht begriffen haben, was Subsidiarität bedeutet, dann sollten sie doch wenigstens einmal begreifen, dass sie damit auch finanziell günstiger fahren, insbesondere auch was das Personal betrifft.
Deshalb verstehe ich wirklich nicht, warum einige – ich sage es jetzt einfach einmal so – Hartleibige in diesem Land sich schlicht und einfach nicht den Empfehlungen der kommunalen Landesverbände anschließen wollen.
Wir haben, um die Vielzahl derer, die es richtig machen, nicht zu bestrafen, gesagt: Wir geben jetzt noch eine letzte Chance. Diese gemeinsame Empfehlung ist im April dieses Jahres – das ist also noch nicht so furchtbar lange her – von allen unterzeichnet worden. Jetzt haben die letzten Hartleibigen die Chance, sich nach dieser Empfehlung ihrer Spitzenverbände zu richten, sie umzusetzen und dafür zu sorgen, dass freie Träger in diesem Land und damit auch die Eltern die Chance haben, die Wahlfreiheit in Anspruch zu nehmen und ihrem Wunsch zu folgen. Wenn dies wieder nicht gelingen sollte – deswegen unser Änderungsantrag –, dann werden wir wirklich nicht mehr zuwarten, sondern es wird im Rahmen einer Novellierung des Kindergartengesetzes die gesetzliche Regelung kommen, die Sie fordern. Und das wird sehr zeitnah sein.
Ich darf nur noch eine Anmerkung machen. Wie die Stadt Stuttgart teilweise medienmäßig herausgegangen ist – „Wir zahlen nichts mehr für Kinder von außen“ –, nachweislich ohne zuvor Gespräche mit den Entsendekommunen geführt zu haben, fand ich nicht ganz in Ordnung.
Es ist in der Tat Zeit, dass diejenigen umdenken, die immer noch nicht begriffen haben, dass sie gegen den Geist des Kindergartengesetzes verstoßen – das ist ein gutes Gesetz –, weil sie sich nicht an Empfehlungen halten, die sie zwar gesetzlich nicht binden, die aber klare Vorgaben machen. Wenn sie dies nicht tun werden, werden wir zu diesem Mittel greifen müssen
und diese Beteiligung an einem interkommunalen Kostenausgleich für Kindergärten gesetzlich regeln. Daran dürfen Sie uns dann messen.
(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Capezzuto SPD: Sie haben gerade Ca- to mit Cicero verwechselt! – Abg. Boris Palmer GRÜNE: Das war Cato!)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, ich spreche für uns alle: Wenn es heute das letzte Mal wäre, dass wir über dieses Thema reden müssen,
würde ich es gut finden. Es wäre auch gut, wenn wir heute alle dem Änderungsantrag der SPD zustimmen würden.
Schon bei der Einbringung der Novelle zum Kindergartengesetz haben wir darauf hingewiesen, dass es eine Schlechterstellung für Einrichtungen mit besonderen pädagogischen Konzepten und gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet geben wird: Waldorfkindergärten, Waldkindergärten und Betriebskindergärten. Am Anfang wurde uns das nicht geglaubt. Kollege Noll, Sie haben das ja angesprochen. Sie haben immer auf freiwillige Vereinbarungen gesetzt. Nach zwei Jahren zeigt sich, dass die freiwilligen Vereinbarungen nicht gegriffen haben.
Zur Kostenerstattung im Kindergartengesetz, Kollege Klenk: Es ist nicht so, dass wir das ganze Kindergartengesetz schlechtreden.