Sie warten jetzt eineinhalb Jahre zu. Es ist eben nicht nur ein Problem der Waldorfkindergärten und der Waldkindergärten, sondern auch ein Problem zum Beispiel von Betriebskindergärten. Ich erinnere die Kolleginnen und Kollegen, die mit uns in der Enquetekommission „Demografischer Wandel“ sind, an die Aussage des von der CDU benannten sachverständigen Unternehmers Dr. Schwiezer, der gesagt hat, gerade auch für betriebliche Einrichtungen, von denen wir noch viel mehr in diesem Land brauchen – Sie wissen, dass wir da nicht gerade glänzen –, sei ein solcher Ausgleich, und zwar ein gesetzlich verbindlich geregelter Ausgleich, zwischen Standortgemeinde und Wohnsitzgemeinde dringend notwendig.
Genau das Gleiche hat man uns bei einem Vor-Ort-Termin an der Universität Hohenheim gesagt, weil das Gleiche natürlich auch für die Angebote der Kinderbetreuung an den Hochschulen gilt. Wenn jetzt Herr Oettinger nach eineinviertel Jahren, nachdem wirklich glasklar ist, dass es Probleme gibt, sagt:
„Wenn sich jetzt auf freiwilliger Ebene immer noch nichts tut, müssen wir uns der Gesamtverantwortung im Landtag bewusst werden“,
dann muss ich Ihnen wirklich sagen, dass Sie die Zeichen der Zeit verpennt haben. Sie haben bisher nicht die richtige Weichenstellung für die Kinder und die überdurchschnittlich ehrenamtlich Engagierten gerade in den Waldkindergärten und den Waldorfkindergärten vorgenommen, und Sie haben bisher auch betriebliche Initiativen und den dringend notwendigen Ausbau der Betreuung an den Hochschulen verhindert. Wir geben Ihnen heute eine Chance, diesen längst überfälligen Schritt zu tun.
Meine Damen und Herren, zu dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/4449, rufe ich noch den Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 13/4458, auf.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zuerst mit dem zweiten Antrag – Haltung der Landesregierung zu einem Rechtsgutachten über das neue Kindergartengesetz – beginnen. Dabei geht es um angebliche Verstöße gegen Bundesrecht und um das Konnexitätsprinzip nach der Landesverfassung.
Hierzu, meine Damen und Herren, gibt es nach der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs nur dann eine Verpflichtung, wenn Aufgaben übertragen werden, für die zuvor ein anderer Verwaltungsträger zuständig war. Dies liegt nicht vor. Unabhängig davon wurde im Rahmen der Novellierung auch eine Ausgleichsregelung im Finanzausgleichsgesetz vorgenommen. Ebenso sieht das Bundesverfassungsgericht, was die Verpflichtung kreisangehöriger Gemeinden, Kindergartenplätze im erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen, angeht, den Landesgesetzgeber nach dem SGB VIII als ermächtigt an, Gemeinden zur Bereitstellung der erforderlichen Kindergartenplätze zu verpflichten. Dies hat übrigens der Bundesgesetzgeber durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz jetzt nochmals eindeutig klargestellt.
Unabhängig davon wurde die Finanzierungsregelung zwischen dem Land, den kommunalen Landesverbänden, den Kirchen, Verbänden und sonstigen Trägern der Jugendhilfe einvernehmlich vereinbart.
Lassen Sie mich nun aber zu Ihrem Antrag bezüglich der Existenzgefährdung für Waldkindergärten durch das neue Kindergartengesetz kommen. Wir, meine Damen und Herren, sehen in diesem Zusammenhang nicht nur die Waldkindergärten – Sie haben das am Schluss auch richtigerweise und vollständigkeitshalber angeführt, Kollegin Wonnay –, sondern alle Kindergärten mit besonderer pädagogischer Prägung und überörtlichem Einzugsgebiet. Dazu zählen, wie gesagt, auch Betriebskindergärten und Einrichtungen an Hochschulen, wie Sie das auch in der Begründung Ihres Änderungsantrags dargestellt haben.
Hier, meine Damen und Herren, waren es insbesondere unsere Kolleginnen und Kollegen, an der Spitze unser Arbeitskreisvorsitzender Alfred Haas, die sich in zahlreichen Gesprächen und Veranstaltungen für die praxisnahe und verbindliche Umsetzung des neuen Kindergartengesetzes,
übrigens schon im Vorfeld, nämlich bereits seit März 2003, eingesetzt haben. Zugegeben, es war stellenweise schon ein Kraftakt, der mit der seit wenigen Wochen vorliegenden gemeinsamen Empfehlung des Landes, des Städte- und des Gemeindetags, des Landkreistags und des Paritätischen Wohlfahrtsverbands einen hoffentlich gelungenen Abschluss gefunden hat. Nicht nur einmal ist dabei die Lösung auf Messers Schneide gestanden.
Der Erfolg, meine sehr verehrten Damen und Herren, hängt nun von der Bereitschaft der kommunalen Ebene ab, diesen Empfehlungen zu folgen. Wir werden dies in den nächsten Wochen – ich sage absichtlich „Wochen“ – in gewohnter Weise weiter beobachten. Nur wenn alle an einem Strang in die gleiche Richtung ziehen, kann Baden-Württemberg
auch den wichtigsten Faktor für Familienfreundlichkeit, die höchste Geburtenrate in Deutschland, auch in Zukunft halten und weiter ausbauen.
Herr Kollege Klenk, könnten Sie die Frage beantworten, was Sie in Ihrem Änderungsantrag unter einer „relevanten Anzahl“ verstehen? Denn bisher haben Sie immer gesagt, die Zahl sei an einer Hand abzulesen. Wir wissen, dass es deutlich mehr sind. Da müssten Sie schon ein bisschen präziser werden, was Sie unter einer „relevanten Anzahl“ verstehen.
Liebe Kollegin Wonnay, das sage ich Ihnen ganz präzise: Wir verstehen alle darunter, also 100 %. Das kann ich Ihnen hier so sagen.
In unserem Änderungsantrag steht: „eine relevante Anzahl“. Und ich sage Ihnen jetzt hier auf Ihre Frage: Wir wollen, dass alle das regeln, alle!
(Abg. Ursula Haußmann SPD: Dann schreiben Sie es doch hinein! – Abg. Schmiedel SPD: Dann re- gelt es doch gleich!)
Es reicht doch, wenn ich es gesagt habe. Wir sagen aber auch schon heute klar und deutlich, dass wir überhaupt keine Lust haben, uns weiter von den Eltern, den Trägern, aber auch von Ihnen ständig vorhalten zu lassen, dass das Gesetz grundsätzlich mangelhaft sei.
(Abg. Schmiedel SPD: Wenn es alle sagen! – Abg. Capezzuto SPD: Wenn alle das sagen, dann muss ja was dran sein!)
Moment! Wir alle reden hier dauernd über Überregulierung. Jetzt geben wir nach dem Subsidiaritätsprinzip eine Aufgabe nach unten und versprechen uns alle davon, dass das in unserem Sinne geregelt wird.
Jetzt müssen wir deswegen hier doch nicht aufeinander einschlagen, sondern wir müssen die tatsächlichen schwarzen
Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen, diese Kommunen erweisen uns, insbesondere aber auch ihren eigenen Verbänden, die mit uns gemeinsam an einer einvernehmlichen, unbürokratischen Regelung interessiert sind, einen Bärendienst.
Beschönigungsversuche, wie Sie es von der SPD in Ihrem Änderungsantrag formulieren, haben wir vonseiten der CDU-Fraktion bei diesem Thema noch nie gemacht. Wir haben noch nie Beschönigungsversuche unternommen. Wir haben nur stets an die Vernunft der kommunalen Seite appelliert, meine Damen und Herren.
Die beiden Petitionen zu diesem Thema, die bislang eingebracht wurden, betrafen, nebenbei bemerkt, zwei SPD-Bürgermeister.