Können Sie mir bestätigen, dass in den 40 % auch die Konzessionsabgabe für das Wegerecht auf kommunaler Seite drinsteckt, was durchaus etwas mit dem Energiebereich zu tun hat?
In der bisherigen Debatte haben wir so getan, als ob das Wasserentnahmeentgelt für die Energieversorgungsunternehmen ein wesentlicher Kostenfaktor von 100 % unserer Stromkosten wäre. Er ist nur ein Kostenfaktor für 20 % unserer Stromkosten.
10 Millionen beim Großkraftwerk Mannheim, genau. – Ich will damit überhaupt nicht sagen, wir sollten auf diese Einwände der Energieversorgungsunternehmen nicht eingehen.
Aber ich will gleichzeitig das Problem relativieren und wieder zurück in die Größenordnung bringen, in die es tatsächlich gehört.
Sie sagen auf der einen Seite, morgen müssten wir mit denen verhandeln, weil sie heute schon investiert hätten. Gleichzeitig sagen Sie, durch die Wasserrahmenrichtlinie bekämen wir in absehbarer Zeit – ich glaube, Sie haben von fünf Jahren gesprochen –
Jetzt frage ich einmal: Wenn sich heute ein Energieversorgungsunternehmen dafür entscheidet, ein neues Kraftwerk zu bauen – Vorlaufzeit mindestens fünf Jahre, und das ist
warum müssen wir uns dann hier stundenlang den Kopf um ein Problem zerbrechen, welches offensichtlich gar kein so großes Problem ist?
Herr Kollege Scheuermann, stimmen Sie mir zu, dass das Großkraftwerk Mannheim konkrete Pläne in der Schublade hat, und zwar nicht für ein Atomkraftwerk, sondern für ein Kraftwerk mit einem Kohleblock und einem Gasblock? Ist Ihnen bekannt, dass der frühere Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion und jetzige Ministerpräsident in Mannheim Erwartungen geweckt hat, den Wasserpfennig zu reduzieren, um die Wettbewerbsfähigkeit dieses Standorts zu erhöhen?
Denn die Investoren haben natürlich die Entscheidung zu treffen, ob sie auf die baden-württembergische Seite des Rheins gehen, wo die Belastungen um 10 Millionen € höher sind, oder auf die andere Seite des Rheins gehen.
Was wollen Sie jetzt eigentlich? Wollen Sie jetzt sagen, sie sollten noch fünf Jahre warten, oder wollen Sie sagen, sie sollten jetzt investieren?
Ich habe bloß gesagt, wir sollten es nicht überhöhen und nicht ernster nehmen, als es ist. Ich habe versucht, ein paar Argumente von Herrn Dr. Caroli zu widerlegen.
Jetzt aber noch einmal zur Rechtsprechung: Die Rechtsprechung hat uns ein Bescheidungsurteil gegeben, welches gesagt hat, wir müssten ein Gutachten erstellen.
Bei diesem Gutachten kommt es nicht nur auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des unmittelbaren Betreibers des Versorgungswerks an, sondern auch auf die – –
etwas zur SchALVO sagen. Herr Kollege Dr. Caroli, ich bestreite und stelle in Abrede, dass unsere SchALVO keine Effizienz erzeugt hätte. Sie hat in dem relativ kurzen Zeitraum vielleicht nicht die Effizienz erzeugt, die der eine oder andere sich versprochen hat,
aber im Grund und Boden ist der Nitratgehalt deutlich zurückgegangen, und im Grundwasser hat er auf jeden Fall nicht zugenommen, sondern ist, wenn auch in geringem Umfang, ebenfalls zurückgegangen.
Eine letzte Bemerkung noch zu Ihnen: Wenn gesagt wird, das, was wir bisher mit eigenem Geld im Rahmen von MEKA für unsere Landwirte ausgeben, müsse – Schicksal des Wasserpfennigs hin oder her – erhalten bleiben, hätte ich von Ihnen verlangt, dass Sie sich wenigstens überlegen, wo die Deckung herkommt, und sich nicht einfach hier hinstellen und sagen, wir müssten das machen.