sondern entsprechend den unterschiedlichen Kräften des Ehrenamts, des Hauptamts und der Familienarbeit, die in Baden-Württemberg im ländlichen Raum in aller Regel noch mehr intakt ist als in der Großstadt im Brennpunkt.
(Abg. Drexler SPD: Entschuldigung! Nach Artikel 104 kann er es machen, aber er ist nicht zuständig!)
Wenn er nicht zuständig ist, dann haben Sie ein Problem. Aber von uns zu verlangen, das Geld des Steuerzahlers und das Geld, das von Ihnen auf der Bank aufgenommen wird, weil Sie in Berlin Schulden machen wie die Sautreiber – –
Das Geld, das auch von den Steuerzahlern in Baden-Württemberg kommt, abzulehnen würde mit unserem Amtseid nicht übereinstimmen.
(Abg. Capezzuto SPD: Jedes Geld dürft ihr auch nicht nehmen! Das wäre auch nicht legal! – Gegen- ruf des Abg. Wieser CDU: Bei einem Italiener muss man vorsichtig sein! – Unruhe)
Aber noch ist die Regierung in Berlin legal im Amt. Deswegen kann man von dort Geld annehmen, sooft man will.
Jetzt fragen Sie, Kollege Drexler, zum zweiten oder zum dritten Mal: „Warum habt ihr denn 90 % ausgezahlt? Mit 70 % hätte es für alle gereicht.“
Wir hätten vorrangig dieses Projekt steuern müssen, das andere nicht in gleichem Maße. Diese 90 % und das Windhundverfahren waren Kernstücke der Richtlinie der Landesregierung; das wissen Sie.
Im März 2004 – das muss man betonen und wiederholen – gab es einen Antrag Ihrer Fraktion, von einer Änderung der Richtlinie abzusehen.
(Abg. Drexler SPD: Da war aber die Hälfte schon verplempert! – Gegenruf des Abg. Mappus CDU: Darum geht es doch gar nicht! Es war etwas ande- res jetzt!)
Wesentliche Voraussetzung... ist die Zusage, dass es für entsprechende Investitionen eine 90-prozentige Förderung... gibt.
Wir haben jetzt erkannt, dass der Bund zu wenig Geld bereitstellt, weswegen für manche Gemeinde der Antrag nach dem Windhundverfahren zu spät gestellt worden ist.
(Abg. Drexler SPD: Das ist doch Quatsch! – Ge- genruf der Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Was ist da Quatsch? Das ist die Realität!)
Jetzt haben wir damit ein Problem. Ich glaube, die Reihenfolge ist klar: Zuallererst muss derjenige, der das Fass aufgemacht hat, prüfen, ob er die Geister, die er ruft, auch bedienen kann. Die Bundesregierung hat das Fass aufgemacht und ist deswegen als Erste in der Pflicht, zu klären, was mit Anträgen, die nicht zum Zuge kommen, im nächsten und im übernächsten Jahr überhaupt gemacht werden soll.
zu beraten, ob und wie man die übrigen Anträge in den nächsten Jahren abarbeiten kann. Das hat mit dem KIF und Umschichtungen zu tun.
Vielleicht hat es im Nachtragshaushalt auch mit einer anderen Umschichtung zu tun. Aber das Ganze ist ja auch ein Verhandlungsauftrag den Kommunen gegenüber.
Ich meine – das gilt generell bei allen Aufgaben, die zwischen Land und Kommunen in der Trägerschaft und in Fragen der Finanzen zu behandeln sind –: Es wäre falsch, wenn die Regierung bei dem Pokerspiel mit den Kommunen alle ihre Karten auf den Tisch legen würde.
Sie sind im Grunde genommen nur daran interessiert, gegen uns unterwegs zu sein. Wenn die Regierung alle Karten auf den Tisch legen würde, käme für den Landeshaushalt von Baden-Württemberg mit Sicherheit ein schlechteres Ergebnis heraus, als wenn die Verhandlungen ergebnisoffen beginnen und zielführend sind.
Bezüglich der Ganztagsschule und der Trägerschaft von Kindergärten, Kollege Noll, will ich mit Ihnen die Frage besprechen, wie sich Trägerschaft und Aufgabentrennung entwickeln sollen. Ihr Vorschlag ist logisch, nämlich klare Vollverantwortung. Trotzdem sehe ich andere Argumente, die meines Erachtens weiterführend sind.