Protocol of the Session on December 9, 2004

Gesetz über das Landesinstitut für Schulentwicklung

und dazu den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/3857-1. Mit ihm wird begehrt, in den § 2 einen neuen Absatz 8 einzufügen.

Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse abstimmen über die Ziffer 1 des Änderungsantrags der Fraktion der SPD, Drucksache 13/3857-3, mit dem ein anderer Name für dieses Gesetz beantragt wird. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die Ziffer 1 dieses Antrags ist mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse abstimmen über Ziffer 2 Buchst. a dieses Änderungsantrags, mit dem begehrt wird, dass § 5 Abs. 5 Satz 2 eine andere Fassung erhält. Wer diesem Buchstaben zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Ziffer 2 Buchst. a mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse nun abstimmen über Ziffer 2 Buchst. b dieses Änderungsantrags, mit dem begehrt wird, § 6 Abs. 1 zu ändern. Wer diesem Buchstaben zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dieser Buchstabe ist mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/3857-2, abstimmen. Auch hier wird eine Änderung des § 6 Abs. 1 beantragt. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Auch diese Änderung ist mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse nun über Ziffer 2 Buchst. c des Änderungsantrags der Fraktion der SPD, Drucksache 13/3857-3, abstimmen. Danach soll § 6 Abs. 2 eine andere Fassung erhalten. Wer diesem Buchstaben zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Auch Ziffer 2 Buchst. c ist mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse nun über Artikel 1 in der Fassung des Gesetzentwurfs Drucksache 13/3678 abstimmen. Wer Artikel 1 zu

stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 1 ist mehrheitlich angenommen.

Ich rufe auf

Artikel 2

Änderung des Landesbesoldungsgesetzes

Wer diesem Artikel zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 2 ist mehrheitlich angenommen.

Ich rufe auf

Artikel 3

Inkrafttreten

Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 3 ist mehrheitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 9. Dezember 2004 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Errichtung des Landesinstituts für Schulentwicklung“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde mehrheitlich zugestimmt.

Damit ist Punkt 6 der Tagesordnung erledigt.

Ich darf nun noch bekannt geben, dass durch die Verabschiedung des Zweiten Hochschulrechtsänderungsgesetzes – das war unser heutiger zweiter Tagesordnungspunkt – die Fundstellenangabe im Einleitungssatz von Artikel 2 des Gesetzes zur Errichtung des Landesinstituts für Schulentwicklung ergänzt werden muss. – Sie sind damit einverstanden, dass die Regierung ermächtigt wird, die entsprechende Fundstellenergänzung bei der Veröffentlichung im Gesetzblatt vorzunehmen.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Ja, natürlich!)

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (AGSGB II) – Drucksache 13/3698

Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses – Drucksache 13/3801

Berichterstatter: Abg. Staiger

Herr Abg. Staiger, wünschen Sie als Berichterstatter das Wort? – Das ist nicht der Fall.

(Stellv. Präsidentin Christa Vossschulte)

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat festgelegt, dass in der Zweiten Beratung dieses Gesetzentwurfs keine Aussprache geführt werden soll. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 13/3698.

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, Drucksache 13/3801. Der Sozialausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.

Kann ich den Gesetzentwurf im Ganzen zur Abstimmung stellen? –

(Abg. Fischer SPD: Ja!)

Das ist der Fall.

Wer dem Gesetzentwurf Drucksache 13/3698 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetzentwurf wurde einstimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 9. Dezember 2004 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (AGSGB II)“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.

Damit ist Punkt 7 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und zur Änderung abfallrechtlicher und wasserrechtlicher Vorschriften – Drucksache 13/3677

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt und Verkehr – Drucksache 13/3829