und dazu den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/3857-1. Mit ihm wird begehrt, in den § 2 einen neuen Absatz 8 einzufügen.
Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse abstimmen über die Ziffer 1 des Änderungsantrags der Fraktion der SPD, Drucksache 13/3857-3, mit dem ein anderer Name für dieses Gesetz beantragt wird. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die Ziffer 1 dieses Antrags ist mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse abstimmen über Ziffer 2 Buchst. a dieses Änderungsantrags, mit dem begehrt wird, dass § 5 Abs. 5 Satz 2 eine andere Fassung erhält. Wer diesem Buchstaben zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Ziffer 2 Buchst. a mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse nun abstimmen über Ziffer 2 Buchst. b dieses Änderungsantrags, mit dem begehrt wird, § 6 Abs. 1 zu ändern. Wer diesem Buchstaben zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dieser Buchstabe ist mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/3857-2, abstimmen. Auch hier wird eine Änderung des § 6 Abs. 1 beantragt. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Auch diese Änderung ist mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse nun über Ziffer 2 Buchst. c des Änderungsantrags der Fraktion der SPD, Drucksache 13/3857-3, abstimmen. Danach soll § 6 Abs. 2 eine andere Fassung erhalten. Wer diesem Buchstaben zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Auch Ziffer 2 Buchst. c ist mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse nun über Artikel 1 in der Fassung des Gesetzentwurfs Drucksache 13/3678 abstimmen. Wer Artikel 1 zu
stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 1 ist mehrheitlich angenommen.
Wer diesem Artikel zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 2 ist mehrheitlich angenommen.
Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 3 ist mehrheitlich zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Errichtung des Landesinstituts für Schulentwicklung“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde mehrheitlich zugestimmt.
Ich darf nun noch bekannt geben, dass durch die Verabschiedung des Zweiten Hochschulrechtsänderungsgesetzes – das war unser heutiger zweiter Tagesordnungspunkt – die Fundstellenangabe im Einleitungssatz von Artikel 2 des Gesetzes zur Errichtung des Landesinstituts für Schulentwicklung ergänzt werden muss. – Sie sind damit einverstanden, dass die Regierung ermächtigt wird, die entsprechende Fundstellenergänzung bei der Veröffentlichung im Gesetzblatt vorzunehmen.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (AGSGB II) – Drucksache 13/3698
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat festgelegt, dass in der Zweiten Beratung dieses Gesetzentwurfs keine Aussprache geführt werden soll. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 13/3698.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, Drucksache 13/3801. Der Sozialausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.
Wer dem Gesetzentwurf Drucksache 13/3698 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetzentwurf wurde einstimmig zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (AGSGB II)“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und zur Änderung abfallrechtlicher und wasserrechtlicher Vorschriften – Drucksache 13/3677