Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es bedarf keiner besonderen Erkenntnis, dass man den Spieltrieb von Menschen nicht wird verhindern können.
Man kann ihn aber, verehrter Kollege Zimmermann – das ist ja die Intention dieses Staatsvertrags –, in geordnete und auch in überwachte Bahnen lenken. Das hat der Herr Innenminister ja schon bei der Einbringung des Gesetzentwurfs so ausgeführt.
Wir begrüßen, dass nach der gelungenen Regionalisierung der Toto-Lotto-Mittel nun auch hier eine bundeseinheitliche
Regelung geschaffen wurde. Das Lotteriewesen ist ja eigentlich eine originäre Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer. Es macht aber durchaus Sinn, dass sich die einzelnen Bundesländer hier auf einen gemeinsamen Staatsvertrag verständigt haben, denn schließlich macht das Glücksspiel nicht an Ländergrenzen Halt. Daher begrüßen wir diese bundeseinheitliche Regelung.
Das illegale Glücksspiel soll damit verhindert werden. Allerdings, verehrter Herr Kollege Junginger, werden wir das wahrscheinlich nie ganz schaffen.
Aber das bedeutet natürlich nicht, dass wir uns nicht bemühen sollten, dieses Ziel zu erreichen. Aber gerade in Zeiten des Internets ist es einfach schwierig, illegale Glücksspiele komplett zu verhindern.
Erwähnt werden muss – und ich glaube, dass wir alle uns dessen bewusst sind –, dass der Europäische Gerichtshof mit seinen Entscheidungen sicher noch die eine oder andere Nachbesserung von uns fordern wird. Aber das hindert uns nicht daran, diesen Staatsvertrag auf der Basis der aktuellen Rechtsprechung jetzt so zu verabschieden.
Ich möchte noch eine einzige kritische Anmerkung machen, die ich bereits bei der Ersten Beratung gemacht habe. § 9 regelt ja den zulässigen Kostenanteil bei neuen Lotterien. Diese zulässigen Kosten sind sehr hoch angesetzt. Unsere eigene Toto-Lotto-Gesellschaft hat einen sehr niedrigen Kostenanteil. Dies ist natürlich für die Spielerinnen und Spieler gut. Hier könnte es zu einem Ungleichgewicht kommen. Ich bitte deshalb darum, dass das Ministerium ein Augenmerk darauf richtet und gegebenenfalls später noch Korrekturen vornimmt.
Wir sind auf alle Fälle mit diesem Staatsvertrag einverstanden. Ich darf für die Fraktion GRÜNE Zustimmung signalisieren.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bedanke mich für die breite Zustimmung, die dieser Gesetzentwurf zu dem Staatsvertrag in diesem hohen Hause findet.
Es ist richtig, was gesagt worden ist: Ein solcher Staatsvertrag soll das Glücksspiel, das man nicht verhindern kann, in geordnete Bahnen lenken. Wir müssen aber einen weiteren Gesichtspunkt sehen: Durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist auch bei unseren deutschen Gerichten eine gewisse Verunsicherung darüber eingetreten, in welchem Umfang private Veranstalter Glücksspiele durchführen dürfen. Da wird auch noch eine Klärung unserer deutschen Rechtsprechung abzuwarten sein. Es gibt ja divergierende Entscheidungen auch verschiedener Verwaltungsgerichte.
Wir gehen mit diesem Staatsvertrag bundesweit beim Thema „Zulassung privater Veranstalter“ wohl im allseitigen Sinne dieses hohen Hauses auf einen restriktiven Kurs. Ob wir ihn auf Dauer halten können, bleibt im Grunde genommen der Rechtsprechung überlassen. Wir hoffen das.
Aber es ist ja auch so: Wie Ihnen bekannt ist – und da könnte man vielleicht auch Ihr Anliegen gleichzeitig mit hineinnehmen, Frau Dederer –, muss man ohnehin nach fünf Jahren einen Erfahrungsbericht abgeben. Da könnte man beides, die Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch den Anteil der Veranstalter an den Spielerträgen doch noch einmal überprüfen. Darauf wollte ich aufmerksam machen.
Der letzte Punkt ist: Dieses Thema wird uns alsbald noch einmal beschäftigen müssen, weil wir zu dem Staatsvertrag, wie Sie wissen, noch ein kleines Ausführungsgesetz des Landes benötigen.
So weit zu dem Thema von heute Morgen, dass wir Vorschriften, soweit es irgend geht, verhindern wollen. Aber die Praxis zwingt oft wiederum zu einem anderweitigen Handeln.
Noch einmal herzlichen Dank für diese breite Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. Ich glaube, wir sollten so verfahren, wie es inzwischen von allen Rednern beschrieben worden ist.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen deshalb in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 13/3140.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 13/3170. Der Innenausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.
Der Gesetzentwurf besteht aus zwei Paragraphen. Ich gehe davon aus, dass ich den Gesetzentwurf insgesamt zur Abstimmung stellen kann. – Sie sind damit einverstanden.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetzentwurf wurde einstimmig zugestimmt.
lautet: „Gesetz zu dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist einstimmig zugestimmt worden.
Meine Damen und Herren, der Landtag hat in seiner Sitzung vom 6. Mai 2004 Herrn Professor Dr. Joachim von Bargen aus Freiburg für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Herrn Dr. Rudolf Schieler zum Mitglied des Staatsgerichtshofs mit der Befähigung zum Richteramt gewählt. Herr Professor von Bargen hat die Wahl angenommen.