Einen Teil dieser Arbeit – das möchte ich heute einmal ausdrücklich nennen – leistet auch die beim Rechnungshof eingebundene Institution der Staatlichen Rechnungsprüfungsämter. Ich stelle das heute einmal extra heraus. Sie sind, um es mit einem Bild zu sagen, so wie die Hände an einem Körper, die einen großen Teil der praktischen Arbeit durchführen, deren Einsatz aber von einem Kopf in Karlsruhe geplant und geleitet wird.
Der Landesrechnungshof ist also eine moderne Kontrollinstanz, die vor kurzem – genauso wie das Land BadenWürttemberg – ihren 50. Geburtstag gefeiert hat.
Ein Blick ganz weit zurück: Die Wurzeln des Rechnungshofs reichen allerdings viel weiter, nämlich fast 200 Jahre, bis 1819, zurück. Warum? In Karlsruhe war die Wiege des Parlamentarismus in Deutschland. Die badischen Landesstände – so hießen sie damals –, die den ersten Schritt in Sachen Demokratie gemacht haben, haben mit der Gründung ihrer Kammer auch das Entstehen einer unabhängigen Rechnungsprüfungsbehörde verbunden. Man stelle sich diese Idee vor fast 200 Jahren einmal vor, eine Idee, die damals, selbst aus heutiger Sicht betrachtet, sensationell war.
Ich gehe davon aus, dass dieses historische Moment auch der Grund dafür ist, dass der Landesrechnungshof seinen Sitz immer in Karlsruhe hatte. Ich denke, dass der Sitz in Karlsruhe auch heute noch gut ist. Denn er garantiert für eine gewisse Regierungsferne.
Sehr geehrte Damen und Herren, eines der modernen Instrumente des Rechnungshofs ist die Beratungstätigkeit. Sie greift eben nicht nur, wenn das Kind bereits im Brunnen liegt, sondern gibt oft schon weit im Vorfeld Warnzeichen.
Ich darf an eine solche beratende Äußerung, die heute topaktuell ist, erinnern. Sie stammt aus dem Jahr 1996 und blickt mahnend auf die expandierenden Pensionslasten. Die damalige Analyse hat den Punkt getroffen. Einige Vorschläge, die vor immerhin acht Jahren noch gar nicht realisierbar erschienen, werden gegenwärtig diskutiert oder sogar umgesetzt.
Auf Baden-Württemberg bezogen, wurde damals einmal der Anstieg der Versorgungslasten auf 35 Jahre im Voraus berechnet. Es wurde festgestellt – das ist auch für uns heute immer noch erschreckend –, dass die Versorgungslasten bis zum Jahr 2020 auf fast 10 % des gesamten Haushaltsvolumens wachsen werden.
In der beratenden Äußerung damals wurden Vorschläge gemacht, wie man dem begegnen könnte. Zum Beispiel ist die Rede von einer verminderten Anrechnung von Dienstzeiten als ruhegehaltsfähige Dienstzeiten. Es ist die Rede von einer Änderung der Ruhegehaltsskala; gemeint ist der Versorgungshöchstbetrag von 75 %. Es ist die Rede von einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit, und es ist nicht zuletzt die Rede von einer Zuordnung der Pensionszahlungen zu den Einzelhaushalten.
Ich denke, auch acht Jahre nach dieser beratenden Äußerung sehen wir diese Vorschläge als topaktuell an. Wir sind gerade dabei, einiges davon umzusetzen. Deswegen sind im vorliegenden Entwurf des Einzelplans 11 zum ersten Mal 5,8 Millionen € für die eigenen Versorgungslasten des Rechnungshofs etatisiert. Dem Rechnungshof ist also mit der beratenden Äußerung von 1996 – ich habe sie nur exemplarisch für andere herausgegriffen – fast prophetische Weitsicht zu bescheinigen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wäre nicht schon 1819 im fortschrittlichen Baden eine Prüfbehörde und wäre nicht
Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wollen nämlich Bürgerinnen und Bürger wissen, ob mit ihrem Steuergeld sorgfältig umgegangen wird. Nicht umsonst werden die Äußerungen des Rechnungshofs und seine Denkschriften von den Medien mit Spannung erwartet und werden die Ergebnisse – je nachdem – von der Presse spektakulär vermarktet. Das ist für die Landesverwaltung nicht bequem, und das soll es auch gar nicht sein. Aber die Arbeit des Rechnungshofs gilt dem Ziel, den bestmöglichen Umgang mit öffentlichen Geldern und effektives Verwaltungshandeln zu befördern. Mit dem kleinsten Einzelhaushalt also wird diese Aufgabe aus Sicht der Berichterstatterin und der CDU-Fraktion optimal wahrgenommen. Ich denke, wir sollten diesen Etat nicht nur billigen, sondern ihn, ich sage einmal, zu unseren eigenen Gunsten auch von Kürzungen ausnehmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident Frank! Die Wertschätzung, die Frau Kollegin Lazarus zum Ausdruck gebracht hat, würde noch stärker wahrgenommen, wenn wir erstens einmal Gelegenheit hätten, diesen Haushaltsteil in einer öffentlichen Sitzung mit Publikum zu erörtern. Denn das, was wir dabei einstimmig verabschieden, würde auf die Zuhörer – von der parlamentarischen Behandlung her – sicherlich einen guten Eindruck machen.
Das Zweite wäre: Die Wertschätzung, die wir uns gemeinsam wünschen, könnten wir noch dadurch steigern, dass wir auch dem Rechnungshof Rederecht im Parlament einräumen.
Es ist ein langjähriges Anliegen, dass auch der Rechnungshofpräsident ebenso wie die Minister im Plenum zum eigenen Haushalt und zur inhaltlichen Arbeit Stellung nehmen können sollte, damit sich die Diskussion nicht nur auf unser Lob und unsere Auswahl der Tätigkeiten des Rechnungshofs beschränkt. Wir danken der Rechnungshofführung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Staatlichen Rechnungsprüfungsämtern für die geleistete Arbeit. Sie war ausgezeichnet.
Wir sehen in unserem Landesrechnungshof – dass er in Karlsruhe sitzt, ist kein Nachteil; wir begrüßen das ausdrücklich – einen absolut kompetenten Politikbegleiter. Ich stelle als Gesprächspartner des Rechnungshofs fest, dass
mittlerweile auch Landesrechnungshöfe miteinander Prüfungen und Kontrollen vornehmen, so zum Beispiel in der Frage der Statistischen Landesämter. Wir untersuchen ja im Querschnitt der Republik einmal und fragen: Wo läuft etwas doppelt? Was lässt sich vereinfachen? Das ist eine moderne Aufgabenstellung, die wir ausdrücklich begrüßen, denn Verwaltungshandeln darf nicht an Ländergrenzen Halt machen, insbesondere wenn es darum geht, zu klären, welche Daten erhoben werden und wer schwerpunktmäßig – unter Umständen mit den neuen Medien – sehr leicht auch Aufgaben übernehmen kann.
Die Frau Berichterstatterin hat ja im Ausschuss auch darauf hingewiesen, dass einerseits, wenn wir die Versorgungsleistungen herausrechnen, der Etatansatz des Rechnungshofs objektiv sogar gesunken ist und dass andererseits dieser Haushaltsplan auch die Vorgaben des Finanzministeriums bezüglich des Sachkostenlimits einhält. Auch das sollte, meine ich, ausdrücklich erwähnt werden, weil von der Aufgabenstellung her die Tätigkeit des Rechnungshofs nicht abnimmt, sondern eher zunimmt. Alles das, was in beratenden Tätigkeiten umgesetzt wird, lässt sich ja nicht so ohne weiteres in Personalstellen und in Abläufen einordnen. Auch die Konsultation in aktuellen Fragen – ich denke an die NSI-Verträge, an Sonderaufträge – und auch gelegentliche beratende Tätigkeiten sind wichtig und gehen über die klassische Kontroll- und Prüfungstätigkeit hinaus.
Ich lese immer mit besonderem Interesse auch die Schuldenbewertung, denn der Rechnungshof ist ja die neutrale Instanz, die sich auch einmal mit den Zahlen ohne Bewertung auseinander setzt und uns alljährlich immer wieder vor Augen führt, dass außerhalb des Landeshaushalts erhebliche weitere Schulden angesetzt sind, die immer mit bedacht werden müssen, und deren Anstieg ist etwas, was eine bedenkliche Entwicklung widerspiegelt. Deswegen auch besonderen Dank, dass in deutlichen Worten und ohne Rücksicht auf politische Positionen die Grundlagen geliefert werden, um hier über Landesschulden und deren Entwicklung diskutieren zu können.
Es ist selbstverständlich, dass wir in jedem Jahr alle drei Kapitel des Haushaltsplans des Rechnungshofs einstimmig verabschieden. Deswegen brauche ich meine Redezeit nicht in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen. Aber der Wunsch besteht, dass wir einmal öffentlich und ausführlich darüber reden können, was eigentlich Rechnungshofaufgabe darstellt, und auch darüber reden können, wo die politische Vorgabe und die Vorgaben des Haushaltsrechts miteinander in eine vernünftige Übereinstimmung gebracht werden müssen. Denn das ist die wesentliche Aufgabe, uns die Voraussetzungen zu liefern, damit wir in unserer Verantwortung richtig entscheiden können. Wir stimmen diesem Einzelplan zu.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die große Übereinstimmung zwischen den Fraktionen zeigt die hohe Wertschätzung, die der Rechnungshof und die Arbeit des Rechnungshofs hier im Parlament genießen.
Meine Damen und Herren, der Rechnungshof ist für uns als Parlament ein unverzichtbares Instrument, um wichtige Einblicke in die einzelnen Haushaltspläne, vor allem auch in den Verwaltungsvollzug zu bekommen. Insofern kann man sagen: Der Rechnungshof ist ein Stachel im Fleisch der Bürokratie. Wir von der FDP/DVP-Fraktion halten es für positiv, dass es diesen Stachel gibt, weil selbstverständlich jede Organisation immer wieder kritisch überprüft werden muss, um zu vermeiden, dass Betriebsblindheit dazu führt, dass mit Mitteln verschwenderisch umgegangen wird.
Angesichts der großen Übereinstimmung und der fortgeschrittenen Zeit möchte ich mich auf wenige wichtige Punkte beschränken.
Wir als FDP/DVP-Fraktion sind der Auffassung, dass es in der heutigen Zeit hoch anzurechnen ist, dass der Rechnungshof von sich aus bei der Wiederbesetzung von Stellen einen Einsparbeitrag für den Landeshaushalt erbringt. Wir sind aber nicht der Auffassung, dass es sinnvoll ist, die Personalstellen des Rechnungshofs zusammenzustreichen und weiter abzubauen. Denn gerade in einer Zeit großer und wachsender Einsparerfordernisse ist der Rechnungshof für das Parlament, aber auch für die Landesverwaltung, die Ministerien und die nachgeordneten Behörden, eine ganz wichtige Einrichtung, um die gewünschten Einsparerfolge erzielen zu können.
Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Personalbudgetierung. Von der Kollegin Lazarus ist angesprochen worden, dass der Rechnungshof in vielen Bereichen selbst Vorreiter bei der Umsetzung einer transparenteren Haushaltsführung ist, zum Beispiel bei der Berücksichtigung der Pensionslasten. Er war auch Vorreiter bei der Personalbudgetierung. Dieses Modell ist abgeschlossen. Es ist über mehrere Jahre erprobt worden. Möglicherweise war die dort gewählte Art der Budgetierung nicht die richtige oder nicht ausreichend. Ich meine aber, dass es wert ist, Herr Präsident Frank, die dort gewonnenen Erfahrungen sehr genau zu prüfen und zu diskutieren, nicht nur mit dem Finanzministerium, sondern auch mit dem Finanzausschuss. Denn ich bin sehr wohl der Meinung, dass wir die Budgetierung verstärkt vorantreiben sollten und dass auch die Personalbudgetierung umgesetzt werden muss – vielleicht nicht in der Form, wie sie beim Rechnungshof erprobt worden ist, aber wir können, glaube ich, daraus wichtige Erkenntnisse erzielen.
Herr Kollege Theurer, wie stehen Sie zu dem Vorschlag der SPD, dem Rechnungshof, der hier schweigend beiseite sitzen muss, ein Rederecht im Parlament und damit auch die Möglichkeit einzuräumen, seine Vorschläge zu begründen?
Wie stehen Sie zum Beispiel zu dem Vorschlag des Rechnungshofs, Schattenhaushalte abzuschaffen und Sonderprogramme für den Landesstraßenbau, meinetwegen auch in Horb, im Haushalt ordentlich auszuweisen?
Sehr geehrter Herr Kollege Palmer, das war nicht eine Zwischenfrage, sondern das war ein ganzes Fragenbündel.
Zweitens: Ich empfinde die Diskussion mit dem Präsidenten des Rechnungshofs und den Rechnungshofdirektoren im Finanzausschuss immer als sehr bereichernd und zielführend. Insofern möchte ich auf diese Diskussion in dem dafür zuständigen Fachausschuss nicht verzichten.