Darum geht es doch gar nicht, Herr Kollege Dr. Witzel. Es geht doch um die Frage der Betrachtung der sicherheitstechnischen Aspekte.
Interessant war ja für uns, dass die Aufzeichnungen über die entscheidende Sitzung der Reaktorsicherheitskommission – darüber gab es wohl Aufzeichnungen; es gab ein Protokoll, es gab Tonbandaufzeichnungen –, in der genau dieser Sachverhalt erörtert wurde, vom Bundesumweltministerium nicht freigegeben wurden. Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, das lässt schon einige Rückschlüsse zu.
Wer nichts zu verheimlichen hat, kann die Fakten auf den Tisch legen. Ich frage mich schon, warum die Protokolle und die Tonbandaufzeichnungen bis heute nicht da sind.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Witzel GRÜNE: Es gibt auch so etwas wie Daten- schutz!)
Da gibt es doch gar nichts herumzudeuteln. Wer sich auf der sicheren oder richtigen Seite fühlt, kann die Fakten auf den Tisch legen, wie es das Landesumweltministerium in diesem Fall auch getan hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die nächste Frage bezieht sich auf die Abschaltung des Reaktors und darauf, welche Maßnahmen gegenüber dem Betreiber zu ergreifen waren. Es gab niemals einen Dissens zwischen dem Bundesumweltministerium und dem Landesumweltministerium über die einzelnen Maßnahmen. Das Landesumweltministerium hat die Maßnahmen vorgeschlagen. Diese wurden auch entsprechend umgesetzt.
Es gab einen Dissens in der Frage: Muss der Reaktor aufgrund einer anzunehmenden Unzuverlässigkeit des Betreibers abgeschaltet werden oder nicht?
Das war der einzige streitige Punkt. Aber auch dieser Punkt, Herr Kollege Dr. Witzel und Herr Kollege Stickelberger, war im Grundsatz nicht mehr Gegenstand des Untersuchungsausschusses. Vielmehr waren im Februar 2002, als der Untersuchungsausschuss das erste Mal getagt hat, diese Punkte alle geklärt. Die Punkte waren damals schon alle abgearbeitet.
Worum ging es? Es ging darum, dass Landesumweltminister Müller am 6. Oktober 2001 ein aufsichtliches Gespräch mit dem Bundesumweltminister führte und man sich während dieses Gesprächs auf eine gemeinsame Vorgehensweise verständigt hat.
Sie haben ein Problem, Herr Stickelberger: Sie kommen mit einem offenen, informativen und sachbezogenen Politikstil
Sie kommen nicht damit zurecht, dass es Menschen in der Politik gibt, die die Fakten auf den Tisch legen,
und die sich in Gesprächen gegebenenfalls auch von einer anderen Meinung überzeugen lassen. Das ist Ihr Problem.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn der Bundesumweltminister hätte anweisen wollen, hätte er es tun können. Er hat es nicht getan.
Wenn Gefahr im Verzug gewesen wäre, Herr Kollege Drexler, hätte der Bundesumweltminister längst vorher anweisen müssen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, interessanterweise gab es aufgrund dieses Vorfalls eine Überprüfung aller Kernkraftwerke in Deutschland. Da war festzustellen, dass es höchst unterschiedliche Regelungen für das Abschalten von Kernkraftwerken hinsichtlich Borsäurekonzentration und Füllmenge bei den Flutbehältern gibt.
Der Vorgang, der bei Philippsburg zu einer Meldepflicht führte, wäre in anderen Kraftwerken ein echtes Nullum gewesen. Damit ist die Meldepflicht in Deutschland mehr oder minder zufällig und wird ihrer Funktion nicht gerecht.
Das Betriebshandbuch Philippsburg hatte einen relativ hohen Maßstab, ein hohes Niveau und hohe Anforderungen an die Sicherheit. Andere Betriebshandbücher in anderen Kernkraftwerken hatten dies nicht.
Meine Damen und Herren, im Untersuchungsausschuss waren wir uns darüber einig, dass wir eine Vereinheitlichung dieser Kriterien in ganz Deutschland im Interesse der Si
Meine Damen und Herren, in allen Druckwasserreaktoren in Deutschland kam es zu bis dato unerkannten Abweichungen. Philippsburg wurde thematisiert, andere nicht. Das ist ein selektives Wahrnehmungsvermögen, Herr Kollege Dr. Witzel.
(Abg. Dr. Witzel GRÜNE: Weil anderswo die Vor- schriften eingehalten wurden, in Philippsburg nicht! – Abg. Drexler SPD: Atomaufsicht!)
Meine Damen und Herren, weiter ist interessant: Die gleichen Informationen, die dem Landesumweltministerium vorlagen, als der Betreiber den Störfall gemeldet hat, wurden unverzüglich nicht nur an den Gutachter des Landes, sondern auch an den Gutachter des Bundes und an das Bundesumweltministerium weitergeleitet. Alle hatten vom ersten Tag der Meldung an denselben Informationsstand.
(Abg. Dr. Witzel GRÜNE: Aber es gibt unter- schiedliche Aufgabenverteilungen! – Zuruf von der SPD: Da sind Sie halt nicht Spitze!)
Wenn alles so schlimm und schwierig gewesen wäre, wie Sie behaupten, und die Gefahr so akut im Verzug gewesen wäre, hätten alle bei gleichem Informationsstand sofort reagieren müssen. Herr Kollege Stickelberger, sie haben das genauso wenig getan wie zunächst das Land,
weil jeder sich seiner Gutachter bedient hat. Auch der Bund kam wohl erst durch einen anonymen Hinweis von außen – das war im Verlauf des Ausschusses nicht genau zu klären – auf die Thematik.
Meine Damen und Herren, am 23. Oktober 2001, also vor ziemlich genau zwei Jahren, vor Beginn des Untersuchungsausschusses wurde dem Landtag zu all den Dingen ein umfassender schriftlicher Bericht zugeleitet.
Zu all den Dingen wurde ein umfassender schriftlicher Bericht zugeleitet. An diesen Sachverhalten hat sich auch nach dem Untersuchungsausschuss de facto nichts geändert.
Meine Damen und Herren, die Vorwürfe, die Sie insbesondere an die Leitung des Ministeriums, aber auch an die Mitarbeiterschaft erheben, entbehren jeglicher Grundlage.