Wenn wir dann noch sagen: „Für BAföG-Empfänger, die ja schon eine Verschuldung anhäufen, muss es eine Regelung geben, nach der die Gesamtschulden aus Studiengebühren und BAföG eine gewisse Schwelle nicht übersteigen dürfen, damit es auch keine psychologische Hemmschwelle zur Aufnahme eines Studiums gibt“, dann können wir wirklich nicht davon reden, durch nachlaufende Studiengebühren würde jemand vom Studium abgehalten.
Angeführt wird auch immer das Argument, der Finanzminister würde Studiengebühren für sich einnehmen. Man muss zunächst einmal sagen: Der Finanzminister nimmt für sich gar nichts, sondern bringt allenfalls etwas in den Haushalt ein.
(Zurufe von der CDU, u. a. Abg. Fleischer, an die SPD gerichtet: Sie tun so, als ob das etwas Böses wäre!)
Gehen wir von zwei Erfahrungen im Land Baden-Württemberg aus. Die erste ist: Wenn wir die Hochschulhaushalte über eine Legislaturperiode hinweg transparent absichern, kennen wir die staatlichen Zuwendungen, und diese werden dann nicht gesenkt. Dann wissen wir auch, dass die eingenommenen Studiengebühren zusätzliche Einnahmen sind, die an die Hochschulen gehen sollen.
Wir haben mit dem Solidarpakt in Baden-Württemberg wie kein anderes Land ein Beispiel für eine nachhaltige und transparente Absicherung der Hochschulfinanzierung geliefert. In dieser Weise müssen wir über Hochschulverträge auch in Zukunft zu einer entsprechenden Absicherung der staatlichen Zuwendungen an die Hochschulen kommen, um zu wissen, welches Delta durch die Studiengebühren eingenommen wird.
Hier ist der falsche Ort, um von einem Eingriff des Finanzministers zu sprechen. Mit dem baden-württembergischen Weg des Solidarpakts wurde nicht eingegriffen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Boris Palmer GRÜNE: Dieses Jahr hat das Gegenargu- ment geliefert! – Zuruf der Abg. Carla Bregenzer SPD)
Das Zweite: Schauen Sie sich die Langzeitstudiengebühren an. Es ist gesetzlich geregelt, dass diese Gebühren den Studierenden zugute kommen. Sie kommen über unsere Programme zur Verbesserung der Lehre den Hochschulen vollständig zugute.
Das heißt, es gibt Regelungen, mit denen wir Erfahrungen gesammelt haben, Regelungen, von denen wir wissen, dass sie halten,
und mit denen man absichern kann, dass Studiengebühren den Hochschulen wirklich zusätzlich zugute kommen.
Diese Studiengebühren müssen das Delta liefern, was uns an der Finanzierung gegenüber Ländern fehlt, die zusätzlich eine hohe private Finanzierung im Hochschulsystem haben. Diese Einnahmen müssen auch in erster Linie der Verbesserung der Lehre zugute kommen. Diese Verbesserung benötigen wir.
Uns hindert die kurz vor der Bundestagswahl erfolgte HRG-Gesetzgebung daran, in den Ländern das zu tun, was Ländersache ist,
nämlich Entwürfe von Hochschulgebührengesetzen einzubringen, diese einzuführen und auch zwischen den Ländern entsprechend ernsthafte Verhandlungen zu führen.
Dass man jetzt vonseiten der SPD im Landtag davon abrückt, das sollte man nicht uns sagen, sondern Frau Ministerin Bulmahn, und man sollte dann im Bundestag die Initiative zur Änderung des HRG ergreifen. Davon sehe ich noch nichts.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Drexler SPD: Nein! Das macht die Föderalismuskommis- sion! Zum zehnten Mal! – Zurufe von der CDU)
Herr Drexler, das würde Frau Ministerin Bulmahn nicht daran hindern, eine solche Gesetzesinitiative zu ergreifen. Ich weiß auch von vielen Grünenabgeordneten aus dem Bundestag, dass sie eine solche Gesetzesinitiative begrüßen würden und sie sofort unterstützen würden.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Schmid SPD: Eine Verfassungsänderung braucht eine Zweidrittelmehrheit!)
Wir brauchen nicht die Verfassung zu ändern, sondern wir müssen einen Satz aus dem Hochschulrahmengesetz streichen.
(Lebhafte Unruhe – Glocke der Präsidentin – Abg. Schmid SPD: Wollen Sie jetzt mehr Föderalismus? – Abg. Carla Bregenzer SPD: Sie wollen halt den Föderalismus da, wo es passt!)
Herr Schmid, ich will genau das, was Sie wollen, und zwar möglichst bald und solide, nämlich nachlaufende Studiengebühren.
Aber das eine schließt das andere keineswegs aus, sondern ein. Wenn wir also für unsere Hochschulen im internationalen Wettbewerb eine Verbesserung der Mittelsituation haben wollen, die die Bürger dieses Landes über Steuern nicht mehr zusätzlich leisten können und die wir schon gar nicht über Verschuldung finanzieren sollten, dann gibt es eigentlich nur einen Weg, nämlich die Initiative der Regierungsfraktionen zu unterstützen und die Grundsatzentscheidung für nachlaufende Studiengebühren mitzutragen. Wer dies nicht tut, der muss sich fragen lassen, wie er denn eine Verbesserung der Hochschulfinanzierung erreichen will
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Erledigung der Anträge.
Frau Präsidentin, ich beantrage zum Antrag der CDU und der FDP/DVP namentliche Abstimmung zu Abschnitt II.
Alle Fraktionen werden sich auch auf Partei- und Bundesebene für den Wegfall des Verbots von allgemeinen Studiengebühren einsetzen.