Herr Bundesfinanzminister Eichel bleibt immer noch bei der Absicht, die Eigenheimzulage abzuschaffen. Die Landesregierung hat sich bislang für die Beibehaltung der Eigenheimzulage ausgesprochen.
Die Landesregierung wird das natürlich im Zusammenhang mit dem gesamten Haushaltsbegleitgesetz noch einmal prüfen. Denn das ist ja gesamter Teil der – –
Meine Damen und Herren, ich komme zu dem von der SPD gemachten Finanzierungsvorschlag des Forderungsverkaufs. Erstens: Dieser Vorschlag ist nicht neu.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Teßmer SPD: Jeder Vorwurf fällt auf einen selbst zurück!)
Ich werde es Ihnen begründen: Gemäß § 39 Abs. 2 des Wohnraumförderungsgesetzes muss sichergestellt sein, dass die Rückflüsse aus den Wohnungsbaudarlehen laufend zur Förderung von Maßnahmen zugunsten der sozialen Wohnraumförderung in dem jeweiligen Land verwendet werden.
Das heißt, dass die Rückflüsse immer wieder für Wohnraumförderungsmaßnahmen verwendet werden müssen.
Herr Staatssekretär, die ganze Zeit denke ich darüber nach, ob Ihrem Haus Zahlen darüber vorliegen, ob der Staat einschließlich aller Förderungen, die er bei Eigenheimförderung oder sonstiger Wohnungsbauförderung leistet, Verluste macht oder ein Geschäft macht. Könnten Sie uns die Zahlen, die Ihrem Haus ja sicher vorliegen, einmal vorlesen?
Wenn Sie die Zahlen nicht vorlesen können, weil Sie sie nicht hier haben, dann können Sie uns vielleicht sagen, wie die Tendenz dieser Berechnung aussieht.
Wenn ich die Zahlen habe, kann ich Ihnen auch die Tendenz sagen. Ich habe aber die Zahlen nicht hier.
(Heiterkeit – Abg. Teßmer SPD: Sie wissen doch, ob es ein gutes Geschäft ist oder nicht! – Abg. Schmiedel SPD: Faktor 8!)
Jedenfalls ist das nach § 39 Abs. 2 des Wohnraumförderungsgesetzes so vorgesehen. Wenn wir uns darüber hinaus die praktischen finanziellen Auswirkungen ansehen, auf die ja Herr Abg. Hofer eingegangen ist, stellen wir fest, dass ein Forderungsverkauf zulasten der Einkommenssituation
Eine letzte Bemerkung, Herr Abg. Moser: Das Thema Forderungsverkauf wurde bereits zu Zeiten der großen Koalition hier in diesem Land besprochen und erledigt – zur Zufriedenheit aller, wie ich gehört habe –, ohne dass es finanzpolitische Probleme gegeben hat. Dabei sollte es auch bleiben.
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Seimetz CDU: Sehr gut! – Abg. Schmiedel SPD: Da wurde aber noch gefördert! Das waren noch Zeiten!)
Das Wort erhält Herr Abg. Gaßmann. Herr Abgeordneter, Ihnen steht noch eine Redezeit von zwei Minuten und fünf Sekunden zur Verfügung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe mich schon darüber gewundert, dass die Aktion, die wir in den letzten Wochen beobachtet haben – dass man erst die Häuslebauer in Baden-Württemberg saumäßig verängstigt hat,
sie in Existenzängste gebracht hat, dann eine Härtefallregelung erlassen hat –, von Ihnen jetzt auch noch als ein großer Erfolg herausgestellt worden ist. Das kann doch nicht wahr sein.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Abg. Dr. Birk CDU: Bausparprämie, Eigenheimzulage: Da haben Sie doch Verunsicherung betrieben!)
Das Zweite: Ich habe heute wieder gehört, dass das neue Mietrecht am Rückgang des Wohnungsbaus schuld sei.
Das neue Mietrecht ist im September des Jahres 2001 in Kraft getreten. Da war der Wohnungsbau in Baden-Württemberg unter dem alten Mietrecht schon von 100 000 Wohneinheiten im Jahr 1995 auf 50 000 Einheiten zusammengecrasht. Also, wiederholen Sie doch nicht immer die alten Märchen!
Drittens: Investitionsbedingungen und Steuerrecht. Was Sie, Herr Staatssekretär, angeführt haben, sind schlichtweg Steuerprivilegien, die abgebaut worden sind. Die gab es,
um es den Reichen zu ermöglichen, gar keine Steuern mehr zu bezahlen, wenn sie in Wohnungen investierten.