Für das Jahr 2004 sieht es so aus, dass das Urlaubsgeld gestrichen wird und beim Weihnachtsgeld eine Zwölftelung der Auszahlungsbeträge erfolgt. Damit erfolgt auch eine Dynamisierung,
und damit wird auch eine Ruhegehaltsfähigkeit der Sonderzahlung erreicht. Wir haben also ganz wichtige und wesentliche soziale Elemente mit dieser Regelung umfasst.
Insbesondere die Familien sind bei dieser Regelung berücksichtigt. Darauf möchte ich namens der CDU-Fraktion hier nochmals ausdrücklich hinweisen.
Diese Regelung hat eine ausgesprochen familienpolitische Komponente. Diese sollte an dieser Stelle auch nochmals hervorgehoben werden.
Ich kann das auch einmal in Zahlen sagen. Wenn man die Familienkomponente und das Grundgehalt zusammenfasst, dann führt das bei einer Familie mit zwei Kindern bei einem Beamten in Besoldungsgruppe A 9 nicht zu einer Rückführung auf 64 %, sondern zu einer Rückführung auf lediglich 66,26 %. Das bedeutet bei diesem Beamten mit zwei Kindern eine Mehrzahlung in Höhe von 60 €. Wenn er drei Kinder hätte, würde es sogar eine Mehrzahlung von 85,20 € bedeuten. Das sind nicht unerhebliche Mehrbeträge.
Ein zweiter Punkt ist mir wichtig: Wir haben diese Einschränkungen machen müssen. Wir sehen auch die Belastungen, die die Beamtinnen und Beamten damit hinnehmen müssen. Ich möchte aber doch sagen, dass es eine ganze Vielzahl von Ländern gibt, Herr Kollege Fischer, die weit schwerer wiegende Absenkungen vorgenommen haben. Ich sage Ihnen: Für das Jahr 2004 sind es die Länder Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die allesamt weit tiefer in die Taschen der Beamtinnen und Beamten hineingreifen.
(Abg. Fischer SPD: Ich habe das nur gesagt, weil Sie jetzt die Kinderkomponente berechnet haben! Die haben wir doch vorher auch gehabt!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir von der CDU-Fraktion unterstützen diesen Gesetzentwurf der Landesregierung und werden ihm zustimmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn Sie, Herr Dr. Scheffold, auf die anderen Bundesländer verweisen, dann möchte ich zunächst einmal auf das Land BadenWürttemberg zurückkommen.
Dabei will ich an das anschließen, was Sie, Herr Finanzminister, zuvor gesagt haben. Sie haben sich wegen der Schnelligkeit, mit der Sie diese Sparmaßnahmen sehr frühzeitig angekündigt haben, ein bisschen selbst gelobt. Es stimmt: Sie haben diese Sparmaßnahmen schon angekündigt, bevor der Bund die Öffnungsklausel formal beschlossen hat. Da waren Sie in der Tat sehr fix. Wir würden uns wünschen, dass die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen bei anderen Gesetzentwürfen auch so schnell wären, insbesondere beim Gesetzentwurf zur Änderung des Ministergesetzes,
den Sie uns schon mehrfach versprochen haben. Kollege Reinhart hat bei der letzten Debatte über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Ministergesetzes im Frühjahr vollmundig erklärt, bis Ende Mai würden die Koalitionsfraktionen diesen Gesetzentwurf vorlegen. Wir warten immer noch darauf. Wo bleibt der Gesetzentwurf?
Herr Minister, ich sehe hier folgenden Zusammenhang: Es wäre ein Signal an die Bediensteten in diesem Land, für die das Land Arbeitgeber ist, wenn Sie mit gutem Beispiel vorangingen und diesen Gesetzentwurf zur Änderung des Ministergesetzes endlich einmal auf den Weg bringen würden.
Herr Dr. Scheffold, nachdem Sie auf die anderen Bundesländer verwiesen haben, möchte ich insoweit zunächst einmal an Baden-Württemberg festhalten. Natürlich sehen auch andere Länder Kürzungen vor. Wenn Sie sich allerdings die bayerische Regelung anschauen, stellen Sie schon wieder eine Ausnahme fest. Dieses Gesetz betrifft ja nicht allein die Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Landes. Sie haben ja eine ganze Menge von Grausamkeiten begangen. Ich denke beispielsweise daran, wie Sie mit den Bediensteten unseres Landes im Zusammenhang mit dem Projekt NSI umgehen. Sie tragen dieses Projekt auf dem Rücken der Bediensteten aus und erwarten, dass sich dieses Projekt durch Stellenabbau mit einer Effizienzrendite finanziert. Letztlich tragen dies die Bediensteten dieses Bundeslandes.
Auch bei der Verwaltungsreform – gleiches Stichwort: Effizienzrendite – geht die Umsetzung der Reformvorschläge zulasten der Bediensteten in diesem Bundesland. Die müssen das letztlich erwirtschaften. Es wird ja auch offen gesagt, dass das ganze Projekt nur bei entsprechendem Personalabbau funktioniert.
Natürlich stellen wir uns nicht einfach hin und lehnen alles ab. Wir haben auch Verständnis dafür, dass überall und bei jedem gespart werden muss. Das ist alles recht und gut.
Wenn Sie sich aber die Stellungnahmen der Verbände anschauen, stellen Sie fest, Herr Finanzminister, dass die durchaus differenziert sind und insbesondere Entlastungen in den unteren und mittleren Einkommensgruppen vorschlagen.
Ich darf einmal Ihren Kollegen Minister Dr. Döring zitieren. Ich zitiere nicht Sie, Herr Finanzminister; das ist mir in Anbetracht der vormittäglichen Diskussion viel zu heiß. Ich darf aber Ihren Kollegen Dr. Döring zitieren. Er hat – nachzulesen in den „Stuttgarter Nachrichten“ vom 26. November – gesagt: „Wer in Stuttgart wohnt, braucht jeden Euro.“ Auch das Weihnachtsgeld sei von vielen fest verplant und keineswegs für den Konsum verfügbar. So der Herr Wirtschaftsminister, dem ich voll zustimme. Er hat dies im Zusammenhang damit gesagt, dass er lieber eine Arbeitszeiterhöhung als eine Reduzierung bei den Besoldungselementen in Kauf nehmen würde.
Ich will das einmal ein bisschen aus der Höhe der großen Politik herunterzonen. Herr Dr. Scheffold, nachdem Sie Zahlen genannt haben, will ich auch eine Zahl nennen. Ein Polizeiobermeister in der zweiten Stufe, ledig, erhält ein Grundgehalt von 1 763 €. Ich sage dies nur, damit man einmal eine Zahl hat, an der man die weitere Diskussion festmachen kann. Bei diesem Grundgehalt sind natürlich ein paar Hundert Euro Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld eine ganze Menge. Das muss man sehen. Der Herr Finanzminister hat ja auch eingeräumt, dass eine Kürzung Härten bringt. Allerdings vermissen wir eine ausreichende soziale Berücksichtigung dieser Tatsache im Gesetzentwurf.
Wir halten diese pauschalen Kürzungen mit dem Rasenmäher für nicht verantwortbar, weil sie insbesondere die mittleren und unteren Einkommensgruppen ähnlich belasten, prozentual zum Teil noch stärker.
(Abg. Fleischer CDU: Das stimmt doch gar nicht! – Abg. Dr. Scheffold CDU: Wer mehr verdient, kriegt natürlich weniger!)
Wir kritisieren auch die verkappte Rückwirkung dieses Gesetzes. Die Einschnitte sollen ja schon für das Jahr 2003 erfolgen; die Prozentzahlen haben Sie genannt. Mit diesen Einschnitten für das Jahr 2003 holen Sie natürlich das bereits ausgezahlte Urlaubsgeld wieder zurück. Das, meine Damen und Herren, halten wir unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes für die Bediensteten dieses Landes für schlicht unzumutbar.
Und die Krone setzen Sie dem noch auf, wenn Sie berücksichtigen, dass Sie die gleiche Regelung auch auf Versorgungsempfänger anwenden, die überhaupt kein Urlaubsgeld
bekommen. Auch da legen Sie diesen niedrigeren Prozentsatz für das Jahr 2003 zugrunde. Das ist unseres Erachtens eigentlich Etikettenschwindel. So sollte man mit den Bediensteten dieses Landes nicht umgehen.
Ach, Herr Fleischer, gehen Sie doch nach Berlin, wenn es Ihnen da so gut gefällt. Immer wenn es brenzlig wird, wenn Sie mit Ihren hausgemachten Schwierigkeiten in diesem Bundesland konfrontiert werden,
Für die zig Millionen, die Sie mit NSI in den Sand setzen, könnten Sie in den unteren und mittleren Besoldungsgruppen viel Entlastung schaffen.
(Beifall bei der SPD – Abg. Drexler SPD: Genau! Sie schmeißen das Geld zum Fenster hinaus! Das weisen wir euch nach!)
Ich komme gleich zum Abschluss und darf unsere Position verdeutlichen. Wir tragen Kürzungen bis zur Besoldungsgruppe A 8 nicht mit. Wir tragen Regelungen für das Jahr 2004 mit und würden eine Verringerung des Prozentsatzes auf 75 % bis Besoldungsgruppe A 11 mitmachen.