Protocol of the Session on June 26, 2003

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal: Ich denke, dass es gut ist, dass wir diese Debatte heute führen und auch genügend Zeit haben, um einmal eine Grundsatzdebatte über das Thema „Neue Steuerungsinstrumente“ zu führen.

Ich möchte allen Fraktionen für die bislang gute und konstruktive Zusammenarbeit im Unterausschuss „Neue Steuerungsinstrumente“ und im Vorgängergremium, dem Beirat NSI, herzlich danken. Ich denke, wir sind mit diesem Gremium auf einem guten Weg. Ich sage das vor allem auch an die Adresse der Frau Kollegin Dederer. Ich habe nicht den Eindruck, Frau Kollegin Dederer, dass die Fragen, die dort gestellt worden sind – auch im Fragenkatalog, in der Beschlussempfehlung der letzten Legislaturperiode und in der mittlerweile aktualisierten Aufstellung von Fragen –, unter den Teppich gekehrt würden. Vielmehr werden wir alle Fragen Punkt für Punkt abarbeiten. Ich verstehe deshalb nicht, dass Sie sagen: „Hier die Oppositionsfraktionen, da die Regierungsfraktionen“. Es geht vielmehr um die Rechte des Landtags von Baden-Württemberg insgesamt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Da müssen wir schon genau bleiben. Es gibt eben unterschiedliche Funktionen. Sie haben das Königsrecht des Parlaments angesprochen: Es ist unsere Aufgabe, den Haushalt aufzustellen, und es ist unsere Aufgabe, die Regierung im Haushaltsvollzug zu kontrollieren und dies letztendlich auch im Haushaltsabschluss entsprechend zu bewerten. Es ist aber eben nicht unsere Aufgabe, den Haushaltsvollzug selbst vorzunehmen.

Ich denke, wir müssen deshalb auch darauf achten, dass wir in der weiteren Arbeit des Unterausschusses als Abgeordnete Instrumente an die Hand bekommen, um auf der Grundlage einer vergrößerten Datenbasis wirksam kontrollieren zu können. Kontrolle darf aber nicht so weit gehen, dass der laufende Haushaltsvollzug von uns unmittelbar in dieser Form kontrolliert und dass in ihn eingegriffen wird. Wie gesagt: Das ist Sache der Regierung.

Zweifelsohne ist es richtig, dass Baden-Württemberg bei diesem Projekt eine Vorreiterrolle einnimmt. Wir sind eine Mammutaufgabe angegangen. Wir sind sie aber gemeinsam angegangen. Ich möchte daran erinnern, dass wir uns – alle Fraktionen in diesem Landtag von Baden-Württemberg – im Rahmen des Haushaltsgesetzes 1998/99 auf den Weg gemacht haben, um die Neuen Steuerungsinstrumente in Angriff zu nehmen. Wir haben zu diesem Beschluss gestanden. Ich hoffe, dass wir auch weiterhin zu diesem Beschluss stehen können.

Ich erinnere im Übrigen in diesem Zusammenhang daran – Frau Kollegin Dederer, Sie waren noch nicht dabei, aber der Kollege Schmid war dabei –, dass damals alle Fraktionen den Beschluss mitgetragen haben, dass für die Refinan

zierung dieses Projekts 3 500 Stellen in der Landesverwaltung eingespart werden sollen

(Abg. Heike Dederer GRÜNE: Da waren die An- fangsschwierigkeiten auch noch nicht klar!)

und dass ab 2004 mit 700 Stellen damit begonnen werden soll. Ich denke, die Regierung wird zum Jahr 2004, was die Refinanzierung bzw. den Einstieg in die Refinanzierung dieses Projekts angeht, entsprechende Vorschläge unterbreiten.

Ich möchte nochmals die Ziele der Neuen Steuerungsinstrumente in Erinnerung rufen. Wir beklagen im Endeffekt, dass wir bei der Haushaltskameralistik viel zu stark ausgabenorientiert und nicht vom Ergebnis her planen und steuern. Uns interessiert einerseits die Kostenseite, das heißt die Frage: Wie teuer ist Verwaltungshandeln? Auf der anderen Seite muss uns aber mindestens genauso die Leistungsseite interessieren: Wie leistungsfähig ist unsere Verwaltung? Die Antwort hierauf brauchen wir, um eben nicht nur über den Kostenfaktor, sondern auch über den Leistungsfaktor und damit über eine Kosten-Nutzen- oder eine Kosten-Leistungs-Relation entsprechende politische Steuerungen vornehmen zu können.

Unser Ziel ist es, gemeinsam Effizienz zu steigern, Einsparpotenziale aufzudecken und über die Ergebnisse des Haushalts, über produktives Verwaltungshandeln letztendlich die große Verwaltung des Landes zu steuern.

Es wurde gerade angesprochen, dass wir dies mit verschiedenen Instrumenten machen. Hierzu zählt das moderne Kostenmanagementsystem, das einen tagesgenauen Überblick über die Einnahmen und die Ausgaben geben kann. Wir machen dies über die Kosten- und Leistungsrechnung, über die Anlagenbuchhaltung und, daraus entwickelt, auch über ein wirksames Controlling mit Kennzahlen.

Herr Kollege Schmid, Sie haben Bayern angesprochen und ausgeführt, dass Bayern darauf verzichtet hat, entsprechende Instrumente bei der Polizei einzuführen. Das ist richtig. Ich möchte aber auch daran erinnern, dass Bayern, was die Zurverfügungstellung entsprechender Leistungskennzahlen angeht, schon viel weiter ist als Baden-Württemberg und dass wir die Kosten- und Leistungsrechnung und das Controlling auch deshalb einführen wollen und müssen, um im Hinblick auf die Leistungskennzahlen der Polizei entsprechende Informationen zu bekommen.

Ich denke, es ist auch richtig – nachdem der Funktionsumfang I mit der Kostenarten- und Kostenstellenrechnung abgeschlossen ist –, dass man zwei Seiten derselben Medaille hat und jetzt logischerweise in die Kostenträgerrechnung einsteigt und diese über die entsprechende Produktbildung so weit voranbringt, dass über eine Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung entsprechende Kennzahlen ermittelt werden können. Im Übrigen, Frau Kollegin Dederer, sind das Kennzahlen, die uns bei der Haushaltsaufstellung und der Haushaltsberatung deutlich mehr Transparenz ermöglichen.

Ich füge noch etwas hinzu: Es war immer das gemeinsame Anliegen aller Fraktionen, die dezentrale Budgetierung dort einzuführen, wo sie wirklich sinnvoll ist, und im Sinne der

Subsidiarität Aufgabenverantwortung und Finanzverantwortung nach unten zu verlagern, weil wir genau wissen, dass mit den Mitteln umso effizienter umgegangen wird, je ortsnäher – unmittelbar an der Aufgabe angesiedelt – sie verwendet werden können.

(Abg. Heike Dederer GRÜNE: Bisher ist es aber erst auf dieser Ebene!)

Das ist die eine Seite. Aber die andere Seite ist mindestens genauso wichtig. Ich denke auch, die Finanzpolitiker sind sich fraktionsübergreifend darin einig, dass man bei den Neuen Steuerungsinstrumenten ein wirksames Planungsund Steuerungsinstrument und wirksame Instrumente im Controlling benötigt, um prüfen zu können, ob vor Ort mit dem effizientesten Mitteleinsatz gewirtschaftet wird.

Insofern kann ich den Widerspruch, der hier zum Teil konstruiert wird, nicht ganz nachvollziehen. Ich sage nochmals: Es liegt im höchsten Interesse der Finanzpolitik in BadenWürttemberg, dass wir beides machen, nämlich Verantwortung nach unten delegieren, gleichzeitig aber auch im Hinblick auf die politische Planung und Steuerung wirksame Instrumente für die Haushaltsplanung, für den Haushaltsvollzug und für die Haushaltskontrolle an die Hand bekommen.

Es wurden Probleme bei der Einführung des Projekts angesprochen. Ich weiß nicht, ob wir besser gefahren wären, wenn wir das Projekt nicht flächendeckend für die gesamte Landesverwaltung eingeführt hätten. Denn wir sehen doch überall, ob das bei der Verwaltungsreform oder in diesem Bereich ist: Sobald es Ausnahmen gibt, kommen viele andere und reklamieren für sich, die Ausnahmen genauso in Anspruch zu nehmen.

Aufgrund der positiven Erfahrungen, die wir – auch mit den Pilotbehörden – gesammelt haben, hatten wir doch eine positive Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlage für die Gesamtbreite des Projekts. Ich denke also, dass es richtig war, in der Fläche, in der Breite einzusteigen, und zwar auch deshalb, weil wir dann in der Landesverwaltung bei der Einführung der Neuen Steuerungsinstrumente nicht zwei unterschiedliche Geschwindigkeiten hatten, sondern sie überall gleichzeitig eingeführt haben.

Wir haben selbst festgestellt, dass das Projekt in den einzelnen Ministerien sehr unterschiedlich aufgenommen wurde. Ministerien wie das Finanzministerium und das Innenministerium waren für die Einführung und sind da an der Spitze gestanden. Es gab aber auch Ministerien – das muss man sagen –, die etwas abgeblockt und gezögert haben.

(Abg. Fischer SPD: Zum Beispiel das zuständige!)

Dadurch, dass wir einheitliche Standards entwickelt und das Projekt breit angelegt haben, ist es aber gelungen, auch die anderen Ministerien mit ins Boot zu bekommen. Und siehe da: Mittlerweile arbeiten auch sie sehr gut mit.

Ich möchte nicht verkennen, dass es Motivationsprobleme gab und dass es Kommunikationsprobleme gab.

(Abg. Fischer SPD: Und noch gibt! – Abg. Heike Dederer GRÜNE: Gibt!)

Es war sicher nicht besonders klug, zu meinen, wir könnten die Neuen Steuerungsinstrumente einführen und das über den Abbau von 3 500 Stellen in der Landesverwaltung finanzieren. Die Möglichkeit einer solchen Refinanzierung des Projekts war für viele Dienststellen im Land sicher nicht besonders motivierend.

Ich erinnere aber daran – diese Erfahrung haben wir auch benötigt –, dass wir den Beschluss gemeinsam gefasst haben. Damals – das können Sie im Protokoll nachlesen – hat keine Fraktion Bedenken gegen den Beschluss angemeldet oder dagegen gestimmt. Insofern sind wir, denke ich, gemeinsam – auch die Regierung – klüger geworden. Ich gestehe aber gerne zu, dass man hier geschickter hätte vorgehen können.

Frau Kollegin Dederer, Sie haben die Schulungen angesprochen. Es gab bei den Schulungen sicher Probleme. Es gab Probleme im Hinblick darauf, wie die Schulungen angelegt sind und welchen Inhalt sie haben. Es ist völlig klar, dass ich einer Finanzverwaltung nicht erklären muss, was eine Abschreibung ist, was eine Rückstellung ist und was andere Begriffe der Betriebswirtschaft und des Rechnungswesens bedeuten.

Es gab aber auch Bereiche in der Landesverwaltung, für die das völliges Neuland war und die erst herangeführt werden mussten. Ich denke, wir haben mittlerweile, auch bei den Schulungen – das wird uns ja auch in der Benotung der Schulungen attestiert –, einiges nachgeholt, besser gemacht. Im Übrigen ist auch, was die möglichst ortsnah an ihren Behörden erfolgende Zusammenfassung von Gruppen für die Schulungen angeht, sicherlich einiges verbessert worden. Da die Schulungen in der Größenordnung von 2,0 benotet sind und ich einmal davon ausgehe, dass diese Benotung keine Gefälligkeitsbenotung ist, denke ich, dass dieses Ergebnis mittlerweile recht gut ist und wir damit zufrieden sein können. Denn völlig richtig ist: Dort, wo keine gute Schulung stattfindet, kann ich auch keinen guten Start und keine Motivation für die Mitarbeiter, die diese Instrumente annehmen sollen, erzeugen.

Es gab dann Kritik, auch im Unterausschuss „Neue Steuerungsinstrumente“, was die Personalräte angeht. Ich denke, der Unterausschuss hat sich dieser Anliegen angenommen. Wir haben sehr ernsthaft mit der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte über verschiedene Fragen diskutiert. Wenn man jetzt einmal ein Resümee zieht, auch was die Dienstvereinbarungen angeht, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz und im Hinblick auf die Detailliertheit der kostenträgerbezogenen Zeit- und Mengenerfassung, dann erkennt man, wenn ich richtig informiert bin, dass bei fast allen Ministerien mittlerweile entsprechende Dienstvereinbarungen abgeschlossen wurden und nur noch ganz wenige anhängig sind; ich bin mir aber sicher, dass man auch dort zu konstruktiven und tragfähigen Lösungen kommen wird.

Insofern denke ich schon, dass wir, auch der Unterausschuss und die Landesregierung, dem Anliegen gerecht geworden sind, die Personalräte entsprechend einzubinden, deren Wünsche und Vorstellungen mit aufzunehmen und sie natürlich auch aufzuklären, dass es nicht im Interesse des Landes ist, mitarbeitergenau zu erfassen, welche Kosten ein Mitarbeiter erzeugt und welche Leistung er bringt. Das

ist auch nie Ziel dieses Projekts gewesen. Für uns war vielmehr im Hinblick auf Benchmark-Vergleiche – wenn man also vergleicht, wie leistungsfähig die einzelnen Behörden sind – immer wichtig, dass die Einheit betrachtet wird, entweder die einzelne Abteilung oder die einzelne Behörde.

Es wurde die Frage der Auswirkungen der Verwaltungsreform auf NSI angesprochen. Ich denke, wir sind an einem Punkt, an dem man NSI prüfen und gegebenenfalls auch Anpassungen vornehmen muss. Wenn dies notwendig ist, dann wird die CDU-Fraktion auch jederzeit bereit sein, entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Jetzt muss eine genaue Untersuchung erfolgen, ob und gegebenenfalls wie NSI weitergeführt wird,

(Abg. Fischer SPD: Oder abgebrochen wird!)

ob das Projekt auch für die Bereiche sinnvoll ist, die jetzt von der Verwaltungsreform betroffen sind. Wir müssen auch überprüfen, inwieweit wir dieses Projekt an veränderte Steuerungsinteressen anpassen müssen. Es hilft auch nicht, hier etwas schönzureden, sondern man muss dort wirklich eine kritische, eine ergebnisoffene Bilanz erstellen und dann die entsprechenden Konsequenzen daraus ziehen.

Aber konkrete Aussagen können eben erst dann getroffen werden, wenn die Struktur der Verwaltungsreform klar ist. Hier besteht eben noch Abstimmungsbedarf zwischen der Landesregierung und den kommunalen Landesverbänden, inwieweit die Stadt- und Landkreise bereit sind, die Neuen Steuerungsinstrumente zu übernehmen. Sie haben zu Recht angesprochen: Es gibt Land- und Stadtkreise, die bereits ein ähnliches System haben.

(Abg. Stickelberger SPD: Die Systeme sind bisher kompatibel!)

Dabei stellt sich die Frage, inwieweit das mit dem Landessystem kompatibel ist. Es gibt aber auch Stadt- und Landkreise, die bislang nichts eingeführt haben. Da stellt sich die Frage, ob sie dieses System übernehmen wollen. Und dann gibt es auch Stadt- und Landkreise, die von vornherein gesagt haben, sie seien nicht bereit, dieses System in dieser Form für die eingegliederten Sonderbehörden zu übernehmen. Dies ist im Übrigen auch logisch. Denn wenn wir die Organisationshoheit für die unteren Sonderbehörden an die Stadt- und Landkreise übergeben, dann ist doch völlig klar, dass das Land die Stadt- und Landkreise, diese Behörden natürlich nicht zwingen kann, die Neuen Steuerungsinstrumente einzuführen. Insofern auch als Antwort auf die Frage von Frau Kollegin Dederer – klare Aussage –:

(Zuruf des Abg. Fischer SPD)

Die Übertragung und Anwendung der Neuen Steuerungsinstrumente kann nur im Einvernehmen mit den Stadt- und Landkreisen erfolgen. Wir können kein System überstülpen, weil, wie gesagt, die Organisationshoheit nach der Eingliederung der Sonderbehörden bei den Stadt- und Landkreisen liegt.

(Abg. Stickelberger SPD: Also Teilausstieg!)

Ich möchte es heute noch gar nicht bewerten, Herr Kollege Stickelberger. Aber wenn die Eingliederung erfolgt ist

und die Stadt- und Landkreise sagen: „Wir haben kein Interesse“, würde dies letztlich in der Konsequenz für diesen Bereich einen Teilausstieg bedeuten. Ich möchte aber ganz bewusst dieser Frage nicht vorgreifen.

Im Übrigen ist natürlich auch die Frage, Frau Kollegin Dederer, ob es wegen der festgelegten Effizienzrendite von 20 %

(Abg. Fischer SPD: Jetzt kommen wir hin!)

für diesen Bereich überhaupt sinnvoll ist, die Neuen Steuerungsinstrumente anzuwenden. Es ist doch völlig klar: Wenn wir mit den Landkreisen über das FAG eine gesetzliche Regelung machen, mit der wir eine Effizienzrendite von 20 % in den nächsten fünf bis sieben Jahren erreichen wollen, wobei der Kostenersatz entsprechend abnimmt, besteht auch keine Notwendigkeit,

(Abg. Heike Dederer GRÜNE: Erhöhung der Kreisumlage!)

die Kosten- und Leistungsrechnung auf die unteren Sonderbehörden zu übertragen. Die Landkreise werden nämlich sofort sagen: Liebes Land, du gibst uns diesen Kostenersatz, deshalb ist dies auch nicht steuerungsrelevant. Wenn es steuerungsrelevant ist, dann vielleicht nach 10 oder 15 Jahren, wenn im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes ein neuer Kostenersatz mit den Landkreisen ausgehandelt werden muss.

Für die Bereiche, die von der Verwaltungsreform nicht betroffen sind, Herr Kollege Stickelberger, zum Beispiel die Justiz oder die Finanzverwaltung, gibt es überhaupt keinen Grund, das Projekt „Neue Steuerungsinstrumente“ in der Form nicht mehr fortzuführen, sondern dies kann aus unserer Sicht weiterlaufen. Es gibt aber natürlich Überlegungen und Anregungen, gegebenenfalls wegen bereichsspezifischer Veränderungen aufgrund der Tatsache, dass die Verwaltungsreform jetzt kommt und andere steuerungsrelevante Informationen, auch Querinformationen nötig sind, das Projekt anzupassen. Die Regierung, das Finanzministerium und das Innenministerium, hat insofern eine Bringschuld, hier zusammen mit den Verwaltungsstellen des Landes und auch mit den Stadt- und Landkreisen entsprechende Vereinbarungen zu treffen.