Lassen Sie mich noch ein Wort zur Habilitation sagen. Die Verfechter der deutschen Universitätstradition tragen ja die Habilitation gern wie eine Monstranz vor sich her. Man muss sehen, dass sie in vielen Fächern inzwischen de facto keine Rolle mehr spielt. Selbst in den Geisteswissenschaften gibt es gute Gründe, die gegen die Habilitation sprechen. Junge Wissenschaftler, die sich habilitieren wollen, sind mit der Habilitation über Jahre hinweg abhängig. Als Qualitätskriterium zählt einzig und allein ein umfassendes Werk, das in Einsamkeit geschrieben wird und danach in der Regel in der Schublade landet und von niemandem mehr gelesen wird. Die Leistungen, die junge Wissenschaftler in der Lehre oder durch Teamwork erbringen, werden dadurch überhaupt nicht berücksichtigt.
Meist ist die Habilitation verbunden mit einer ökonomisch ungesicherten Situation, und sie erweist sich – für mich das gewichtigste Argument – als eine Altersfalle; denn die Habilitierten sind zum einen als Erstberufene auf eine Professorenstelle zu alt, sie sind aber zum anderen auch zu alt, wenn sie keine Professorenstelle bekommen und auf den Arbeitsmarkt entlassen werden, wo sie aufgrund ihrer Spezialisierung ganz schlechte Startchancen haben.
Mit der neuen Regelung ist die Habilitation nicht mehr Voraussetzung für eine Berufung zur Professur. Gleichwohl kann man sie als so genanntes zweites Buch, wie in den Geisteswissenschaften, durchaus einbringen.
Ein weiterer Aspekt, auf den ich kurz eingehen möchte, ist die Frage: Nutzt die Juniorprofessur den jungen Wissenschaftlerinnen? Bei den bislang vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Juniorprofessorenstellen beträgt der Frauenanteil 25 %. Damit wird der Frauenanteil bei Habilitationen bei weitem übertroffen. Das straft all jene Lügen, die behauptet haben, die Habilitation sei ein Frauenförderprogramm, sie sei besonders auf die Bedürfnisse von Frauen zugeschnitten. In dieser Weise hat auch Frau Schavan in diesem Hause argumentiert. Die Habilitation hat den Frauen niemals besonders genutzt. Umgekehrt
können Frauen mit der Juniorprofessur eher in der Wissenschaft Fuß fassen. Dennoch muss man sagen: Ein Frauenanteil von 25 % ist nur ein erster Schritt; das reicht nicht aus.
Ich freue mich, dass Sie – wie Sie auch in Ihrer Stellungnahme schreiben – uneingeschränkt die Zielsetzung teilen, den Frauenanteil in der Professorenschaft erheblich zu erhöhen. Ich meine, man müsste deshalb auch sofort damit beginnen, das Margarete-von-Wrangell-Habilitationsprogramm umzubauen und den neuen Gegebenheiten anzupassen, sodass es auch Frauen, die eine Juniorprofessur anstreben, zugute kommt.
Ein weiterer Aspekt: Wie wird die Juniorprofessur in Baden-Württemberg angenommen? Es zeigt sich, dass auch jetzt schon Universitäten und Hochschulen in Vorleistung treten und sehr interessiert daran sind, die Vorgriffsförderung, die durch den Bund angeboten wird, in Anspruch zu nehmen. In Baden-Württemberg sind inzwischen 29 Stellen ausgeschrieben, auf die sich über 300 Menschen beworben haben. Das zeigt, dass aus der Hochschullandschaft großes Interesse kommt.
Ich denke, es ist kein Wunder, dass die ersten Stellen in Baden-Württemberg an der Universität Konstanz eingerichtet wurden. Die Universität Konstanz ist nach den Erhebungen der Humboldt-Stiftung zugleich die attraktivste Universität in Deutschland für ausländische Wissenschaftler. Dort weiß man offensichtlich, was hochschulpolitisch angesagt ist.
Unser Antrag verfolgt das Ziel, Klarheit in Baden-Württemberg herzustellen und im Land attraktive Bedingungen für Juniorprofessuren zu garantieren. Wir fordern in diesem Zusammenhang von der Landesregierung, nicht länger und nicht unnötig zuzuwarten, sondern schnell einen eindeutigen und attraktiven Rahmen zu schaffen, damit sich Juniorprofessuren verstärkt etablieren können.
Die Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben da einen anderen Zahn zugelegt und auch deutlich mehr Juniorprofessuren aus dem Bundesförderungsprogramm an sich gezogen. Wer jetzt schnell reagiert, kann auch die aus Bundesmitteln finanzierte Erstausstattung in Anspruch nehmen.
Ich begrüße, dass Sie angekündigt haben, die Lehrverpflichtung für Juniorprofessoren in den ersten vier Jahren zunächst auf vier, in der zweiten Phase auf sechs Stunden wöchentlich festzulegen. Das entspricht genau unserer Forderung. Darüber hinaus halten wir es für notwendig, dass Sie in der zweiten Phase die Möglichkeit eines Forschungssemesters einräumen, damit die jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihr zweites Buch oder auch ein Forschungsprojekt abschließen können.
Ein letzter Punkt: Wissenschaft als Beruf betrifft nicht nur die Professorenschaft, sondern betrifft auch Tätigkeiten unterhalb der Professur. Nachwuchswissenschaftler, die oft in einem befristeten Arbeitsverhältnis stehen, brauchen ein neues Dienstrecht.
Wissenschaft benötigt ein neues Verhältnis zwischen Sicherheit und Flexibilität, weil Forschungstätigkeit zuneh
mend projektorientiert läuft und daher zunehmend wissenschaftliche „Projektkarrieren“ entstehen. Der BAT wurde für solche Formen von Berufstätigkeiten nicht geschaffen, ist dafür nicht geeignet und muss daher überwunden werden. Deshalb brauchen wir einen Wissenschaftstarifvertrag. Ich begrüße sehr, dass Sie in Ihrer Stellungnahme zu unserem Antrag geschrieben haben, das Land werde sich als Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder an der Erarbeitung eines Wissenschaftstarifvertrags beteiligen. Nun ist die TdL ja nicht gerade als – –
Die TdL ist ja eher bekannt dafür, dass bei ihr der Fortschritt eine Schnecke ist und sie ein ausgesprochen langsames Gremium ist. Die Landesregierung, der Ministerpräsident, hat angekündigt, aus der TdL auszutreten. Ich hoffe, dass dieser Austritt dazu führt, dass Sie hier in BadenWürttemberg eine Vorreiterrolle übernehmen und dann zeigen, dass man auch im Alleingang einen Wissenschaftstarifvertrag auf die Beine stellen kann.
Meine Damen und Herren, unter den Gästen auf der Zuhörertribüne gilt mein besonderer Gruß einer Delegation der Deutsch-Französischen Brigade, die ihren Sitz in Müllheim hat.
Geleitet wird die Delegation vom Kommandeur der Deutsch-Französischen Brigade, Herrn Brigadegeneral Bernard Oberto, und seinem Stellvertreter, Herrn Oberst Eckart Klink.
Die Delegation war heute Mittag im Staatsministerium und trifft nach dem Besuch im Landtag den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt.
Verehrte Gäste von der Deutsch-Französischen Brigade, ich wünsche Ihnen weiterhin einen angenehmen und informativen Aufenthalt in Stuttgart.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Verehrte Kollegin Bauer, von wegen Wartestellung! Baden-Württemberg ist ein reformfreudiges Land, insbesondere und gerade auf dem Gebiet der Hochschulgesetzgebung. Ich erinnere an die verschiedenen Reformvorhaben, die wir in den vergangenen Legislaturperioden umgesetzt haben
Wir wollen dabei aber verständlicherweise unsere eigenen Vorstellungen verwirklichen. Schließlich ist das Hochschulrecht, schließlich sind Wissenschaft und Forschung ureigenste landespolitische Themen. Dass wir dabei sehr erfolgreich waren und sind und uns hinter niemandem, schon gar nicht hinter anderen Bundesländern zu verstecken brauchen,
zeigt eindrucksvoll das laufende Ranking, das unsere Hochschulen durchweg an vorderster Stelle platziert.
Ich kann sagen, die Hochschullandschaft in Baden-Württemberg ist gut aufgestellt und braucht keinen Vergleich zu scheuen.
Nun betrifft das heutige Thema das Dienstrecht und somit die Rahmengesetzgebung des Bundes. Es ist sicher kein Geheimnis, dass wir dabei einem Teil der Regelungen distanziert gegenüberstehen. Ich verweise hier auf die Tatsache, dass ja eine Klage gegen das Hochschulrahmengesetz anhängig ist, sodass nicht sicher ist, ob diese Veränderungen wirklich Bestand haben werden. Wir wissen es nicht. Ich erinnere an den alten Spruch: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Wenn man dann noch den vom Bund vorgegebenen Zeitraum für die Umsetzung, nämlich eine Dreijahresfrist, betrachtet, so muss man sagen, dass eigentlich kein Grund für Hektik oder übertriebene Eile besteht. Vielmehr ist es im Interesse der Sache, im Interesse des Landes und im Interesse der Hochschulen angebracht, den Zeitrahmen auszuschöpfen, um auch unter Berücksichtigung des aus unserer Sicht Erforderlichen das Beste daraus zu machen. Deshalb halte ich es durchaus für realistisch und angemessen, dass die Regierung, wie angekündigt, den weiteren Ablauf so vorsieht, dass die Überleitung, so sie erfolgen sollte, zum 1. Januar 2005 in Kraft treten könnte. Dem Land und den Hochschulen entstehen dadurch keine Nachteile, denn die Hochschulen können entsprechende Stellen nachträglich in Juniorprofessuren umwidmen. Wichtig ist bei dieser Umsetzung vor allem eine enge Abstimmung mit den betroffenen Institutionen, also eine Einbeziehung der Hochschulrektorenkonferenzen in die Entscheidungsfindung.
Was die Ausgestaltung der Juniorprofessuren anlangt, sind drei Dinge sachlogisch zu regeln – sie wurden schon genannt –: erstens Berufung und Ernennung, zweitens Zwischenevaluation und drittens der anschließende Übergang zur Vollprofessur.
Nun nennen Sie in Ihrem Antrag eine Reihe von Dingen, für die wir durchaus offen sind. Teilweise müssen wir aber
über Ihre Vorschläge noch reden und sie sehr sorgfältig abwägen. So muss zum Beispiel bedacht werden, dass der Qualifikationsweg zu einer Professur zum Teil von den Spezifika der verschiedenen Fächer abhängt. Und dass die dienstrechtliche Stellung eines Juniorprofessors zeitlich so bemessen sein muss, dass sie dem Weiterqualifizierungscharakter dieser Stelle entspricht, ist eine Selbstverständlichkeit. Deshalb meinen auch wir, dass für die erste Phase vier und für die zweite Phase sechs Semesterwochenstunden das angemessene Maß der Lehrverpflichtung darstellen.
Mit den Vorgaben des HRG zu den Einstellungsvoraussetzungen und zur dienstrechtlichen Stellung können wir leben. Für die Berufung kann man ein vereinfachtes Berufungs- und Auswahlverfahren vorsehen. Einzelheiten müssen, wie gesagt, noch abgestimmt werden.
Auch dürfte es unstrittig sein, dass für positiv evaluierte Jungprofessoren die normalerweise vorgesehene Befristung bei der Berufung auf die erste Vollprofessur nicht mehr erforderlich ist. Und dass dabei eine wichtige Zielsetzung sein muss, den Frauenanteil zu erhöhen, findet auch unsere Zustimmung. Natürlich ist es ein Problem – das haben wir in anderen Fällen schon diskutiert –, dass die Festlegung von Quoten mit der Forderung kollidiert, dass ausschließlich die Qualifikation maßgeblich sein darf.
Ein großes Problem – da sehe ich eigentlich eher die Bewährungsprobe – ist die dienstrechtliche Befristung und die Überführung in die anschließende Position. Hier muss man entsprechende Stellen zur Verfügung haben, notfalls durch Umschichtung, aber es wäre naiv – –