Das Wirtschaftsministerium hat in sein Landeswohnraumförderungsprogramm 2003 einen Sonderprogrammteil „Attraktive Innenstadt“ aufgenommen. Was ist Inhalt dieses Programmteils? Bisher nicht oder mindergenutzte Brachflächen und größere Baulücken dem Wohnungsbau zuzuführen, um, was ja auch ganz wichtig ist, innerstädtisches Wohnen attraktiv und preiswert, erschwinglich zu machen – Stichwort: Revitalisierung der Innenstädte.
Außerdem – das möchte ich an den Schluss stellen – wird das Wirtschaftsministerium im Jahr 2004 einen neuen Landesentwicklungsbericht vorlegen, der sich schwerpunktmäßig mit zwei Themen beschäftigen wird.
Die zwei Schwerpunktthemen des Landesentwicklungsberichts 2004 sind demographischer Wandel und Flächeninanspruchnahme. Auch das ist eine wichtige Aufgabe zu dem Ziel, das ich gerade beschrieben habe.
Herr Staatssekretär, wie bewerten Sie die Differenz der beiden folgenden Aussagen, die ich zitieren darf? Erstens die Aussage aus der vorliegenden Stellungnahme ihres Ministeriums:
Diese Einwände gelten prinzipiell auch hinsichtlich einer theoretisch denkbaren Orientierung der Grundsteuer an dem Flächenverbrauch.
Die zweite Aussage stammt aus dem Landesumweltplan aus dem Ressort von Minister Müller. Dort heißt es:
Es ist zu prüfen, wie durch eine Umgestaltung der Grundsteuer Flächen sparendes Bauen geschaffen und damit der Handlungsspielraum der Kommunen erweitert werden kann.
Dazu halte ich fest, dass die Stellungnahme der Landesregierung, über die wir heute sprechen, im Einvernehmen mit dem Umweltministerium erfolgt ist.
(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Eine sehr gute Ant- wort! Das heißt, Sie haben das Umweltministerium über den Tisch gezogen! Sie haben Ihre Meinung geändert!)
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Sie sehen, dass die Landesregierung und federführend der Wirtschaftsminister sich dieser sehr komplexen Aufgabe voll bewusst sind und Maßnahmen, Pläne und Projekte auf den Weg gebracht haben, um das Bewusstsein für diese Aufgabe zu schaffen.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 13/1010.
Wie wünschen Sie mit Abschnitt II zu verfahren? – Abstimmung. Kann ich darüber en bloc abstimmen lassen?
Wer Abschnitt II des Antrags Drucksache 13/1010 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Abschnitt II des Antrags ist mehrheitlich abgelehnt.
Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Umsetzung Juniorprofessur – Drucksache 13/1014
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: fünf Minuten für die Begründung und fünf Minuten je Fraktion für die Aussprache.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vor kurzem, Anfang April, hat der Landesforschungsbeirat in Baden-Württemberg eine Stel
lungnahme veröffentlicht. Darin bezeichnete er die Juniorprofessur als Zukunftsmodell im Wettbewerb um die besten jungen Wissenschaftler und als Gegenmaßnahme gegen den drohenden Braindrain, also die Abwanderung qualifizierter Forscher in das Ausland, vor allem in die USA.
Sie, Herr Minister Frankenberg, haben diese Empfehlung des Landesforschungsbeirats begrüßt. Man muss sagen: Der Landesforschungsbeirat hat Recht. Die Einführung der Juniorprofessur ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung der Hochschullandschaft in Deutschland. Wie international üblich erhalten damit junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler direkt nach der Promotion die Möglichkeit, eigenständig zu lehren und zu forschen.
In der Tat fällt auf, dass Wissenschaftler, die im Ausland tätig sind oder waren, wenn man sie nach den Nachteilen des Wissenschaftsstandorts Deutschland fragt, bemerkenswert übereinstimmend antworten, diese lägen vor allem bei der Beschäftigung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Junge Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen in Deutschland können nicht früh genug eigenständig forschen und lehren. Mit der Juniorprofessur, die jetzt von der Bundesregierung endlich auf den Weg gebracht worden ist, wird die Konkurrenzfähigkeit des Wissenschaftsstandorts Deutschland nachhaltig verbessert.
Diese Reform war auch nach Meinung des ehemaligen Wissenschaftsministers von Trotha überfällig. Ich komme heute schon zum dritten Mal auf Herrn von Trotha. Das wird wohl Gründe haben, die in der Hochschulreform liegen. Herr von Trotha sprach sich schon im Januar 2001 mit bemerkenswerter Deutlichkeit für die Juniorprofessur aus und forderte damals eine konzertierte Aktion von Bund und Ländern, um den besonders befähigten Nachwuchs im Hochschulbereich zu halten und gezielt zu fördern. Ich zitiere Herrn von Trotha:
Der hergebrachte Qualifikationsnachweis durch Habilitation hat schon jetzt an Bedeutung verloren. Die Habilitation muss daher als Einstellungsvoraussetzung entfallen.
Auch in der Koalitionsvereinbarung für diese Legislaturperiode findet sich unter der Überschrift „Die besten Köpfe für unsere Hochschulen“ ein ähnlicher Passus. Da steht – ich zitiere wieder –:
Wir streben eine Senkung des durchschnittlichen Erstberufungsalters bei Professoren an und verbessern die Perspektive hervorragender Nachwuchskräfte in der Wissenschaft, insbesondere durch die Einführung von Juniorprofessuren.
Von diesem rhetorischen Elan ist aber sowohl in der Stellungnahme zu unserem Antrag als auch in der konkreten Politik des Wissenschaftsministeriums seither nicht viel übrig geblieben. Man hat eher den Eindruck, Herr Frankenberg, Sie wollten sich nicht als Modernisierer, sondern als Zauderer profilieren. Die Antwort zu diesem Thema ist generell: Warten wir doch erst noch einmal ab. Zuerst wollten Sie wegen der anstehenden Bundestagswahl abwarten. In dieser Zeit war Blockade angesagt, sozusagen billige Wahlkampfmunition. Das hat Ihnen nichts genutzt. Dann wollten Sie warten – in der Stellungnahme verweisen Sie auch da
rauf –, weil einige Bundesländer gegen die 5. HRG-Novelle klagen. Mit einer solchen Haltung gießen Sie aber doch nur Wasser auf die Mühlen derer, die sagen, der Föderalismus sei die Hauptreformblockade und Handlungsblockade in diesem Land, weil man sich immer so schön hinter Kompetenzstreitigkeiten verstecken kann. Wenn man eine Sache für richtig und sinnvoll befunden hat, kann man auch jenseits der Klärung von Kompetenzfragen loslegen, das Richtige zu machen.
Im Übrigen klagen Sie inzwischen gegen die 6. HRG-Novelle oder haben angekündigt, dagegen zu klagen. Damit kippen Sie gleichzeitig die von den Grünen eingebrachte Übergangsregelung für Nachwuchswissenschaftler und Habilitierte.
Ein weiteres Argument, das Sie anführen, um das Nichthandeln zu begründen, ein Argument für das Zuwarten, ist die hier im eigenen Land geplante Novelle der Hochschulgesetze im Jahr 2004. Man hat zurzeit den Eindruck – egal, über welchen Aspekt der Hochschulreform man redet –, dass sich in diesem Land die ganze Hochschulpolitik in Wartestellung befindet.
Lassen Sie mich noch ein Wort zur Habilitation sagen. Die Verfechter der deutschen Universitätstradition tragen ja die Habilitation gern wie eine Monstranz vor sich her. Man muss sehen, dass sie in vielen Fächern inzwischen de facto keine Rolle mehr spielt. Selbst in den Geisteswissenschaften gibt es gute Gründe, die gegen die Habilitation sprechen. Junge Wissenschaftler, die sich habilitieren wollen, sind mit der Habilitation über Jahre hinweg abhängig. Als Qualitätskriterium zählt einzig und allein ein umfassendes Werk, das in Einsamkeit geschrieben wird und danach in der Regel in der Schublade landet und von niemandem mehr gelesen wird. Die Leistungen, die junge Wissenschaftler in der Lehre oder durch Teamwork erbringen, werden dadurch überhaupt nicht berücksichtigt.