Nein, nein. Ich habe mich nicht in die ewige Opposition begeben. Um Gottes willen! Das liegt mir fern. Ich zitiere gerade Ihren Ministerpräsidenten.
Dagegen werden Sie wohl nichts haben. Er hat heute Morgen vollmundig beklagt, dass in der Demokratie – –
Aber trotzdem: Unser Ministerpräsident hat beklagt, dass wir in der Demokratie zu viel diskutieren und zu wenig umsetzen; es fehle die Umsetzung. Wir vermissen die Umsetzung bei diesem Thema seitens der Regierungsfraktionen.
Wo bleibt die Umsetzung? Zweimal haben Sie die Diskussion im Ausschuss vertagen lassen. Wo bleibt Ihre Umsetzung? „Wo wir zuständig sind, handeln wir.“ Sie handeln überhaupt nicht; Sie tun gar nichts. Gar nichts tun Sie!
Der Herr Ministerpräsident hat heute Morgen in seiner Regierungserklärung auch auf die Debatte zum Verhältnis von
Bund und Ländern, zum Thema Föderalismus, die wir jüngst geführt haben, verwiesen, und er hat ja zunehmend auch gesehen und beklagt, wie eng die Spielräume für die Landespolitik werden oder schon geworden sind, und erklärt, dass es darum geht, diese Spielräume der Landespolitik im Zuge der Föderalismusdiskussion zu erweitern. Da, wo Sie Spielräume haben, nutzen Sie sie nicht einmal!
Im Ministergesetz könnten Sie Regelungen treffen, die im Interesse des Landes lägen und im Hinblick auf die allgemeinen Diskussionen in der Öffentlichkeit dringend notwendig wären.
Lassen Sie mich deshalb unseren Gesetzentwurf kurz in seinen wesentlichen Bestandteilen nochmals zusammenfassend darlegen. Das Mindestruhegehalt für Mitglieder der Landesregierung, also des Ministerpräsidenten, der Minister und der Staatssekretäre, orientiert sich derzeit an einem Basissatz von 40 % nach fünfjähriger Amtszeit.
Herr Hillebrand, wir sind hier in Baden-Württemberg und nicht in Berlin, und wir nutzen die Spielräume, die wir in Baden-Württemberg haben. Wir nutzen sie!
Okay. Das Mindestalter beträgt 55 Jahre. – Gekoppelt ist der Betrag an die Besoldungsgruppe B 11. Das wissen Sie. Das macht zum Beispiel beim Ministerpräsidenten einen Betrag in Höhe von derzeit etwa 12 400 € aus. Ich nenne diesen Betrag nur, damit man einmal über die Größenordnung spricht. Das kann ja auch jeder nachlesen. Bei den Landesministern macht das 10 353 € aus, bei den Staatssekretären etwa 8 800 €.
Was sieht unser Vorschlag vor? Wir schlagen vor, den Mindestruhegehaltssatz von derzeit 40 auf 30 % zu senken, die Höchststufe von 75 auf 70 % zu senken und das Mindestalter von 55 auf 65 Jahre heraufzusetzen.
Wir meinen, dies sind Regelungen, die zumindest teilweise mit denen anderer Bundesländer vergleichbar sind, Herr Hillebrand.
Dann machen Sie doch jetzt einmal den Vorreiter, und leisten Sie auch hier einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung.
(Beifall bei der SPD – Abg. Rudolf Hausmann SPD: Jawohl! – Abg. Walter GRÜNE: Die Minis- ter in das Regierungspräsidium eingliedern!)
„Wo wir zuständig sind, handeln wir“, war die Maxime heute Morgen. Das hat sich – dies ist ja positiv – wie ein roter Faden durch die 45-seitige Regierungserklärung gezogen. Allein, Ihr Beitrag steht noch aus, obwohl Sie, Herr Kollege Dr. Reinhart – ich darf vielleicht darauf verweisen –, im Ausschuss einen Gesetzentwurf noch für den Mai angekündigt haben. Wo ist er denn?
(Beifall bei der SPD – Abg. Pfister FDP/DVP: Der Mai ist noch nicht vorbei! – Zurufe von der SPD: Wo ist der Gesetzentwurf?)
Vielleicht kommt er ja noch. Wir sind gespannt, nachdem Sie in der ersten Debatte ja eine Gesamtschau moniert haben und den großen Rahmen gezogen haben. Immer wenn es brenzlig wird, verweisen Sie auf Gesamtregelungen und Gesamtlösungen, um sich davor zu drücken, kleine Lösungen, die sofort möglich wären, auch nur ansatzweise durchzusetzen. Deshalb bin ich gespannt auf Ihren Beitrag.
(Abg. Fischer SPD: Jetzt haben Sie es schwer! – Abg. Birzele SPD: Ein Satz reicht: Sie stimmen zu! – Abg. Walter GRÜNE: Jetzet! – Abg. Drexler SPD: Einfach Ja sagen!)