Ich will zum Schluss kommen und noch etwas zu dem Thema Bundeszuständigkeit auf dem Gebiet des Hochwasserschutzes anmerken. Ich befasse mich jetzt ziemlich intensiv mit allen Fragen rund um den Hochwasserschutz. Ich bin auf alle möglichen Probleme gekommen, nicht aber darauf, dass es einen Mangel an Zuständigkeiten gibt und dass irgendetwas besser laufen würde, wenn es der Bund machen würde. Ich wüsste nicht, dass fehlende Bundeskompetenz ein Problem gewesen wäre oder dass wir mit anderen Ländern ein Abstimmungsproblem gehabt hätten. Ob ich jetzt
an die Iller oder an den Rhein denke: Die gesamte Konzeption des Integrierten Rheinprogramms haben wir national und international ohne Bundeszuständigkeit abgestimmt. Wir können alles Mögliche brauchen, wir können auch Geld vom Bund brauchen – das hat die Umweltministerkonferenz übrigens schon zu Unionszeiten mehrfach beschlossen –, aber eine Bundeszuständigkeit zur Verbesserung des Hochwasserschutzes brauchen wir nicht.
Lassen Sie mich mit einer ganz zarten, kleinen Polemik schließen: Wie ein Mitglied dieser Bundesregierung annehmen kann, dass ein Problem besser gelöst wird, wenn es in ihren Händen liegt, ist mir ein Rätsel.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr, Drucksache 13/1565. Stimmen Sie der Beschlussempfehlung zu? – Gegenstimmen? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 16. September 2002 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Stellungnahme zu dem Gesamtkatalog der Empfehlungen der Enquetekommission „Situation und Chancen der mittelständischen Unternehmen, insbesondere der Familienunternehmen, in Baden-Württemberg“ – Drucksachen 13/1329, 13/1633